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Kurs:Mathematik für Anwender (Osnabrück 2020-2021)/Teil I/Vorlesung 14

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„Aus so krummem Holze, als woraus der Mensch gemacht ist, kann nichts ganz Gerades gezimmert werden.“
Immanuel Kant
Auch mit dem Ball spielt sie gern.




Differenzierbarkeit

In diesem Abschnitt betrachten wir Funktionen

f:D,

wobei  D  eine Teilmenge ist. Wir wollen erklären, wann eine solche Funktion in einem Punkt  aD  differenzierbar ist. Die intuitive Idee ist dabei, für einen weiteren Punkt  xD  die Sekante durch die beiden Punkte (a,f(a)) und (x,f(x)) des Funktionsgraphen zu ziehen und dann „x gegen a laufen zu lassen“. Wenn sich dieser Grenzwertprozess sinnvoll durchführen lässt, so wird aus den Sekanten eine Tangente. Dieser Grenzwertprozess wird über den Begriff des Grenzwertes einer Funktion präzise gefasst, den wir im Anschluss an die Stetigkeit eingeführt haben.


Es sei  D  eine Teilmenge,  aD  ein Punkt und

f:D

eine Funktion. Zu xD, xa, heißt die Zahl

f(x)f(a)xa

der Differenzenquotient von f zu a und x.

Der Differenzenquotient ist die Steigung der Sekante am Graph durch die beiden Punkte (a,f(a)) und (x,f(x)). Für  x=a  ist dieser Quotient nicht definiert. Allerdings kann ein sinnvoller Limes für xa existieren. Dieser repräsentiert dann die Steigung der Tangente an f im Punkt (a,f(a)) (oder an der Stelle a).


Es sei  D  eine Teilmenge,  aD  ein Punkt und

f:D

eine Funktion. Man sagt, dass f differenzierbar in a ist, wenn der Limes

limxD{a},xaf(x)f(a)xa

existiert. Im Fall der Existenz heißt dieser Limes der Differentialquotient oder die Ableitung von f in a, geschrieben

f(a).

Die Ableitung in einem Punkt a ist, falls sie existiert, ein Element in . Häufig nimmt man die Differenz  h:=xa  als Parameter für den Limes des Differenzenquotienten, und lässt h gegen 0 gehen, d.h. man betrachtet

limh0f(a+h)f(a)h.

Die Bedingung  xD{a}  wird dann zu a+hD, h0. Wenn die Funktion f einen eindimensionalen Bewegungsvorgang beschreibt, also eine von der Zeit abhängige Bewegung auf einer Strecke, so ist der Differenzenquotient f(x)f(a)xa die (effektive) Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen den Zeitpunkten a und x und f(a) ist die Momentangeschwindigkeit zum Zeitpunkt a.


Es seien  s,c  und sei

α:,xsx+c,

eine affin-lineare Funktion. Zur Bestimmung der Ableitung in einem Punkt  a  betrachtet man

(sx+c)(sa+c)xa=sxsaxa=s.

Dies ist konstant gleich s, sodass der Limes für x gegen a existiert und gleich s ist. Die Ableitung in jedem Punkt existiert demnach und ist gleich s. Die Steigung der affin-linearen Funktion ist also die Ableitung.



Wir betrachten die Funktion

f:,xx2.

Der Differenzenquotient zu a und a+h ist

f(a+h)f(a)h=(a+h)2a2h=a2+2ah+h2a2h=2ah+h2h=2a+h.

Der Limes davon für h gegen 0 ist 2a. Die Ableitung von f in a ist daher  f(a)=2a




Lineare Approximierbarkeit

Wir besprechen eine zur Differenzierbarkeit äquivalente Eigenschaft, die lineare Approximierbarkeit. Diese Formulierung ist in mehrfacher Hinsicht wichtig: Sie erlaubt vergleichsweise einfache Beweise für Rechenregeln für differenzierbare Funktionen, mit ihr kann man die Differenzierbarkeit durch die Stetigkeit einer Abweichungsfunktion auszudrücken, sie liefert ein Modell für Approximierbarkeit durch Polynome von höherem Grad (quadratische Approximation, Taylor-Entwicklung) und sie erlaubt eine Verallgemeinerung auf die höherdimensionale Situation(im zweiten Semester)



Satz  

Es sei  D  eine Teilmenge,  aD  ein Punkt und

f:D

eine Funktion.

