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Kurs:Singularitätentheorie (Osnabrück 2019)/Vorlesung 29

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Einfache Singularitäten

Es sei f:U,  0Un  offen, eine holomorphe Funktion. Man sagt, dass f im Nullpunkt eine einfache Singularität besitzt, wenn es eine endliche Liste f1,,fk von holomorphen Funktionen (die ebenfalls auf offenen Mengen des n definiert sind) derart gibt, dass in jeder Entfaltung

E:U×V

von f mit  Vm  offen und zusammenhängend und  UU  jede deformierte Funktion  fw=E(,w)  mit w aus einer hinreichend kleinen offenen Umgebung  0VV  rechtsäquivalent zu einem fi ist.

Zur Liste gehören natürlich stets f selbst und der reguläre Funktionskeim. Es geht also darum, inwiefern die durch f gegebene Singularität in nichtrechtsäquivalente Singularitäten deformiert werden kann, wie groß also die „Deformationsklasse“ ist. Aufgrund von Bemerkung 27.2 geht es nur um das Verhalten von Entfaltungen in beliebig kleinen Umgebungen von f0. Auf den ersten Blick scheint dieses Konzept ziemlich kompliziert und unmotiviert zu sein; das Erstaunliche ist, dass man diese einfachen Singularitäten explizit klassifizieren kann und dass diese Klasse mit auf andere Weisen charakterisierten Klassen von Singularitäten übereinstimmt.

Der folgende Satz ist der Klassifikationssatz von Arnold für einfache Kurvensingularitäten.


Satz

Es sei f:U mit  0U2  offen eine holomorphe Funktion mit einer einfachen Singularität im Nullpunkt.

Dann ist f rechtsäquivalent zu einer der folgenden Funktionen.

  1. xk+1+y2 mit k1, Typ Ak.
  2. x2y+yk1 mit k4, Typ Dk.
  3. x3+y4, Typ E6.
  4. x3+xy3, Typ E7.
  5. x3+y5, Typ E8.

Der Beweis erfolgt in mehreren Schritten, wir orientieren uns an der Originalarbeit von Arnold.


Lemma  

Ein homogenes Polynom vom Grad 3 in 2 Variablen kann durch eine lineare Transformation in eine der Standardgestalten

0 oder x2y+y3 oder x2y oder x3

gebracht werden.

Beweis  

Es sei  f0  ein homogenes Polynom vom Grad 3 in x und y. Nach dem Fundamentalsatz der Algebra, einer Streckung und einer Variablenumbenennung ist

f=x(x+αy)(x+βy).

Bei  α=β=0  sind wir im vierten Fall. Es sei also  α0,  dann können wir auf

f=xy(x+γy)

transformieren. Bei  γ=0  sind wir im dritten Fall. Es sei also  γ0.  Durch eine Diagonalmatrix kann man dies auf xy(x+y) bzw. sodann auf y(x+y)(xy) transformieren, was dem zweiten Fall entspricht.



Lemma  

Die Singularitäten zu den holomorphen Funktionen x2 und x2y

sind nicht einfach.

Beweis  

Wir betrachten die Entfaltungen

Ek:2×,(x,y,t)x2+tyk,

mit  k+.  Für (beliebig kleines)  t0  ist x2+tyk (durch eine lineare Transformation) rechtsäquivalent zu x2+yk. Dies zeigt, dass x2+yk in Entfaltungen von x2 auftreten. Die Funktionen x2+yk, k, sind aber für verschiedene k nicht rechtsäquivalent zueinander, da ihre Milnorzahlen nach Beispiel 14.6 verschieden sind (nämlich gleich k1) und dies wegen Lemma 26.6 die Rechtsäquivalenz ausschließt. Das bedeutet, dass x2 zu unendlich vielen nicht rechtsäquivalenten Singularitäten deformiert werden kann und daher nicht einfach ist.

Im zweiten Fall betrachtet man die Entfaltungen

Ek:2×,(x,y,t)x2y+tyk.

Das Jacobiideal zur Funktion x2y+yk ist

(xy,x2+kyk1)

und die Milnorzahl hängt wieder von k ab, sodass man entsprechend argumentieren kann.



Lemma  

Die Singularität zur holomorphen Funktion x3+xy4

ist nicht einfach.

Beweis  

Wir betrachten die Familie

x3+xy4+ty6,t,

also die Entfaltung

2×,(x,y,t)x3+xy4+ty6.

Nach Aufgabe 29.4 kann man dieses Polynom als Produkt (xα1y2)(xα2y2)(xα3y2) schreiben, wobei die αi die Nullstellen von x3+x+t sind.


