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Kurs:Mathematik für Anwender (Osnabrück 2019-2020)/Teil II/Vorlesung 49

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Zuerst war sie kurz etwas beleidigt über ihre unvorteilhaften Startbedingungen.




Die Kettenregel

Die Eleganz des totalen Differentials wird in der folgenden allgemeinen Version der Kettenregel deutlich. Sie besagt, dass bei einer Verknüpfung von differenzierbaren Abbildungen das totale Differential (also die lineare Approximation) gleich der Verknüpfung der einzelnen totalen Differentiale ist. Der Beweis verwendet an einer Stelle, dass dass Bild einer abgeschlossenen Kugel unter einer linearer Abbildung L beschränkt ist, d.h. dass es ein  b  gibt mit

L(v)b

für alle v mit

v1.

Diese Aussage gilt sogar für jede stetige Abbildung, wir werden sie hier aber nur für eine lineare Abbildung beweisen.



Lemma  

Es sei L:VW eine lineare Abbildung zwischen endlichdimensionalen reellen Vektorräumen V und W.

Dann ist das Bild von B(0,1) beschränkt.

Beweis  

Wir fixieren ein Skalarprodukt auf V und auf W und wählen eine Orthonormalbasis v1,,vn von V. Sei  v=i=1naivi  aus B(0,1). Wegen

v2=i=1nai21

ist

|ai|1.

Somit ist

L(v)=L(i=1naivi)=i=1naiL(vi)i=1n|ai|L(vi)i=1nL(vi).

Das heißt, dass die Beschränktheit mit

b:=i=1nL(vi)

gilt.



Satz  

Es seien V,W und U endlichdimensionale -Vektorräume,  GV  und  DW  offene Mengen, und φ:GW und ψ:DU Abbildungen derart, dass  φ(G)D  gilt. Es sei weiter angenommen, dass φ in  PG  und ψ in  φ(P)D  total differenzierbar sind.

Dann ist ψφ:GU in P differenzierbar mit dem totalen Differential

(D(ψφ))P=(Dψ)φ(P)(Dφ)P.

Beweis

Wir haben nach Voraussetzung

(wobei wir Q:=φ(P) setzen)

φ(P+v)=φ(P)+L(v)+vr(v)

und

ψ(Q+w)=ψ(Q)+M(w)+ws(w)

mit linearen Abbildungen L:VW und M:WU, und mit in 0 stetigen Funktionen r:U(0,δ)W und s:U(0,δ)U, die beide in 0 den Wert 0 annehmen. Damit gilt

(ψφ)(P+v)=ψ(φ(P+v))=ψ(φ(P)+L(v)+vr(v))=ψ(φ(P))+M(L(v)+vr(v))+L(v)+vr(v)s(L(v)+vr(v))=ψ(φ(P))+M(L(v))+M(vr(v))+L(v)+vr(v)s(L(v)+vr(v))=ψ(φ(P))+(ML)(v)+vM(r(v))+vL(vv)+vr(v)s(L(v)+vr(v))=ψ(φ(P))+(ML)(v)+v(M(r(v))+L(vv)+r(v)s(L(v)+vr(v))).

Dabei haben wir in der dritten Gleichung die lineare Approximation für

w=L(v)+vr(v)

eingesetzt. Die beiden letzten Gleichungen gelten nur für  v0.  Der Ausdruck

t(v):=M(r(v))+L(vv)+r(v)s(L(v)+vr(v))

ist unser Kandidat für die Abweichungsfunktion. Der erste Summand M(r(v)) ist in  v=0  stetig und hat dort auch den Wert 0. Es genügt also den zweiten Summanden zu betrachten. Der -Ausdruck ist in einer Umgebung der Null beschränkt, da L auf der abgeschlossenen Kugel B(0,1) nach Lemma 49.1

beschränkt ist und da r in 0 stetig ist. Daher hängt die Stetigkeit nur von dem rechten Faktor ab. Aber L(v)+vr(v) hat für v0 den Grenzwert 0. Damit ist auch s(L(v)+vr(v)) in 0 stetig und hat dort den Grenzwert 0.



Korollar  

Es seien  Gn  und  Dm  offene Mengen, und f:Gm und g:Dk seien Abbildungen derart, dass  f(G)D  gilt. Es sei weiter angenommen, dass f in  PG  und g in  f(P)D  total differenzierbar sind.

Dann ist h=gf:GU in P differenzierbar und zwischen den Jacobi-Matrizen gilt die Beziehung

Jak(h)P=Jak(gf)P=Jak(g)f(P)Jak(f)P,

also ausgeschrieben

(h1x1(P)h1xn(P)hkx1(P)hkxn(P))=(g1y1(f(P))g1ym(f(P))gky1(f(P))gkym(f(P)))(f1x1(P)f1xn(P)fmx1(P)fmxn(P)).

