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Kurs:Analysis (Osnabrück 2013-2015)/Teil II/Vorlesung 43

Wir wenden uns nun der Differentialrechnung für Abbildungen zu, bei denen der Definitionsbereich höherdimensional ist. Dazu seien zwei reelle (oder komplexe) endlichdimensionale Vektorräume V und W gegeben. Ferner sei G⊆V eine offene Teilmenge und

f:G⟶W

eine Abbildung. Diese Abbildung wollen wir „differenzieren“. Anders als in den bisher behandelten Situationen gibt es bei einem höherdimensionalen Definitionsbereich mehrere nicht äquivalente Konzepte von Differenzierbarkeit. Wir werden nacheinander die Richtungsableitung, partielle Ableitungen und das totale Differential sowie ihre Beziehungen untereinander diskutieren. Wir werden durchgehend voraussetzen, dass die Vektorräume endlichdimensional sind und mit einem Skalarprodukt und damit mit einer euklidischen Metrik versehen sind.

Es ist erstmal keine Einschränkung, wenn man sich auf reelle Vektorräume beschränkt und überdies den Zielraum als W=ℝ ansetzt. Als Definitionsmenge kann man sich zunächst auf G=ℝ2=V beschränken, und sich vorstellen, dass die Abbildung jedem Grundpunkt (x,y)∈ℝ2 einen Höhepunkt zuordnet, so dass die Abbildung insgesamt ein Gebirge über einer Grundfläche beschreibt.



Richtungsableitung

Wir stellen uns vor, wir sind an einem Ort im Gebirge und entschließen uns, in eine bestimmte Richtung, beispielsweise nach Nordwest zu gehen, egal was kommen mag. Damit machen wir sämtliche Steigungen und Abhänge mit, die das Gebirge uns in dieser vorgegebenen Richtung bietet. Dabei lernen wir nur den Höhenverlauf des Gebirges entlang dieses linearen Ausschnitts (Querschnitts) kennen. Durch die gewählte Richtung bewegen wir uns auf dem Graphen zu einer Funktion in einer einzigen Variablen, nämlich einer Variablen der Grundgeraden. Dies ist die Grundidee der Richtungsableitung.


Es seien V und W endlichdimensionale normierte Vektorräume,  G⊆V  eine offene Teilmenge, und f:G→W eine Abbildung. Weiter sei  P∈G  ein Punkt und  v∈V  ein fixierter Vektor. Dann heißt f differenzierbar in P in Richtung v, falls der Grenzwert

lims→0,s≠0f(P+sv)−f(P)s

existiert. In diesem Fall heißt dieser Grenzwert die Ableitung von f in P in Richtung v . Er wird mit

(Dvf)(P)

bezeichnet.

Den Ausdruck

f(P+sv)−f(P)s

nennt man wieder den Differenzenquotienten im Punkt P in Richtung v von 0 bis s. Er misst die Durchschnitt(ziel)srichtung (oder Durchschnittssteigung bei W=ℝ) von f in Richtung v für das Zeitintervall [0,s]. Die Richtungsableitung in einem Punkt und in eine Richtung ist selbst ein Vektor in W. Bei W=𝕂 ist die Richtungsableitung eine reelle oder komplexe Zahl.

Die Existenz von (Dvf)(P) hängt nur von der Abbildung U(0,δ)⟶W, s⟼f(P+sv), ab (wobei das Intervall U(0,δ) (im reellen Fall) bzw. der offene Ball (im komplexen Fall) so gewählt ist, dass s∈U(0,δ) auch P+sv∈G impliziert. D.h. dass U(P,δ)⊆G gilt). Daher kann man die Richtungsableitung im Wesentlichen auf die Ableitung von Kurven zurückführen.


Es seien V und W endlichdimensionale 𝕂-Vektorräume,  G⊆V  eine offene Teilmenge, und f:G→W eine Abbildung. Es sei  P∈G  ein Punkt und  v∈V  ein fixierter Vektor.

Dann ist f in P in Richtung v genau dann differenzierbar, wenn die (auf einem Intervall bzw. einer offenen Ballumgebung um  0∈𝕂  definierte) Kurve

g:I⟶W,t⟼g(t)=f(P+tv),

in 0 differenzierbar ist. In diesem Fall ist

(Dvf)(P)=g′(0).