Die Strategie zum Beweis von Satz 29.2 liegt darin, entlang des Ranges der Hessematrix von f zu argumentieren. Dieser Rang kann 0,1,2 sein, wobei der Fall, dass der Rang 0 ist, am schwierigsten ist. In diesem Fall muss man das dritte Taylorpolynom studieren, das homogen vom Grad 3 ist und wozu wir Lemma 29.3 heranziehen können. Es gibt dann jeweils noch viele Möglichkeiten für die höheren Bestandteile, doch werden diese durch Satz 28.2 und seine Korollare eingeschränkt. In den verbleibenden Möglichkeiten muss man dann entweder zeigen, dass keine einfache Singularität vorliegt, oder dass die Situation rechtsäquivalent zu einer der im Satz aufgelisteten Möglichkeiten ist.



Lemma  

Es sei f:U mit  0U2  offen eine holomorphe Funktion mit einer einfachen Singularität im Nullpunkt. Die Hessematrix von f habe den Rang 2.

Dann ist f rechtsäquivalent zu x2+y2.

Beweis  

Dies ist ein Spezialfall von Satz 28.5.



Lemma  

Es sei f:U mit  0U2  offen eine holomorphe Funktion mit einer einfachen Singularität im Nullpunkt. Die Hessematrix von f habe den Rang 1.

Dann ist f rechtsäquivalent zu x2+yk+1 für ein  k2

Beweis  

Nach Satz 28.6 ist f rechtsäquivalent zu x2+h(y) mit  h𝔪3.  Der Fall  h=0  ist nach Lemma 29.4 ausgeschlossen, da dann die Singularität nicht einfach wäre. Also ist h nicht 0 und hat die Form

h(y)=ayk+1+gyk+1

mit  a{0}  und  g𝔪.  Da eine Singularität im Nullpunkt mit Hesserang 1 vorliegt, muss  k2  sein. Nach Beispiel 26.4 ist h(y) rechtsäquivalent zu yk+1. Damit ist f rechtsäquivalent zu x2+yk+1 mit  k2


Die folgenden Lemmata setzen sich mit dem Fall auseinander, dass der Rang der Hessematrix gleich 0 ist. Dann beginnt die Taylorentwicklung im Grad 3 und in Lemma 29.3 wurden dafür die verschiedenen Möglichkeiten aufgelistet.



Lemma  

Es sei f:U mit  0U2  offen eine holomorphe Funktion mit einer einfachen Singularität im Nullpunkt. Das dritte Taylorpolynom von f sei x2y.

Dann ist f rechtsäquivalent zu x2y+yk1 für ein  k5

Beweis  

Die Funktion f kann nicht rechtsäquivalent zu x2y sein, da dieses nach Lemma 29.4 nicht einfach ist. Es müssen also in mindestens einem Taylorpolynom höheren Grades noch Terme hinzukommen. Es gibt also  d4  und das d-te Taylorpolynom ist

x2y+ayd+2bxyd1+x2c(x,y)

mit  a,b  und c ein homogenes Polynom von Grad d2. Wir wenden auf f die Transformation

x=x~byd2

und erhalten (mit h𝔪d+1)

f=x2y+ayd+2bxyd1+x2c(x,y)+h(x,y)=(x~byd2)2y+ayd+2b(x~byd2)yd1+(x~byd2)2c(x,y)+h(x,y)=x~2y2bx~yd1+ayd+2bx~yd1+x~2c~(x~,y)+h~(x~,y)=x~2y+ayd+x~2c~(x~,y)+h~(x~,y),

wobei c~(x~,y) wieder homogen vom Grad d2 und  h~𝔪d+1  ist. Mit der holomorphen Transformation

y=y~c~(x~,y)

wird daraus

x~2y+ayd+x~2c~(x~,y)+h~(x~,y)=x~2y~+ay~d+ĥ(x~,y~)

mit  ĥ(x~,y~)𝔪d+1.  Bei  a=0  ist bezüglich der neuen Koordinaten das d-te Taylorpolynom gleich x~2y~ und wir können die entsprechende Argumentation für das Taylorpolynom der Ordnung d+1 durchführen. Da f nach Korollar 28.3 für r hinreichend groß r-bestimmt ist, kann dieser Prozess nicht immer  a=0  liefern, da sonst f rechtsäquivalent zu x2y wäre, was aber nicht einfach ist. Also ist f rechtsäquivalent

x2y+ayd+h

mit  a0  und  h𝔪d+1.  Wir behaupten, dass die Voraussetzungen von Satz 28.2 erfüllt sind. Das Jacobiideal ist

Jf=(2xy+xh,x2+dayd1+yh).

