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Kurs:Mathematik für Anwender (Osnabrück 2011-2012)/Teil II/Vorlesung 44

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Wir beschäftigen uns nun mit der Differentialrechnung für Abbildungen mit höherdimensionalem Definitionsbereich. Dazu seien zwei reelle endlichdimensionale Vektorräume V und W gegeben. Ferner sei  GV  eine offene Teilmenge und

f:GW

eine Abbildung. Diese Abbildung wollen wir „differenzieren“. Anders als in den bisher behandelten Situationen gibt es bei einem höherdimensionalen Definitionsbereich mehrere nicht äquivalente Konzepte von Differenzierbarkeit. Wir werden nacheinander die Richtungsableitung, partielle Ableitungen und das totale Differential sowie ihre Beziehungen untereinander diskutieren. Wir werden durchgehend voraussetzen, dass die Vektorräume euklidisch sind.


Es ist erstmal keine große Einschränkung, wenn man den Zielraum als  W=  ansetzt. Als Definitionsmenge kann man sich zunächst auf  G=V=2  beschränken, und sich vorstellen, dass die Abbildung jedem Grundpunkt  (x,y)2  einen Höhepunkt zuordnet, so dass die Abbildung insgesamt ein Gebirge über einer Grundfläche beschreibt.



Richtungsableitung

Wir stellen uns vor, wir sind an einem Ort im Gebirge und entschließen uns, in eine bestimmte Richtung, beispielsweise nach Nordwest zu gehen, egal was kommen mag. Damit machen wir sämtliche Steigungen und Abhänge mit, die das Gebirge uns in dieser vorgegebenen Richtung bietet. Dabei lernen wir nur den Höhenverlauf des Gebirges entlang dieses linearen Ausschnitts kennen. Durch die gewählte Richtung bewegen wir uns auf dem Graphen zu einer Funktion in einer einzigen Variablen, nämlich einer Variablen der Grundgeraden. Dies ist die Grundidee der Richtungsableitung.


Es seien V und W endlichdimensionale normierte Vektorräume,  GV  eine offene Teilmenge, und f:GW eine Abbildung. Weiter sei  PG  ein Punkt und  vV  ein fixierter Vektor. Dann heißt f differenzierbar in P in Richtung v, falls der Grenzwert

lims0,s0f(P+sv)f(P)s

existiert. In diesem Fall heißt dieser Grenzwert die Ableitung von f in P in Richtung v . Er wird mit

(Dvf)(P)

bezeichnet.

Die Existenz von (Dvf)(P) hängt nur von der Abbildung h:IW, sf(P+sv), ab (wobei das Intervall I=U(0,δ) so gewählt ist, dass sU(0,δ) auch P+svG impliziert). Mit dieser Hilfsabbildung h gilt

h(0)=lims0,s0h(s)h(0)s=lims0,s0f(P+sv)f(P)s=(Dvf)(P),

wobei links die Ableitung zu einer Kurve steht.

Die Richtungsableitung in einem Punkt und in eine Richtung ist selbst ein Vektor in W. Bei  W=  ist die Richtungsableitung eine reelle Zahl.


Wir betrachten die Abbildung

f:2,(x,y)x2y,

in einem Punkt  P=(a1,a2)  in Richtung  v=(v1,v2).  Der Differenzenquotient ist

f(P+sv)f(P)s=f((a1+sv1,a2+sv2))f((a1,a2))s=(a1+sv1)2(a2+sv2)a12a2s=a12a2+2sa1a2v1+s2a2v12+sa12v2+2s2a1v1v2+s3v12v2a12a2s=2a1a2v1+a12v2+s(a2v12+2a1v1v2)+s2(v12v2).

Für s0 gehen die beiden hinteren Summanden gegen 0, sodass sich insgesamt

lims0f(P+sv)f(P)s=2a1a2v1+a12v2

ergibt.

Im Punkt  P=(2,5)  ergibt sich in Richtung  v=(1,3)  beispielsweise die Richtungsableitung

2251+22(3)=8.


