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Kurs:Analysis (Osnabrück 2014-2016)/Teil III/Vorlesung 64

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Es ist eine naheliegende Idee, den Flächeninhalt einer beliebigen Teilmenge  T2  als das Infimum über alle Summen von Rechtecksinhalten anzusetzen, die die Menge überdecken (oder überpflastern). So geht man auch beim Riemannschen Integral vor, wenn man Oberintegrale betrachtet. Mit diesem Ansatz kann man zwar jeder Teilmenge eine Zahl zuordnen, dies ist aber kein Maß. Wichtig sind vielmehr diejenigen Teilmengen, auf denen diese Festlegung zu einem Maß führt.



Fortsetzung von äußeren Maßen
Constantin Carathéodory (1873-1950). Auf ihn geht der Fortsetzungssatz für Maße zurück.

Es sei M eine Menge und 𝒫 ein Präring auf M. Dann heißt eine Abbildung

μ:𝒫0,Tμ(T),

ein äußeres Maß auf M, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind.

  1. Für je zwei Mengen S,T𝒫 mit ST gilt  μ(S)μ(T)
  2. Für jede abzählbare Familie von paarweise disjunkten Teilmengen Ti, iI, aus 𝒫, für die iITi ebenfalls zu 𝒫 gehört, gilt
    μ(iITi)iIμ(Ti).

Die sogenannte σ-Subadditivitätseigenschaft, die für ein äußeres Maß für disjunkte Vereinigungen gefordert wird, gilt auch für beliebige abzählbare Vereinigungen, siehe Aufgabe 64.1.


Es sei M eine Menge, 𝒫 ein Präring auf M und

μ:𝒫0

ein äußeres Maß auf M. Für eine beliebige Teilmenge  TM  definiert man

μ~(T):=inf(iIμ(Ti),TiITi,Ti𝒫,I abzählbar)

und nennt dies die Fortsetzung des äußeren Maßes μ.

Bei dieser Definition nimmt man also das Infimum über alle Überpflasterungen.


Lemma  

Es sei M eine Menge, 𝒫 ein Präring auf M und

μ:𝒫0

ein äußeres Maß auf M.

Dann ist die Fortsetzung μ~ des äußeren Maßes μ ein äußeres Maß auf der Potenzmenge 𝔓(M), das auf 𝒫 mit μ übereinstimmt.

Beweis  

Es sei  T𝒫.  Das Mengensystem {T} ist natürlich eine Überpflasterung von T, sodass μ(T) in der Menge vorkommt, über die das Infimum genommen wird. Für jede Überpflasterung Ti, iI, von T gilt  T=iITTi  und somit

μ(T)iIμ(TTi)iIμ(Ti),

sodass  μ(T)=μ~(T)  gilt.
Für beliebige Teilmengen  ST  gilt trivialerweise  μ~(S)μ~(T),  da eine Überpflasterung von T insbesondere eine Überpflasterung von S ist.
Es sei nun Ti, iI, eine abzählbare Familie von Teilmengen von M. Wir müssen  μ~(iITi)iIμ~(Ti)  nachweisen. Wenn der rechte Ausdruck gleich ist, so ist nichts zu zeigen. Wir können also voraussetzen, dass die rechte Familie summierbar ist. Die Summanden dieser Familie sind jeweils das Infimum über Summen, die jeweils zu Überpflasterungen gehören.  Nehmen wir an, dass die linke Seite größer als die rechte Seite sei, wobei die Differenz größer als  ϵ>0  sei. Sei ϵi>0, iI, so gewählt, dass  iIϵiϵ  ist; eine solche Familie gibt es aufgrund der Abzählbarkeit von I, siehe Aufgabe 9.12. Zu jedem  iI  gibt es eine Überpflasterung  TijJiTij  mit einer abzählbaren Indexmenge Ji, mit  Tij𝒫  und mit

μ~(Ti)jJiμ(Tij)μ~(Ti)+ϵi.

Die Menge  L=iIJi  ist als abzählbare Vereinigung abzählbarer Mengen wieder abzählbar. Wir betrachten nun die durch T, L, (mit =(i,j)) gegebene Überpflasterung von iITi. Damit gelten unter Verwendung des großen Umordnungssatzes die Abschätzungen

μ~(iITi)Lμ(T)=iI(jJiμ(Tij))iI(μ~(Ti)+ϵi)=iIμ~(Ti)+iIϵiiIμ~(Ti)+ϵ,  

ein Widerspruch.


