Kurs:Kommutative Algebra/Teil I/Vorlesung 30
Es sei ein kommutativer Ring und ein - Modul. Der Modul heißt projektiv, wenn es zu jedem surjektiven - Modulhomomorphismus
und jedem Modulhomomorphismus
einen Modulhomomorphismus
mit
gibt.
Es sei ein kommutativer Ring
Es sei der freie Modul mit der Basis , . Es sei ein surjektiver - Modulhomomorphismus
und ein Modulhomomorphismus
vorgegeben. Zu jedem Element gibt es ein Element mit . Nach dem Festlegungssatz für freie Moduln gibt es einen Modulhomomorphismus
mit
und hat die gewünschten Eigenschaften.
Es sei ein kommutativer Ring und ein - Modul
Dann ist genau dann ein projektiver Modul, wenn es einen weiteren Modul derart gibt, dass die direkte Summe frei ist.
Es sei zunächst projektiv. Da ein Erzeugendensystem , , besitzt, gibt es auch einen surjekiven - Modulhomomorphismus
Die projektive Eigenschaft, angewendet auf die Identität
zeigt, dass es einen Modulhomomorphismus
mit
gibt. Dies bedeutet
Wenn umgekehrt
frei ist, ein surjektiver - Modulhomomorphismus
und ein Modulhomomorphismus
gegeben ist, so gibt es nach Lemma 30.2, angewendet auf
einen Homomorphismus
mit
Die Einschränkung von auf hat wegen
die gewünschten Eigenschaften.
Es sei ein kommutativer lokaler noetherscher Ring und ein endlich erzeugter - Modul. Dann sind folgende Aussagen äquivalent.
- ist frei.
- ist ein projektiver Modul.
- ist ein flacher Modul.
Es sei ein kommutativer noetherscher Ring und ein endlich erzeugter - Modul. Dann sind folgende Aussagen äquivalent.
- ist lokal frei.
- ist ein projektiver Modul.
- ist ein flacher Modul.
Ein endlich erzeugter projektiver Modul lässt sich nach
Lemma 30.3
zu einem freien Modul ergänzen, d.h. es gibt mit
.
Der direkte Summand ist dabei ebenfalls projektiv, ansonsten kann man über ihn keine allgemeine Aussage machen. Eine besondere Situation liegt vor, wenn dieser direkte Summand selbst frei ist. Dann liegt eine Gleichung der Form
mit vor. Es ist verlockend, zu meinen, dass man in einer solchen Situation „kürzen“ kann, also daraus auf schließen könnte. Dies ist aber nicht der Fall.
Es sei ein kommutativer Ring und ein - Modul. Der Modul sei projektiv und besitze eine endliche freie Auflösung.
Dann gibt es einen freien Modul derart, dass frei ist.
Es sei
eine endliche freie Auflösung. Da projektiv ist, ist
Damit ist nach Lemma 30.3 auch , also der Kern von , selbst wieder projektiv. Somit können wir mit dem surjektiven Homomorphismus
fortfahren und erhalten induktiv an jeder Stelle, dass
projektiv ist, und es ist
Daher ist
Es sei ein kommutativer Ring und ein - Modul vom Rang . Es gebe einen freien Modul derart, dass frei ist.
Dann ist selbst frei.
Aufgrund der Rangeigenschaft und der Voraussetzung ist
Für die -te äußere Potenz gilt dann
Für sind die , sodass rechts allein der Summand übrig bleibt, also ist .
Es sei ein kommutativer lokaler Ring und ein endlich erzeugter - Modul. Dann ist genau dann frei, wenn ein projektiver Modul ist.
Dass freie Moduln projektiv sind wurde in Lemma 30.2 bewiesen. Es sei also projektiv. Es sei ein minimales Erzeugendensystem von und sei
der zugehörige surjektive Modulhomomorphismus. Wegen der Minimalität ist
eine - lineare bijektive Abbildung. Wegen der Projektivität gibt es einen Modulhomomorphismus mit . Dann ist
mit und wobei wir mit identifizieren. Wir betrachten nun
und die induzierten -linearen Abbildungen
Hierbei ist sowohl die Abbildung links als auch die Gesamtabbildung bijektiv. Daher muss sein. Aus Lemma 21.3 folgt und somit ist frei.
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