Damit ist

yd+1=y2da(x2+dayd1+yh)xy2da(2xy+xh)+g,
xiyd+1i=xi1ydi2(2xy+xh)+g

für  1id  und

xd+1=xd1(x2+dayd1+yh)+g,

jeweils mit einem  g𝔪d+2.  Somit ist  𝔪d+1Jf+𝔪d+2.  Daher ist f d-bestimmt und damit rechtsäquivalent zu x2y+ayd und auch zu x2y+yd mit  d4



Lemma  

Es sei f:U mit  0U2  offen eine holomorphe Funktion mit einer einfachen Singularität im Nullpunkt. Das dritte Taylorpolynom von f sei x3.

Dann ist f rechtsäquivalent zu x3+y4, zu x3+xy3 oder zu x3+y5.

Beweis  

Das Taylorpolynom der Ordnung 4 zu f hat die Form

x3+ay4+bxy3+3x2c(x,y)

mit c homogen von Grad d2. Wir wenden auf f die Transformation

x=x~c(x,y)

an und erhalten

f=x~3+ay4+bx~y3+h(x~,y)

mit  h𝔪5  (das für das Taylorpolynom vom Grad 4 nicht relevant ist). Wir schreiben wieder x statt x~.

Fall 1. Sei  a0.  Dann kann man durch die holomorphe Transformation (mit einer fixierten vierten Wurzel von a)

y=y~a1/4b4ax

die Funktion f nach

x3+y~4+x2ĥ(x,y~)+h~

mit ĥ homogen vom Grad 2 und  h~𝔪5  transformieren. Dies kann man wiederum mittels

x~=x+ĥ

zu x~3+y~4+g~ mit  g~𝔪5  transformieren. Es ist

Jf=(3x2+xg~,4y3+yg~)

und damit ist

𝔪5𝔪2Jf+𝔪6,

sodass man Satz 28.2 anwenden kann. Also ist f 4-bestimmt und damit rechtsäquivalent zu x3+y4.

Fall 2. Sei  a=0  und  b0.  Dann ist f rechtsäquivalent zu x3+xy3+h mit  h𝔪5.  Wir schreiben f als

f=x3+xy3+ay5+bxy4+x2h+g

mit  h𝔪2  und  g𝔪6.  Mit

x=x~ay2

transformiert sich dies zu

f=x~3+x~y33ax~2y2+b~x~y4+x~2h~+g~

mit h~,g~ wie zuvor. Mit

y=y~+ax~

wird das zu

x~3+x~y33ax~2y2+b~x~y4+x~2h~+g~=x~3+x~(y~+ax~)33ax~2(y~+ax~)2+b~x~(y~+ax~)4+x~2h~+g~=x~3(12a3x~3a2y~)+x~y~3+b̂x~y~4+x~2ĥ+ĝ.

Der Term 12a3x~3a2y~ ist in einer Umgebung des Nullpunktes ungleich 0. In den neuen Koordinaten

x̂=x~12a3x~3a2y~3

und

ŷ=y~112a3x~3a2y~9

erhalten wir

x̂3+x̂ŷ3+bˇx̂ŷ4+x̂2hˇ+gˇ.

Mittels

xˇ=x̂13hˇ

kann man den vierten Summanden wegkriegen und mittels

yˇ=ŷ1+bˇŷ3

erhält man

xˇ3+xˇyˇ3+γ

mit  γ𝔪6.  Es gilt wieder

𝔪6𝔪2Jf+𝔪7

woraus 5-bestimmt nach Satz 28.2 folgt. Somit ist die Funktion rechtsäquivalent zu x3+xy3.


noch: E8


Lemma 29.5


Es sei eine einfache Singularität gegeben. Wenn der Rang der Hessematrix gleich 2 oder gleich 1 ist, so zeigen Lemma 29.6 bzw. Lemma 29.7, dass die Singularität rechtsäquivalent zu einer A-Singularität ist. Es sei der Rang der Hessematrix also gleich 0. Nach Lemma 29.3 hat das dritte Taylorpolynom nach einer linearen Transformation die Form

0 oder x2y+y3 oder x2y oder x3.

Im Fall x2y liegt nach Lemma 29.8 eine Dk-Singularität mit  k5  vor. Im Fall x3 liegt nach Lemma 29.9 eine E-Singularität vor. Im Fall 0 kann die Singularität nach nicht einfach sein. Es liege also der Fall x2y+y3 vor. Das Jacobiideal hat die Form

Jf(2xy+h,x2+3y2+g)

mit  h,g𝔪3.  Somit enthält das Produktideal 𝔪2Jf Elemente der Form

x3y+h1,x2y2+h2,xy3+h3,x4+3x2y2+h4,x2y2+3y4+h4

mit  hj𝔪5.  Also gilt

𝔪4𝔪2Jf+𝔪5.

Daher ist f nach Satz 28.2 3-bestimmt, und somit ist es rechtsäquivalent zu x2y+y3 selbst, was den D4-Typ ergibt.


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