Beweis

Siehe Aufgabe 43.6.
◻



Wir betrachten die Abbildung

f:𝕂2⟶𝕂,(x,y)⟼x2y,

in einem Punkt  P=(a1,a2)  in Richtung  v=(v1,v2).  Der Differenzenquotient ist

f(P+sv)−f(P)s=f((a1+sv1,a2+sv2))−f((a1,a2))s=(a1+sv1)2(a2+sv2)−a12a2s=a12a2+2sa1a2v1+s2a2v12+sa12v2+2s2a1v1v2+s3v12v2−a12a2s=2a1a2v1+a12v2+s(a2v12+2a1v1v2)+s2(v12v2).

Für s→0 gehen die beiden hinteren Summanden gegen 0, sodass sich insgesamt

lims→0f(P+sv)−f(P)s=2a1a2v1+a12v2

ergibt.

Im Punkt  P=(2,5)  ergibt sich in Richtung  v=(1,−3)  beispielsweise die Richtungsableitung

2⋅2⋅5⋅1+22⋅(−3)=8.


Es seien V und W endlichdimensionale 𝕂-Vektorräume und sei

L:V⟶W

eine lineare Abbildung. Dann existiert die Richtungsableitung in jedem Punkt  P∈V  und in jede Richtung  v∈V,  und zwar ist

(DvL)(P)=L(v),

insbesondere ist also die Richtungsableitung unabhängig vom Punkt. Dies folgt direkt durch Betrachten des Differenzenquotienten; es ist nämlich

L(P+sv)−L(P)s=L(P)+sL(v)−L(P)s=sL(v)s=L(v).

Daher ist auch der Limes für s→0 gleich L(v).




Lemma  

Es seien V und W endlichdimensionale 𝕂-Vektorräume, sei  G⊆V  offen,  P∈G  ein Punkt,  v∈V  ein Vektor und seien

f,g:G⟶W

Abbildungen, die im Punkt P in Richtung v differenzierbar seien. Dann gelten folgende Aussagen.

  1. Die Summe f+g ist ebenfalls differenzierbar in Richtung v mit
    (Dv(f+g))(P)=(Dvf)(P)+(Dvg)(P).
  2. Das Produkt af mit  a∈𝕂  ist ebenfalls differenzierbar in Richtung v mit
    (Dv(af))(P)=a(Dvf)(P).
  3. Die Funktion f ist auch in Richtung cv mit c∈𝕂 differenzierbar und es gilt
    (Dcvf)(P)=c(Dvf)(P).

Beweis  

Die Eigenschaften (1) und (2) ergeben sich aus den entsprechenden Eigenschaften für Limiten von Abbildungen, siehe Lemma 35.7. Für die Eigenschaft (3) siehe Aufgabe 43.15.

◻


Im Rahmen der Theorie des totalen Differentials wird die Frage beantwortet, wie sich die Richtungsableitungen zu verschiedenen Richtungen zueinander verhalten. Wenn im Werteraum eine Basis gegeben ist, so kann man die Richtungsableitung komponentenweise bestimmen.



Lemma  

Es seien V und W endlichdimensionale 𝕂-Vektorräume, sei  G⊆V  offen,  P∈G  ein Punkt und sei  v∈V  ein Vektor. Es sei

φ:G⟶W

eine Abbildung. Dann gelten folgende Aussagen.

  1. Es sei W der Produktraum
    W=W1×⋯×Wk

    aus endlichdimensionalen Vektorräumen W1,…,Wk. Dann ist φ genau dann in P differenzierbar in Richtung v, wenn sämtliche Komponentenabbildungen

    φi:G⟶Wi

    in P in Richtung v differenzierbar sind. In diesem Fall gilt

    (Dvφ)(P)=((Dvφ1)(P),…,(Dvφk)(P))
  2. Es sei w1,…,wn eine Basis von W mit den Koordinaten
    yj:W⟶𝕂.

