Zum Inhalt springen

Kurs:Singularitätentheorie (Osnabrück 2019)/Vorlesung 28

Aus Wikiversity



Endliche Bestimmtheit

Eine holomorphe Funktion f:U,  0Un  offen, besitzt im Nullpunkt eine Taylorentwicklung, die auf einer offenen Umgebung des Nullpunktes konvergiert und dort die Funktion darstellt. Durch Verkleinern können wir direkt annehmen, dass auf U Konvergenz vorliegt. Insbesondere beschreibt die Taylorreihe die Funktion lokal vollständig und daher müssen auch Singularitätskonzepte wie Rechtsäquivalenz daraus ablesbar sein. Die Taylorreihe hat in Monomschreibweise die Form

νaνXν=k=0(|ν|=kaνXν).

Die abgebrochene Taylorentwicklung

k=0d(|ν|=kaνXν)

heißt das Taylorpolynom von f der Ordnung d. Wir bezeichnen es mit Td(f). Wenn wir, wie häufig,  f(0)=0  voraussetzen, so ist

T0(f)=a0=0

und wenn zusätzlich der Nullpunkt ein kritischer Punkt sein soll, so ist

T1(f)=0.

Wenn für zwei holomorphe Funktionen f und g die Taylorpolynome der Ordnung r übereinstimmen (was eine Äquivalenzrelation auf der Menge der Potenzreihen ist), so erwartet man, dass auch sonst gewisse Eigenschaften der Funktionen bzw. der durch sie gegebenen singulären Hyperflächen übereinstimmen.


Eine holomorphe Funktion f:U,  0Un  offen, heißt r-bestimmt, wenn jede holomorphe Funktion g mit

Tr(f)=Tr(g)

bereits zu f rechtsäquivalent ist.

Der folgende Satz heißt Satz von Mather.


Satz  

Es sei f:U,  0Un  offen, eine holomorphe Funktion, wobei im lokalen Ring 𝒪n die Beziehung

𝔪r+1𝔪2Jf+𝔪r+2

gelte, wobei Jf das Jacobiideal bezeichne und r eine natürliche Zahl ist.

Dann ist f r-bestimmt.

Beweis  

Wir müssen zeigen, dass eine holomorphe Funktion g, deren Taylorentwicklung der Ordnung r mit der Taylorentwicklung der Ordnung r von f übereinstimmt, unter der gegebenen Voraussetzung bereits rechtsäquivalent zu f ist. Wir können g als  g=f+h  mit

h𝔪r+1

ansetzen. Wir wollen Lemma 27.8 verwenden. Wir betrachten also die holomorphe Hilfsfunktion

H(t,z)=f(z)+th(z)

für  t  und müssen in den lokalen Ringen zu  (s,0)[0,1]×n  (die wir unabhängig von s mit R bezeichnen) die Zugehörigkeit

h(z1,,zn)(z1H,,znH)

nachweisen. Wir setzen

𝔞=(z1H,,znH)

und

𝔪=(z1,,zn)

und betrachten diese Ideale in R, das maximale Ideal von R sei mit 𝔫 bezeichnet. Es ist

zjf=zjHtzjh𝔞+𝔪r.

Die Voraussetzung

𝔪r+1𝔪2Jf+𝔪r+2

gilt entsprechend auch in R, also ergibt sich

𝔪r+1𝔪2(z1f,,znf)+𝔪r+2R𝔪2𝔞+𝔪r+2𝔪2𝔞+𝔫𝔪r+1.

Mit

M=𝔪2𝔞+𝔪r+1

und

N=𝔪2𝔞

gilt

M=𝔪2𝔞+𝔪r+1𝔪2𝔞+𝔪2𝔞+𝔫𝔪r+1=𝔪2𝔞+𝔫𝔪r+1N+𝔫M.

Mit dem Lemma von Nakayama folgt  M=N  und insbesondere

𝔪r+1𝔪2𝔞𝔪𝔞.

Somit gilt  h𝔪𝔞


Daraus erhalten wir die folgenden Spezialfälle.


Korollar  

Es sei f:U,  0Un  offen, eine holomorphe Funktion, wobei im lokalen Ring 𝒪n die Beziehung

𝔪r1Jf

gelte, wobei Jf das Jacobiideal bezeichne und r eine positive natürliche Zahl ist.

Dann ist f r-bestimmt.

Beweis  

Dies folgt unmittelbar aus Satz 28.2 durch beidseitige Multiplikation mit 𝔪2.



Korollar  

Es sei f:U,  0Un  offen, eine holomorphe Funktion, wobei im lokalen Ring 𝒪n die Beziehung

𝔪r𝔪Jf

gelte, wobei Jf das Jacobiideal bezeichne und r eine natürliche Zahl ist.

Dann ist f r-bestimmt.

Beweis  

Dies folgt unmittelbar aus Satz 28.2 durch beidseitige Multiplikation mit 𝔪.