Es ist keineswegs so, dass die Fortsetzung eines Prämaßes auf der Potenzmenge ein Maß liefert. Dies gilt allerdings auf der von dem Präring erzeugten σ-Algebra, was wir im Folgenden nach einigen Vorbereitungen beweisen werden. Zunächst führen wir den folgenden technischen Hilfsbegriff ein.


Es sei M eine Menge, 𝒫 ein Präring auf M,

μ:𝒫0

ein äußeres Maß auf M und μ~ die Fortsetzung von μ auf die Potenzmenge 𝔓(M). Man sagt, dass eine Teilmenge  ZM  die Zerlegungseigenschaft besitzt, wenn für alle  SM  die Gleichheit  μ~(S)=μ~(SZ)+μ~(S(MZ))  gilt.

Eine Teilmenge Z besitzt also die Zerlegungseigenschaft, wenn man für jede Menge S die Berechnung ihres äußeren Maßes auf die durch Z gegebene Zerlegung von S zurückführen kann. Die schwächere Eigenschaft  μ~(S)μ~(SZ)+μ~(S(MZ))  gilt für jede Teilmenge  ZM,  siehe Aufgabe 64.2.



Lemma  

Es sei M eine Menge, 𝒫 ein Präring auf M,

μ:𝒫0

ein äußeres Maß auf M und μ~ die Fortsetzung von μ auf die Potenzmenge 𝔓(M). Dann gelten folgende Aussagen.

  1. Das Mengensystem aller Teilmengen  ZM,  die die Zerlegungseigenschaft besitzen, bildet eine σ-Algebra.
  2. Die Einschränkung von μ~ auf diese σ-Algebra ist ein Maß.

Beweis  

(1). Sei

𝒵={ZMZ besitzt die Zerlegungseigenschaft}.

Offensichtlich gehört M zu 𝒵 und dieses System ist abgeschlossen unter Komplementbildung.   Bevor wir zeigen können, dass 𝒵 unter abzählbaren Vereinigungen abgeschlossen ist, zeigen wir, dass dies für endliche Vereinigungen gilt. Es seien also Z1 und Z2 aus 𝒵 und sei  SM  eine beliebige Teilmenge. Dann ist

μ~(S)=μ~(SZ1)+μ~(S(MZ1))=μ~(SZ1)+μ~(S(MZ1)Z2)+μ~(S(MZ1)(MZ2))=μ~(SZ1)+μ~(S(Z2Z1))+μ~(S(M(Z1Z2)))=μ~(S(Z1Z2)Z1)+μ~(S(Z1Z2)(MZ1))+μ~(S(M(Z1Z2)))=μ~(S(Z1Z2))+μ~(S(M(Z1Z2))).  

Damit ist 𝒵 auch unter endlichen Vereinigungen abgeschlossen und somit liegt insgesamt eine Mengen-Algebra vor.
Es sei nun Zn, n+, eine abzählbare Familie aus 𝒵. Wir wissen, dass die Teilmengen Zn(Z1Zn1) zu 𝒵 gehören. Deren Vereinigung ist gleich der Vereinigung der Zn, sodass wir annehmen können, dass die Zn paarweise disjunkt sind. Wegen der Disjunktheit ergibt sich induktiv für eine beliebige Teilmenge  SM 

μ~(S(Z1Zn))=μ~(S(Z1Zn)Z1)+μ~(S(Z1Zn)(MZ1))=μ~(SZ1)+μ~(S(Z2Zn))=μ~(SZ1)+μ~(SZ2)+μ~(S(Z3Zn))=μ~(SZ1)+μ~(SZ2)++μ~(SZn).

Daraus ergibt sich unter Verwendung der Zerlegungseigenschaft von Z1Zn und der Monotonie des äußeren Maßes die Abschätzung

μ~(S)=μ~(S(Z1Zn))+μ~(S(M(Z1Zn)))μ~(SZ1)+μ~(SZ2)++μ~(SZn)+μ~(S(M(k+Zk))).

Da dies für alle n gilt, und da ein äußeres Maß vorliegt, folgt

μ~(S)n+μ~(SZn)+μ~(S(M(k+Zk)))μ~(Sk+Zk)+μ~(S(M(k+Zk))).

Da die umgekehrte Abschätzung sowieso gilt, haben wir die gewünschte Gleichheit.
(2). Für paarweise disjunkte Mengen Zn, n+, aus 𝒵 ist, wie unter (1) bewiesen,

μ~(Z1)++μ~(Zn)=μ~(Z1Zn)μ~(k+Zk).

