und einem Punkt
mit zugehörigem maximalen Ideal
und Lokalisierung
ist
und die Tensorierung
zur Restekörperauswertung
spielt eine besondere Rolle. Es ergibt sich ein direkter Zusammenhang zum Dualraum des
extrinsischen Tangentialraumes
von an . Das bedeutet, dass in natürlicher Weise der
Kotangentialraum
im Punkt ist.
von
-Modulhomomorphismen
vor. Nach Voraussetzung ist
und daher
.
Somit ist die angegebene Abbildung surjektiv. Zum Nachweis der Injektivität betrachten wir die
-duale Abbildung,
also die Abbildung
und müssen zeigen, dass diese surjektiv ist
(es geht um Vektorräume).
Der linke Homomorphismenmodul ist nach
Fakt
und
Fakt
isomorph zu
Die Gesamtabbildung ordnet einer -Derivation
die Abbildung
zu. Es sei nun
ein -Modulhomomorphismus. Wir müssen zeigen, dass dies von einer Derivation herkommt. Dazu betrachten wir die Abbildung
wobei den Wert von im Restklassenkörper bezeichnet, den man über die Identifizierung
wieder in auffasst. Somit gehört
und die Abbildung ist wohldefiniert. Eine direkte Verifizierung ähnlich zum Beweis zu
Fakt
zeigt, dass es sich um eine Derivation handelt. Diese bildet auf ab.
In der Situation von
Fakt
kann man direkt eine Beziehung zwischen dem
(extrinsischen)
Tangentialraum, der als Kern der Jacobi-Matrix gegeben ist, und dem Dualraum zu stiften. Es sei
Dies definiert eine Abbildung
dabei wird, in analytischer Sprache, einer Funktion die Auswertung in ihrer
Richtungsableitung
in Richtung zugeordnet. Die Kernbedingung stellt dabei sicher, dass Funktionen aus dem Ideal auf abgebildet werden und die Abbildung auf dem maximalen Ideal des Restklassenringes wohldefiniert ist. Nach der Produktregel wird dabei auf abgebildet und es ergibt sich eine
-lineare Abbildung