    Dann ist φ in P in Richtung v genau dann differenzierbar, wenn sämtliche Komponentenfunktionen

    fj=yj∘φ:G⟶𝕂

    in P in Richtung v differenzierbar sind. In diesem Fall ist

    (Dvφ)(P)=((Dvf1)(P),…,(Dvfn)(P))=w1(Dvf1)(P)+⋯+wn(Dvfn)(P).

Beweis  

Die erste Aussage folgt aus der zweiten, wenn man für die einzelnen Vektorräume Wj Basen einführt (umgekehrt ist auch der zweite Teil ein Spezialfall des ersten). Die zweite Aussage folgt aus Aufgabe 35.3 oder aus Lemma 37.4 in Verbindung mit Lemma 43.2.

◻

Aufgrund von diesem Lemma muss man vor allem die Richtungssableitung für den Fall verstehen, wo der Wertebereich gleich 𝕂 ist.

Das folgende einfache Beispiel zeigt, dass durchaus alle Richtungsableitungen existieren können, die Abbildung selbst aber noch nicht einmal stetig sein muss.


Wir betrachten die Funktion f:ℝ2→ℝ mit

f(x,y):={xy3x2+y6 für (x,y)≠(0,0),0 für (x,y)=(0,0).

Für einen Vektor  v=(a,b)  und einen reellen Parameter s erhalten wir auf der Geraden ℝv die Funktion

fv:ℝ⟶ℝ,s⟼f(sa,sb)=sas3b3s2a2+s6b6=s2ab3a2+s4b6.

Für  a≠0  ist der Nenner stets positiv und die Funktion fv ist stetig mit dem Wert 0 bei  s=0,  und als rationale Funktion in s differenzierbar. Für  a=0  ist die Funktion fv konstant =0 und damit ebenfalls differenzierbar. Also existieren in 0 alle Richtungsableitungen zu f. Die Funktion f ist allerdings nicht stetig: Für die Folge (1/n3,1/n) (die gegen 0=(0,0) konvergiert) gilt

f(1n3,1n)=(1/n3)(1/n3)(1/n6)+(1/n6)=12,

aber  f(0,0)=0. 


Im Allgemeinen möchte man nicht nur in einem einzigen Punkt P∈V ableiten können, sondern in jedem Punkt, was durch die folgende naheliegende Definition präzisiert wird.


Seien V und W endlichdimensionale 𝕂-Vektorräume sei  G⊆V  eine offene Teilmenge, sei f:G→W eine Abbildung und  v∈V  ein fixierter Vektor. Dann heißt f differenzierbar in Richtung v, falls f in jedem Punkt  P∈G  in Richtung v differenzierbar ist. In diesem Fall heißt die Abbildung

Dvf:G⟶W,P⟼(Dvf)(P),

die Richtungsableitung von f in Richtung v.

Die Richtungsableitung zu einem fixierten Vektor ist also vom selben Typ wie die Ausgangsabbildung.


Wir betrachten die polynomiale Funktion

f:𝕂n⟶𝕂,(x1,…,xn)⟼x1⋯xn.

Die Richtungsableitung in Richtung  v=(v1,…,vn)  in einem beliebigen Punkt

P=(x1,…,xn)

ergibt sich durch Betrachten des Differenzenquotienten, also

(x1+sv1)⋅(x2+sv2)⋯(xn+svn)−x1⋅x2⋯xns=x1⋅x2⋯xn+s(∑i=1nvix1⋯xnxi)+s2g(s,x1,…,xn,v1,…,vn)−x1⋅x2⋯xns=∑i=1nvix1⋯xnxi+s⋅g(s,x1,…,xn,v1,…,vn).

Dabei ist g(s,x1,…,xn,v1,…,vn) eine polynomiale Funktion in s (die x1,…,xn und die v1,…,vn sind fixierte Zahlen). Der Limes von s⋅g(s,x1,…,xn,v1,…,vn) geht für s→0 gegen 0. Daher ist

(Dvf)(P)=∑i=1nvix1⋯xnxi.

In den Aufgaben werden wir sehen, dass die Richtungsableitung zu einer polynomialen Funktion in jede Richtung existiert und selbst wieder polynomial ist. Dies wird sich auch einfach im Rahmen des totalen Differentials ergeben.


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