Es seien V und W endlichdimensionale -Vektorräume und sei

L:VW

eine lineare Abbildung. Dann existiert die Richtungsableitung in jedem Punkt  PV  und in jede Richtung  vV,  und zwar ist

(DvL)(P)=L(v),

insbesondere ist also die Richtungsableitung unabhängig vom Punkt. Dies folgt direkt durch Betrachten des Differenzenquotienten; es ist nämlich

L(P+sv)L(P)s=L(P)+sL(v)L(P)s=sL(v)s=L(v).

Daher ist auch der Limes für s0 gleich L(v).


Typischerweise berechnet man die Richtungsableitung nicht über eine direkte Grenzwertbetrachtung, sondern über die Hilfsfunktion  h(t)=f(P+tv)  (in den nächsten Vorlesungen werden wir noch den Zusammenhang zu partiellen Ableitungen kennenlernen, der ebenfalls für Berechnungen gut geeignet ist).


Wir bestimmen die Richtungsableitung zur Funktion

f:2,(x,y)x2xy2+sin(xy),

im Punkt  P=(3,4)  in Richtung  v=(2,5).  Dazu müssen wir die Hilfsfunktion

h:,th(t)=f(P+tv),

im Nullpunkt ableiten. Es ist

h(t)=f(P+tv)=f(3+2t,45t)=(3+2t)2(3+2t)(45t)2+sin((3+2t)(45t))=9+12t+4t248+88t+5t250t3+sin(127t10t2)=39+100t+9t250t3+sin(127t10t2).

Die Ableitung von dieser Funktion im Nullpunkt ist

h(0)=1007cos12,

also ist

(D(2,5)f)(3,4)=1007cos12.



Lemma  

Es seien V und W endlichdimensionale -Vektorräume, sei  GV  offen,  PG  ein Punkt,  vV  ein Vektor und seien

f,g:GW

Abbildungen, die im Punkt P in Richtung v differenzierbar seien. Dann gelten folgende Aussagen.

  1. Die Summe f+g ist ebenfalls differenzierbar in Richtung v mit
    (Dv(f+g))(P)=(Dvf)(P)+(Dvg)(P).
  2. Das Produkt af mit  a  ist ebenfalls differenzierbar in Richtung v mit
    (Dv(af))(P)=a(Dvf)(P).
  3. Die Funktion f ist auch in Richtung cv mit c differenzierbar und es gilt
    (Dcvf)(P)=c(Dvf)(P).

Beweis  

Die Eigenschaften (1) und (2) ergeben sich aus den entsprechenden Eigenschaften für Limiten von Abbildungen, siehe Lemma 10.10 (Mathematik für Anwender (Osnabrück 2020-2021)). Für die Eigenschaft (3) siehe Aufgabe 44.11.


Im Rahmen der Theorie des totalen Differentials wird die Frage beantwortet, wie sich die Richtungsableitungen zu verschiedenen Richtungen zueinander verhalten. Wenn im Werteraum eine Basis gegeben ist, so kann man die Richtungsableitung komponentenweise bestimmen.



Lemma  

Es seien V und W endlichdimensionale -Vektorräume, sei  GV  offen,  PG  ein Punkt und sei  vV  ein Vektor. Es sei

φ:GW

eine Abbildung. Dann gelten folgende Aussagen.

  1. Es sei W der Produktraum
    W=W1××Wk

    aus endlichdimensionalen Vektorräumen W1,,Wk. Dann ist φ genau dann in P differenzierbar in Richtung v, wenn sämtliche Komponentenabbildungen

    φi:GWi

    in P in Richtung v differenzierbar sind. In diesem Fall gilt

    (Dvφ)(P)=((Dvφ1)(P),,(Dvφk)(P))
  2. Es sei w1,,wn eine Basis von W mit den Koordinaten
    yj:W.

