Die Bedingungen (2), (3), (4), (5) sind jeweils notwendig, da halbseitig unbeschränkte Intervalle
Borel-Mengen
von sind.
Ist umgekehrt eine der Bedingungen (2), (3), (4) oder (5) erfüllt, so betrachtet man für
die Menge
(unter Bedingung (2) bzw. entsprechende Mengen unter den anderen Bedingungen).
Nach Voraussetzung sind dann auch die
Urbilder
von diesen
halboffenen Intervallen
messbare Teilmengen in . Da die halboffenen Intervalle nach
Fakt
ein
Erzeugendensystem
der
Borel-Mengen
von bilden, folgt die Aussage aus
Fakt.
messbar. Daher ergeben sich die Behauptungen durch Betrachten der Hintereinanderschaltungen
Die vorstehende Aussage könnte man auch für formulieren, wobei man dann allerdings noch einige Rechenregeln festlegen müsste.
Mit den zusätzlichen Symbolen
und
lassen sich insbesondere Grenzfunktionen von Funktionenfolgen einfach erfassen. Das Supremum einer Funktionenfamilie ist punktweise durch
definiert. Es kann den Wert annehmen, und zwar auch dann, wenn alle reellwertig sind.
Zum Beweis dieser Gleichung sei links enthalten und
vorgegeben. Wegen
kann nicht
für alle gelten, da sonst das Supremum echt kleiner als wäre. Es gibt also ein
mit
,
und gehört auch rechts dazu. Wenn umgekehrt zur rechten Menge dazugehört, so gibt es für jedes
ein
mit
.
Daher ist
für alle und somit
.
Die Menge rechts ist als abzählbarer Durchschnitt von abzählbaren Vereinigungen von nach Voraussetzung messbaren Mengen wieder messbar. Nach
Fakt
folgt daraus die Messbarkeit der Supremumsabbildung. Die Messbarkeit der Infimumsabbildung beweist man ähnlich oder führt sie durch Betrachten der negativen Funktionen auf die Messbarkeit der Supremumsabbildung zurück.
nennt man
den positiven Teil und
den negativen Teil von .
Dieses Konzept ist hilfreich, um Aussagen für beliebige Funktionen auf nichtnegative Funktionen zurückführen zu können. Man beachte, dass beide Teile nichtnegativ sind. Nach
Fakt
ist der positive als auch der negative Teil einer messbaren Funktionen wieder messbar. Es ist
.
Wir zeigen, dass die
Urbilder
von Mengen der Form unter der Grenzfunktion messbare Mengen
sind. Daraus folgt nach
Fakt
die Messbarkeit von . Für jedes
gilt die Gleichheit
Zum Beweis dieser Gleichheit sei zuerst
.
Dann gilt auch
für ein hinreichend großes . D.h. dass eine offene Umgebung von ist. Dann gehört auch zur inneren Vereinigung der rechten Seite, da diese die mengentheoretische Formulierung für den Sachverhalt ist, dass es ein derart gibt, dass für alle
die Folgenglieder ebenfalls zu gehören. Wenn hingegen zur rechten Seite gehört, so bedeutet dies, dass es
derart gibt, dass für alle
die Beziehung
besteht. Dann gilt für den Limes
und damit
.
Die rechte Seite der Gleichung zeigt, dass es sich um eine messbare Menge handelt, da abzählbare Durchschnitte und abzählbare Vereinigungen von messbaren Mengen wieder messbar sind.