Dann ist f in a genau dann differenzierbar, wenn es ein  s  und eine Funktion

r:D

gibt mit r stetig in a und  r(a)=0  und mit

f(x)=f(a)+s(xa)+r(x)(xa).

Beweis  

Wenn f differenzierbar ist, so setzen wir

s:=f(a).

Für die Funktion r muss notwendigerweise

r(x)={f(x)f(a)xas für xa,0 für x=a,

gelten, um die Bedingungen zu erfüllen. Aufgrund der Differenzierbarkeit existiert der Limes

limxa,xD{a}r(x)=limxa,xD{a}(f(x)f(a)xas),

und hat den Wert 0. Dies bedeutet, dass r in a stetig ist.
Wenn umgekehrt s und r mit den angegebenen Eigenschaften existieren, so gilt für  xa  die Beziehung

f(x)f(a)xa=s+r(x).

Da r stetig in a ist, muss auch der Limes links für xa existieren.


Die in diesem Satz formulierte Eigenschaft, die zur Differenzierbarkeit äquivalent ist, nennt man auch die lineare Approximierbarkeit. Die affin-lineare Funktion

D,xf(a)+f(a)(xa),

heißt dabei die affin-lineare Approximation. Die durch f(a) gegebene konstante Funktion kann man als konstante Approximation ansehen.



Korollar  

Es sei  D  eine Teilmenge,  aD  ein Punkt und

f:D

eine Funktion, die im Punkt a differenzierbar sei.

Dann ist f stetig in a.

Beweis  

Dies folgt direkt aus Satz 14.5.



Rechenregeln für differenzierbare Funktionen
Eine Veranschaulichung der Produktregel: Der Zuwachs eines Flächeninhalts entspricht der Summe der beiden Produkte aus Seitenlänge und Seitenlängezuwachs. Für den infinitesimalen Zuwachs ist das Produkt der beiden Seitenlängenzuwächse irrelevant.



Lemma  

Es sei  D  eine Teilmenge,  aD  ein Punkt und

f,g:D

Funktionen, die in a differenzierbar seien. Dann gelten folgende Differenzierbarkeitsregeln.

  1. Die Summe f+g ist differenzierbar in a mit
    (f+g)(a)=f(a)+g(a).
  2. Das Produkt fg ist differenzierbar in a mit
    (fg)(a)=f(a)g(a)+f(a)g(a).
  3. Für  c  ist auch cf in a differenzierbar mit
    (cf)(a)=cf(a).
  4. Wenn g keine Nullstelle in a besitzt, so ist 1/g differenzierbar in a mit
    (1g)(a)=g(a)(g(a))2.
  5. Wenn g keine Nullstelle in a besitzt, so ist f/g differenzierbar in a mit
    (fg)(a)=f(a)g(a)f(a)g(a)(g(a))2.

Beweis  

(1). Wir schreiben f bzw. g mit den in Fakt ***** formulierten Objekten, also

f(x)=f(a)+s(xa)+r(x)(xa)

und

g(x)=g(a)+s~(xa)+r~(x)(xa).

Summieren ergibt

f(x)+g(x)=f(a)+g(a)+(s+s~)(xa)+(r+r~)(x)(xa).

Dabei ist die Summe r+r~ wieder stetig in a mit dem Wert 0.
(2). Wir gehen wieder von

f(x)=f(a)+s(xa)+r(x)(xa)

und

g(x)=g(a)+s~(xa)+r~(x)(xa)

aus und multiplizieren die beiden Gleichungen. Dies führt zu

f(x)g(x)=(f(a)+s(xa)+r(x)(xa))(g(a)+s~(xa)+r~(x)(xa))=f(a)g(a)+(sg(a)+s~f(a))(xa)+(f(a)r~(x)+g(a)r(x)+ss~(xa)+sr~(x)(xa)+s~r(x)(xa)+r(x)r~(x)(xa))(xa).