Da dies für alle n gilt, folgt

k+μ~(Zk)μ~(k+Zk).

Da auch die umgekehrte Abschätzung gilt, liegt Gleichheit vor.



Lemma  

Es sei M eine Menge, 𝒫 ein Präring auf M,

μ:𝒫0

ein Prämaß auf M und μ~ die Fortsetzung von μ auf die Potenzmenge 𝔓(M).

Dann besitzen alle Mengen aus 𝒫 die Zerlegungseigenschaft.

Beweis  

Es sei  Z𝒫  und  SM.  Es sei Si, iI, eine abzählbare Überpflasterung von S mit Mengen aus 𝒫. Die Durchschnitte SiZ, iI, bzw. Si(MZ), iI, sind Überpflasterungen von SZ bzw. von S(MZ). Für jedes Si gilt  μ(Si)=μ(SiZ)+μ(Si(MZ)),  da ein Prämaß vorliegt. Daher ist

iIμ(Si)=iIμ(SiZ)+iIμ(Si(MZ))μ~(SZ)+μ~(S(MZ)).

Da dies für alle Überpflasterungen gilt, folgt

μ~(S)μ~(SZ)+μ~(S(MZ)).

Da auch die umgekehrte Abschätzung gilt, liegt Gleichheit vor.



Existenzsätze für Maße



Satz  

Es sei M eine Menge, 𝒫 ein Präring auf M,

μ:𝒫0

ein Prämaß auf M und μ~ die Fortsetzung von μ auf die von 𝒫 erzeugte σ-Algebra 𝒜.

Dann ist μ~ ein Maß auf 𝒜.

Wenn μ σ-endlich ist, so ist μ~ die einzige Fortsetzung von μ zu einem Maß auf 𝒜.

Beweis  

Dies folgt aus Lemma 64.5 und Lemma 64.6. Der Zusatz ergibt sich aus Satz 63.7.




Produkt-Messräume

In den nächsten Vorlesungen wollen wir Produkte von Maßräumen definieren und insbesondere auf dem n ein Maß definieren.


Es seien (M1,𝒜1),,(Mn,𝒜n) Mengen mit darauf erklärten σ-Algebren. Dann nennt man die von allen Quadern

S1××Sn mit Si𝒜i für alle i=1,,n

auf M1××Mn erzeugte σ-Algebra die Produkt-σ-Algebra der (Mi,𝒜i), i=1,,n. Sie wird mit 𝒜1𝒜n bezeichnet.



Lemma  

Es seien (M,𝒜) und (N,) Messräume und es sei (M×N,𝒜) die Produktmenge mit der Produkt-σ-Algebra.

Dann sind die Projektionen

p1:M×NM und p2:M×NN

messbar.

Beweis  

Dies folgt direkt daraus, dass zu einer messbaren Teilmenge  TN  die Urbildmenge

p21(T)=M×T

ein Quader ist und daher nach Definition zu 𝒜 gehört.

Diese Aussage gilt natürlich auch für beliebige endliche Produkte. Man kann den Beweis von solchen Aussagen sehr häufig durch eine einfache Induktion auf den Fall von zwei Faktoren zurückführen, sodass wir uns zumeist auf diesen Fall beschränken werden.



Lemma  

Es seien (M,𝒜) und (N,) Messräume und  TM×N  eine messbare Teilmenge des Produktes (M×N,𝒜).

Dann sind für jedes  xM  und jedes  yN  die Mengen

T(x)={yN(x,y)T} und T(y)={xM(x,y)T}

messbar in M bzw. in N.

Beweis  

Wir zeigen, dass für jedes  yN  die Inklusionsabbildung

ιy:MM×N,x(x,y),

messbar ist. Dazu genügt es nach Lemma 61.16, die Urbilder von messbaren Mengen der Form  A×BM×N  zu betrachten. Für eine solche Menge gilt

ιy1(A×B)={xM(x,y)A×B},

und dies ist leer, falls  yB  und gleich A, falls  yB.  So oder so ist sie also eine messbare Teilmenge.
Für eine beliebige Teilmenge  TM×N  ist daher

T(y)={xM(x,y)T}=ιy1(T)

messbar.



Es seien M,N1,N2 Messräume und es seien f1:MN1 und f2:MN2 messbare Abbildungen.

Dann ist auch die Abbildung

(f1,f2):MN1×N2,x(f1(x),f2(x)),

messbar.

Beweis

Siehe Aufgabe 64.14.


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