    Dann ist φ in P in Richtung v genau dann differenzierbar, wenn sämtliche Komponentenfunktionen

    fj=yjφ:G

    in P in Richtung v differenzierbar sind. In diesem Fall ist

    (Dvφ)(P)=((Dvf1)(P),,(Dvfn)(P))=w1(Dvf1)(P)++wn(Dvfn)(P).

Beweis  

Die erste Aussage folgt aus der zweiten, wenn man für die einzelnen Vektorräume Wj Basen einführt (umgekehrt ist auch der zweite Teil ein Spezialfall des ersten). Die zweite Aussage folgt aus Aufgabe 34.5 oder aus Lemma 34.5 in Verbindung mit Fakt *****.

Aufgrund von diesem Lemma muss man vor allem die Richtungssableitung für den Fall verstehen, wo der Wertebereich gleich ist.

Das folgende einfache Beispiel zeigt, dass durchaus alle Richtungsableitungen existieren können, die Abbildung selbst aber noch nicht einmal stetig sein muss.


Wir betrachten die Funktion f:2 mit

f(x,y):={xy3x2+y6 für (x,y)(0,0),0 für (x,y)=(0,0).

Für einen Vektor  v=(a,b)  und einen reellen Parameter s erhalten wir auf der Geraden v die Funktion

fv:,sf(sa,sb)=sas3b3s2a2+s6b6=s2ab3a2+s4b6.

Für  a0  ist der Nenner stets positiv und die Funktion fv ist stetig mit dem Wert 0 bei  s=0,  und als rationale Funktion in s differenzierbar. Für  a=0  ist die Funktion fv konstant =0 und damit ebenfalls differenzierbar. Also existieren in 0 alle Richtungsableitungen zu f. Die Funktion f ist allerdings nicht stetig: Für die Folge (1/n3,1/n) (die gegen 0=(0,0) konvergiert) gilt

f(1n3,1n)=(1/n3)(1/n3)(1/n6)+(1/n6)=12,

aber  f(0,0)=0


Im vorstehenden Beispiel besteht kein enger Zusammenhang zwischen den Richtungsableitungen in verschiedene Richtungen. Wir werden später sehen, dass unter stärkeren Voraussetzungen die Zuordnung

VW,v(Dvf)(P),

linear ist.

Im Allgemeinen möchte man nicht nur in einem einzigen Punkt  PV  ableiten können, sondern in jedem Punkt, was durch die folgende naheliegende Definition präzisiert wird.


Seien V und W euklidische Vektorräume, sei  GV  eine offene Teilmenge, sei f:GW eine Abbildung und  vV  ein fixierter Vektor. Dann heißt f differenzierbar in Richtung v, falls f in jedem Punkt  PG  in Richtung v differenzierbar ist. In diesem Fall heißt die Abbildung

Dvf:GW,P(Dvf)(P),

die Richtungsableitung von f in Richtung v.

Die Richtungsableitung zu einem fixierten Vektor ist also vom selben Typ wie die Ausgangsabbildung.



Polynomiale Funktionen

Wir betrachten die polynomiale Funktion

f:n,(x1,,xn)x1xn.

Die Richtungsableitung in Richtung  v=(v1,,vn)  in einem beliebigen Punkt

P=(x1,,xn)

ergibt sich durch Betrachten des Differenzenquotienten, also

(x1+sv1)(x2+sv2)(xn+svn)x1x2xns=x1x2xn+s(i=1nvix1xnxi)+s2g(s,x1,,xn,v1,,vn)x1x2xns=i=1nvix1xnxi+sg(s,x1,,xn,v1,,vn).

Dabei ist g(s,x1,,xn,v1,,vn) eine polynomiale Funktion in s (die x1,,xn und die v1,,vn sind fixierte Zahlen). Der Limes von sg(s,x1,,xn,v1,,vn) geht für s0 gegen 0. Daher ist

(Dvf)(P)=i=1nvix1xnxi.

In den Aufgaben werden wir sehen, dass die Richtungsableitung zu einer polynomialen Funktion in jede Richtung existiert und selbst wieder polynomial ist. Dies wird sich auch einfach im Rahmen des totalen Differentials ergeben.



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