Beweis  

Dies folgt direkt aus Satz 49.2 unter Berücksichtigung von Bemerkung 48.10.


Bei der vorstehenden Aussage kann man mit Satz 48.11 häufig direkt auf die totale Differenzierbarkeit schließen.


Wir wollen die Kettenregel anhand der beiden Abbildungen

f:32,(u,v,w)(uv3w2,u2v2w)

und

g:23,(x,y)(xyy2,cosx,xy)

illustrieren. Diese Abbildungen sind stetig partiell differenzierbar und daher nach Satz 48.11 auch total differenzierbar. Die Jacobi-Matrizen zu diesen Abbildungen (in einem beliebigen Punkt P=(u,v,w)3 bzw. Q=(x,y)2) sind

Jac(f)P=(f1u(P)f1v(P)f1w(P)f2u(P)f2v(P)f2w(P))=(v3w23uv2w22uv3w2u2vwv2)

und

Jac(g)Q=(g1x(Q)g1y(Q)g2x(Q)g2y(Q)g3x(Q)g3y(Q))=(yx2ysinx011).

Die zusammengesetzte Abbildung gf ist

g(f(u,v,w))=(uv3w2(u2v2w)(u2v2w)2,cos(uv3w2),uv3w2u2+v2w)=(u3v3w2uv5w3u4v4w2+2u2v2w,cos(uv3w2),uv3w2u2+v2w),

die zugehörige Jacobi-Matrix in  P=(u,v,w)  ist

Jac(gf)P=(3u2v3w2v5w34u3+4uv2w3u3v2w25uv4w34v3w2+4u2vw2u3v3w3uv5w22v4w+2u2v2v3w2sin(uv3w2)3uv2w2sin(uv3w2)2uv3wsin(uv3w2)v3w22u3uv2w2+2vw2uv3w+v2).

Die zusammengesetzte lineare Abbildung ist

Jak(g)f(P)Jak(f)P=Jak(g)(uv3w2,u2v2w)Jak(f)P=(u2v2wuv3w22u2+2v2wsin(uv3w2)011)(v3w23uv2w22uv3w2u2vwv2)=((u2v2w)v3w2+(uv3w22u2+2v2w)2u(u2v2w)3uv2w2(uv3w22u2+2v2w)2vw(u2v2w)2uv3w(uv3w22u2+2v2w)v2v3w2sin(uv3w2)3uv2w2sin(uv3w2)2uv3wsin(uv3w2)v3w22u3uv2w2+2vw2uv3w+v2)=(3u2v3w2v5w34u3+4uv2w3u3v2w25uv4w34v3w2+4u2vw2u3v3w3uv5w22v4w+2u2v2v3w2sin(uv3w2)3uv2w2sin(uv3w2)2uv3wsin(uv3w2)v3w22u3uv2w2+2vw2uv3w+v2).

Es sei I ein reelles Intervall, V und W seien euklidische Vektorräume und es sei

γ:IV

eine differenzierbare Kurve. Es sei

L:VW

eine lineare Abbildung. In Lemma 37.10 wurde gezeigt, dass die zusammengesetzte Abbildung

Lγ:IW,tL(γ(t)),

(ebenfalls differenzierbar ist) und dass die Beziehung

(Lγ)(t)=L(γ(t))

besteht. Hier erhält man also den Richtungsvektor der zusammengesetzten Kurve, indem man den Richtungsvektor der Kurve in die lineare Abbildung einsetzt. Dies ist ein Spezialfall der Kettenregel angewendet auf γ und L. Es ist  (DL)Q=L  nach Proposition 48.4 und es ist nach Lemma 48.6  (Dγ)t(1)=γ(t).  Gemäß der Kettenregel ist das totale Differential der zusammengesetzten Kurve Lγ gleich

(DL)γ(t)(Dγ)t=L(Dγ)t

und damit ist

(Lγ)(t)=(D(Lγ))t(1)=((DL)γ(t)(Dγ)t)(1)=L((Dγ)t(1))=L(γ(t)).


Es seien V und W euklidische Vektorräume,  GV  eine offene Teilmenge und

f:GW

eine in  PG  total differenzierbare Abbildung. Es sei  vV  ein Vektor und

γ:IG,tP+tv,

die zugehörige affin-lineare Abbildung durch diesen Punkt (dabei sei das reelle Intervall I=[a,a] so gewählt, dass γ(I)G) liegt. Die zusammengesetzte Abbildung

IW,tf(γ(t)),

wird zur Definition der Richtungsableitung von f in P in Richtung v verwendet, es ist

(Dvf)(P)=(fγ)(0).

