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Reelle Mannigfaltigkeit/Differentialform/Wegintegral/Integralüberlagerung/Garbe/Einführung/Textabschnitt

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Es sei eine differenzierbare Mannigfaltigkeit und eine -Differentialform. Es sei

eine stetig differenzierbare Kurve. Dann heißt

das Wegintegral von längs .

Zu einer holomorphen Differentialform auf einer offenen Menge und einem stetig differenzierbaren Weg ist das Wegintegral gleich


Ein wichtiges Standardbeispiel ist die holomorphe Differentialform auf . Längs des Einheitskreises mit der trigonometrischen Parametrisierung

ist




Es sei eine differenzierbare Mannigfaltigkeit und eine geschlossene Differentialform auf mit Werten in .

Dann ist die Zuordnung

eine Garbe auf .

Beweis

Siehe Aufgabe.


Diese Garbe beschreibt also die lokalen Stammfunktionen zur -Form . Wir betrachten den zugehörigen Ausbreitungsraum.



Es sei eine differenzierbare Mannigfaltigkeit und eine geschlossene Differentialform auf mit Werten in . Es sei die zugehörige Garbe der lokalen Stammfunktionen aus Fakt und sei der zugehörige Ausbreitungsraum. Dann gelten folgende Aussagen.

  1. Die natürliche Projektion

    ist eine surjektive Überlagerung.

  2. Durch

    ist eine differenzierbare Funktion auf gegeben.

  3. Auf ist

    Insbesondere ist exakt.

  4. Zu einem stetigen differenzierbaren Weg ist

    wobei eine Liftung von nach ist.

  1. Nach Fakt liegt ein lokaler Homöomorphismus vor. Die Surjektivität ergibt sich daraus, dass lokal eine Stammfunktion besitzt. Daraus ergibt sich auch die Überlagerungseigenschaft.
  2. Lokal stimmt auf einer offenen Menge von der Form mit überein.
  3. Dies folgt aus (2).
  4. Die erste Gleichung folgt aus Fakt. Die zweite Gleichung folgt daraus, dass nach Aufgabe eine Stammfunktion von

    ist.


Die folgende Aussage nennt man auch Monodromiesatz, wobei Monodromie eher ein Prinzip ist, das aufgerufen wird, wenn analytische Objekte bereits durch topologische Daten festgelegt sind.


Es sei eine differenzierbare Mannigfaltigkeit und eine geschlossene Differentialform auf mit Werten in . Es seien

stetige differenzierbare homotope Wege.

Dann ist

Es seien bzw. Liftungen von bzw. nach (siehe Fakt) mit dem gleichen Startpunkt

Die Liftungen sind nach Fakt wieder zueinander homotop und besitzen daher auch den gleichen Endpunkt. Somit folgt die Aussage aus Fakt  (4).



Es sei eine differenzierbare Mannigfaltigkeit und eine geschlossene Differentialform auf mit Werten in . Es sei

ein stetig differenzierbarer nullhomotoper Weg.

Dann ist

Dies ist ein Spezialfall von Fakt.