Satz  

Es sei f:U,  0Un  offen, eine holomorphe Funktion mit einer nichtausgearteten isolierten Singularität im Nullpunkt.

Dann ist f rechtsäquivalent zur Quadrik x12++xn2.

Beweis  

Wegen nichtausgeartet ist nach Lemma 14.14 das Jacobiideal zu f gleich dem maximalen Ideal 𝔪. Nach Korollar 28.3 ist f 2-bestimmt, also rechtsäquivalent zu seinem Taylorpolynom der Ordnung 2. Dieses kann man linear zur Standardquadrik transformieren.



Es sei f:U,  0Un  offen, eine holomorphe Funktion mit einem kritischen Punkt im Nullpunkt. Der Rang der Hesse-Matrix zu f sei k.

Dann ist f rechtsäquivalent zu einer Funktion der Form

g=x12++xk2+h

mit  h𝔪3  und wobei h nur von den Variablen xk+1,,xn abhängt.

Dies wird ähnlich wie Satz 28.5 bewiesen, ist aber aufwändiger.



Satz  

Es seien g1,g2:V,  0Vn  offen, holomorphe Funktionen mit  g1,g2𝔪3  in den Variablen y1,,yn. Sei  k

Dann sind g1 und g2 genau dann zueinander rechtsäquivalent, wenn x12++xk2+g1 und x12++xk2+g2 zueinander rechtsäquivalent (als Funktionskeime in n+k Variablen) sind.

Beweis  

Wenn g1 und g2 zueinander rechtsäquivalent sind, so gibt es eine biholomorphe Abbildung ψ:VW auf offenen Umgebungen der 0 in n mit  g1=g2ψ,  und diese kann man durch die Identität zu einer biholomorphen Abbildung zwischen k×V und k×W fortsetzen, die zeigt, dass auch f1 und f2 rechtsäquivalent sind.

Es seien nun  f1=x12++xk2+g1(y1,,yn)  und  f2=z12++zk2+g2(w1,,wn)  zueinander rechtsäquivalent. Dann gibt es offene Umgebungen  Uk,   Vn,  der 0 und eine biholomorphe Abbildung

φ:U×VWk+n

mit  f1=f2φ  (wir können nicht davon ausgehen, dass auf den ersten k Variablen die Identität vorliegt, deshalb müssen wir die Variablen unabhängig voneinander ansetzen). Es liegt also das kommutative Diagramm

U×VφWf1f2

vor. Unter φ entspricht der Unterraum 0×V einer abgeschlossenen Untermannigfaltigkeit  ZW.  Für einen Punkt  (0,y)0×V  gilt wegen der speziellen Gestalt von f1 bzw. f2 und der Kettenregel für jedes i

0=(xif1)(0,y)=(xi(f2φ))(0,y)=j=1k(zjf2)(φ(0,y))(xi(zjφ))(0,y)+j=1n(wjf2)(φ(0,y))(xi(wjφ))(0,y)=j=1k2zj(φ(0,y))(xi(zjφ))(0,y)+j=1n(wjg2)(φ(0,y))(xi(wjφ))(0,y).

Mit Hilfe der k×k-Matrix

M(0,y)=((xi(zjφ))(0,y))1i,jk

können wir diese Gleichungen als

2M(0,y)(φ1(0,y)φk(0,y))=(j=1n(wjg2)(φ(0,y))(x1(wjφ))(0,y)j=1n(wjg2)(φ(0,y))(xk(wjφ))(0,y))

schreiben. Die Matrix M(0,y) ist nach Aufgabe 26.25 im Nullpunkt invertierbar. Damit ist sie auch in einer offenen Umgebung für  yVV  invertierbar. Es gilt also

(z1(y)zk(y))=(φ1(0,y)φk(0,y))=N(y)(j=1n(wjg2)(φ(0,y))(x1(wjφ))(0,y)j=1n(wjg2)(φ(0,y))(xk(wjφ))(0,y))

mit der von y abhängigen inversen Matrix N(y). Somit sind die φi(0,y) als Linearkombinationen der (wjg2)(φ(0,y)) darstellbar und gehören insbesondere zum Jacobiidealen zu den yi.

g1(y)=f1(0,y)=(f2φ)(0,y)=f2(φ1(0,y),,φk(0,y),φk+1(0,y),,φk+n(0,y))=(φ1(0,y))2++(φk(0,y))2+g2(φk+1(0,y),,φk+n(0,y)).

Dabei gehört die linke Summe zum Quadrat des Jacobiideals zu den yi und der rechte Summand gehört zur dritten Potenz des maximalen Ideals in den yi. Daher können wir Lemma 27.9 anwenden und erhalten, dass g1(y) und g2(w1,,wn) rechtsäquivalent sind.



<< | Kurs:Singularitätentheorie (Osnabrück 2019) | >>

PDF-Version dieser Vorlesung

Arbeitsblatt zur Vorlesung (PDF)