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Differenzierbarkeit/K/Ableitungsregeln/Textabschnitt

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Eine Veranschaulichung der Produktregel: Der Zuwachs eines Flächeninhalts entspricht der Summe der beiden Produkte aus Seitenlänge und Seitenlängezuwachs. Für den infinitesimalen Zuwachs ist das Produkt der beiden Seitenlängenzuwächse irrelevant.



Lemma  

Es sei  D𝕂  offen,  aD  ein Punkt und

f,g:D𝕂

Funktionen, die in a differenzierbar seien. Dann gelten folgende Differenzierbarkeitsregeln.

  1. Die Summe f+g ist differenzierbar in a mit
    (f+g)(a)=f(a)+g(a).
  2. Das Produkt fg ist differenzierbar in a mit
    (fg)(a)=f(a)g(a)+f(a)g(a).
  3. Für  c𝕂  ist auch cf in a differenzierbar mit
    (cf)(a)=cf(a).
  4. Wenn g keine Nullstelle in D besitzt, so ist 1/g differenzierbar in a mit
    (1g)(a)=g(a)(g(a))2.
  5. Wenn g keine Nullstelle in D besitzt, so ist f/g differenzierbar in a mit
    (fg)(a)=f(a)g(a)f(a)g(a)(g(a))2.

Beweis  

(1). Wir schreiben f bzw. g mit den in Fakt formulierten Objekten, also

f(x)=f(a)+s(xa)+r(x)(xa)

und

g(x)=g(a)+s~(xa)+r~(x)(xa).

Summieren ergibt

f(x)+g(x)=f(a)+g(a)+(s+s~)(xa)+(r+r~)(x)(xa).

Dabei ist die Summe r+r~ wieder stetig in a mit dem Wert 0.
(2). Wir gehen wieder von

f(x)=f(a)+s(xa)+r(x)(xa)

und

g(x)=g(a)+s~(xa)+r~(x)(xa)

aus und multiplizieren die beiden Gleichungen. Dies führt zu

f(x)g(x)=(f(a)+s(xa)+r(x)(xa))(g(a)+s~(xa)+r~(x)(xa))=f(a)g(a)+(sg(a)+s~f(a))(xa)+(f(a)r~(x)+g(a)r(x)+ss~(xa)+sr~(x)(xa)+s~r(x)(xa)+r(x)r~(x)(xa))(xa).

Aufgrund von Fakt für Limiten ist die aus der letzten Zeile ablesbare Funktion stetig mit dem Wert 0 für  x=a
(3) folgt aus (2), da eine konstante Funktion differenzierbar mit Ableitung 0 ist.
(4). Es ist

1g(x)1g(a)xa=1g(a)g(x)g(x)g(a)xa.

Da g nach Fakt stetig in a ist, konvergiert für xa der linke Faktor gegen 1g(a)2 und wegen der Differenzierbarkeit von g in a konvergiert der rechte Faktor gegen g(a).
(5) folgt aus (2) und (4).


Diese Regeln heißen Summenregel (1), Produktregel (2) und Quotientenregel (5).



Korollar  

Eine Polynomfunktion

f=c0+c1z+c2z2+c3z3++cn1zn1+cnzn

ist in jedem Punkt differenzierbar, und für die Ableitung gilt

f(z)=c1+2c2z+3c3z2++(n1)cn1zn2+ncnzn1.

Beweis  

Dies folgt für die Potenfunktionen zn durch Induktion über n aus der Produktregel und daraus mit Fakt.


Die folgende Regel heißt Kettenregel.


Satz  

Es seien D und E offene Mengen in 𝕂 und seien

f:D𝕂

und

g:E𝕂

Funktionen mit  f(D)E.  Es sei f in a differenzierbar und g sei in

b=f(a)

differenzierbar.

Dann ist auch die Hintereinanderschaltung

gf:D𝕂

in a differenzierbar mit der Ableitung

(gf)(a)=g(f(a))f(a).

Beweis  

Aufgrund von Fakt kann man

f(x)=f(a)+f(a)(xa)+r(x)(xa)

und

g(y)=g(f(a))+g(f(a))(yf(a))+s(y)(yf(a))
schreiben. Daher ergibt sich

(wenn man y durch f(x) ersetzt)

g(f(x))=g(f(a))+g(f(a))(f(x)f(a))+s(f(x))(f(x)f(a))=g(f(a))+g(f(a))(f(a)(xa)+r(x)(xa))+s(f(x))(f(a)(xa)+r(x)(xa))=g(f(a))+g(f(a))f(a)(xa)+(g(f(a))r(x)+s(f(x))(f(a)+r(x)))(xa).

Die hier ablesbare Restfunktion

t(x):=g(f(a))r(x)+s(f(x))(f(a)+r(x))

ist stetig in a mit dem Wert 0.


Eine Veranschaulichung für die Ableitung der Umkehrfunktion. Die Umkehrfunktion besitzt den an der Hauptdiagonalen gespiegelten Graphen und die Tangente wird mitgespiegelt.



Satz  

Es seien D und E offene Mengen in 𝕂 und sei

f:DE

eine bijektive stetige Funktion mit einer stetigen Umkehrfunktion

f1:ED
Es sei f in

 aD  differenzierbar mit  f(a)0

Dann ist auch die Umkehrfunktion f1 in  b=f(a)  differenzierbar mit

(f1)(b)=1f(f1(b))=1f(a).

Beweis  

Wir betrachten den Differenzenquotienten

f1(y)f1(b)yb=f1(y)ayb

und müssen zeigen, dass der Limes für yb existiert und den behaupteten Wert annimmt. Es sei dazu (yn)n eine Folge in E{b}, die gegen b konvergiert. Aufgrund der vorausgesetzten Stetigkeit von f1 konvergiert auch die Folge mit den Gliedern  xn:=f1(yn)  gegen a. Wegen der Bijektivität ist  xna  für alle n. Damit ist

limnf1(yn)aynb=limnxnaf(xn)f(a)=(limnf(xn)f(a)xna)1,

wobei die rechte Seite nach Voraussetzung existiert.



Die Funktion

f1:++,xx,

ist die Umkehrfunktion der Funktion f mit  f(x)=x2  (eingeschränkt auf +). Deren Ableitung in einem Punkt a ist  f(a)=2a.  Nach Fakt gilt daher für  b+  die Beziehung

(f1)(b)=1f(f1(b))=12b=12b12.

Im Nullpunkt ist f1 nicht differenzierbar.

Die Funktion

f1:,xx13,

ist die Umkehrfunktion der Funktion f mit  f(x)=x3  Deren Ableitung in a ist  f(a)=3a2,  dies ist für  a0  von 0 verschieden. Nach Fakt ist für  b0  somit

(f1)(b)=1f(f1(b))=13(b13)2=13b23.

Im Nullpunkt ist f1 nicht differenzierbar.