Das zur Kurve fγ gehörige totale Differential in 0 von nach W, also (D(fγ))0, ist durch 1(fγ)(0) festgelegt. Andererseits ist nach der Kettenregel

(D(fγ))0=(Df)γ(0)(Dγ)0

und somit ist

(Dvf)(P)=(fγ)(0)=(D(fγ))0(1)=((Df)γ(0)(Dγ)0)(1)=(Df)γ(0)((Dγ)0(1))=(Df)γ(0)(γ(0))=(Df)P(v).

Dies ergibt einen neuen Beweis für Proposition 48.9.


Das folgende Beispiel illustriert, dass das totale Differential unabhängig von der Wahl einer Basis ist, die partiellen Ableitungen aber nicht.


Wir betrachten die Abbildung f:3, die durch

(x,y,z)2xy2+x2z3+z2

gegeben sei. Es ist leicht, die partiellen Ableitungen in jedem Punkt zu berechnen, nämlich:

(fx,fy,fz)(x,y,z)=(2y2+2xz3,4xy,3x2z2+2z).

Da diese alle stetig sind, haben wir nach Satz 48.11 das totale Differential in jedem Punkt gefunden.

Nehmen wir nun an, dass wir nur an der Restriktion dieser Funktion auf die Ebene

E3,E={(x,y,z)3x+2y5z=0}

interessiert sind. E ist also der Kern der linearen Abbildung

L:3,(x,y,z)3x+2y5z.

Als Kern ist E selbst ein (zweidimensionaler) Vektorraum. Die Einschränkung von f auf die Ebene ergibt also die Abbildung

f~=f|E:E.

Diese Abbildung kann man als die Komposition E3 auffassen und diese ist nach der Kettenregel differenzierbar. Wenn wir die Inklusion von E in 3 mit N bezeichnen, so ist das totale Differential der Komposition in einem Punkt  PE  gemäß der Kettenregel gerade die Abbildung

(Df~)P=(Df)PN:E.

Daher ergibt es hier Sinn vom totalen Differential zu sprechen.

Es ergibt allerdings keinen Sinn von partiellen Ableitungen der Abbildung f|E:E zu sprechen, da es keine natürliche Basis auf E gibt und daher auch keine natürlichen Koordinaten. Es ist leicht eine Basis von E zu finden und damit Koordinaten, es gibt aber keine „beste Wahl“, und die partiellen Ableitungen sehen in jeder Basis verschieden aus.

Eine Basis von E ist beispielsweise durch v1=(0,5,2) und v2=(5,0,3) gegeben, und eine weitere durch w1=(1,1,1) und w2=(2,3,0). Mit solchen Basen erhalten wir Identifikationen 2E und somit numerische Beschreibungen der Abbildung 2E, womit wir die partiellen Ableitungen bezüglich der gewählten Basen berechnen können.

In der ersten Basis ist die Identifikation gegeben durch die Abbildung

(s,t)sv1+tv2=s(0,5,2)+t(5,0,3)=(5t,5s,2s+3t)

und dieser Ausdruck wird durch f abgebildet auf

2(5t)(5s)2+(5t)2(2s+3t)3+(2s+3t)2=250ts2+25t2(8s3+36s2t+54st2+27t3)+4s2+9t2+12st=250ts2+200s3t2+900s2t3+1350st4+675t5+4s2+9t2+12st.

Die partiellen Ableitungen dieser Komposition (nennen wir sie g) bezüglich dieser Basis sind gegeben durch

g/s=500ts+600s2t2+1800st3+1350t4+8s+12t

und

g/t=250s2+400s3t+2700s2t2+5400st3+3375t4+18t+12s.

In der zweiten Basis w1=(1,1,1) und w2=(2,3,0) ist die Identifikation gegeben durch

(r,u)rw1+uw2=r(1,1,1)+u(2,3,0)=(r+2u,r3u,r)

und dieser Ausdruck wird unter f abgebildet auf

2(r+2u)(r3u)2+(r+2u)2r3+r2=2r3+4r2u12r2u24ru2+18ru2+36u3+r5+4r4u+4r3u2+r2=2r38r2u6ru2+36u3+r5+4r4u+4r3u2+r2.

Die partiellen Ableitungen der Komposition (nennen wir sie h) bezüglich dieser Basis sind

h/r=6r216ru6u2+5r4+16r3u+12r2u2+2r

und

h/u=8r212ru+108u2+4r4+8r3u.

Fazit: Koordinaten sind manchmal gut für Berechnungen, manchmal verdunklen sie aber auch den eigentlichen mathematischen Sachverhalt.



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