Aufgrund von Lemma 10.10 für Limiten ist die aus der letzten Zeile ablesbare Funktion stetig mit dem Wert 0 für  x=a
(3) folgt aus (2), da eine konstante Funktion differenzierbar mit Ableitung 0 ist.
(4). Es ist

1g(x)1g(a)xa=1g(a)g(x)g(x)g(a)xa.

Da g nach Korollar 14.6 stetig in a ist, konvergiert für xa der linke Faktor gegen 1g(a)2 und wegen der Differenzierbarkeit von g in a konvergiert der rechte Faktor gegen g(a).
(5) folgt aus (2) und (4).


Diese Rechenregeln heißen Summenregel, Produktregel, Quotientenregel. Die folgende Aussage heißt Kettenregel.


Satz  

Es seien  D,E  Teilmengen und seien

f:D

und

g:E

Funktionen mit  f(D)E.  Es sei f in a differenzierbar und g sei in  b:=f(a)  differenzierbar.

Dann ist auch die Hintereinanderschaltung

gf:D

in a differenzierbar mit der Ableitung

(gf)(a)=g(f(a))f(a).

Beweis  

Aufgrund von Satz 14.5 kann man

f(x)=f(a)+f(a)(xa)+r(x)(xa)

und

g(y)=g(f(a))+g(f(a))(yf(a))+s(y)(yf(a))
schreiben. Daher ergibt sich

(wenn man y durch f(x) ersetzt)

g(f(x))=g(f(a))+g(f(a))(f(x)f(a))+s(f(x))(f(x)f(a))=g(f(a))+g(f(a))(f(a)(xa)+r(x)(xa))+s(f(x))(f(a)(xa)+r(x)(xa))=g(f(a))+g(f(a))f(a)(xa)+(g(f(a))r(x)+s(f(x))(f(a)+r(x)))(xa).

Die hier ablesbare Restfunktion

t(x):=g(f(a))r(x)+s(f(x))(f(a)+r(x))

ist stetig in a mit dem Wert 0.


Eine Veranschaulichung für die Ableitung der Umkehrfunktion. Die Umkehrfunktion besitzt den an der Hauptdiagonalen gespiegelten Graphen und die Tangente wird mitgespiegelt.



Satz  

Es seien  D,E  Intervalle und sei

f:DE

eine bijektive stetige Funktion mit der Umkehrfunktion

f1:ED.
Es sei f in  aD  differenzierbar mit  f(a)0

Dann ist auch die Umkehrfunktion f1 in  b:=f(a)  differenzierbar mit

(f1)(b)=1f(f1(b))=1f(a).

Beweis  

Wir betrachten den Differenzenquotienten

f1(y)f1(b)yb=f1(y)ayb

und müssen zeigen, dass der Limes für yb existiert und den behaupteten Wert annimmt. Es sei dazu (yn)n eine Folge in E{b}, die gegen b konvergiert. Nach Satz 11.7 ist f1 stetig. Daher konvergiert auch die Folge mit den Gliedern  xn:=f1(yn)  gegen a. Wegen der Bijektivität ist  xna  für alle n. Damit ist

limnf1(yn)aynb=limnxnaf(xn)f(a)=(limnf(xn)f(a)xna)1,

wobei die rechte Seite nach Voraussetzung existiert und die zweite Gleichheit auf Lemma 8.1  (5) beruht.



Die Funktion

f1:++,xx,

ist die Umkehrfunktion der Funktion f mit  f(x)=x2  (eingeschränkt auf +). Deren Ableitung in einem Punkt a ist  f(a)=2a.  Nach Satz 14.9 gilt daher für  b+  die Beziehung

(f1)(b)=1f(f1(b))=12b=12b12.

Im Nullpunkt ist f1 nicht differenzierbar.



Die Funktion

f1:,xx13,

ist die Umkehrfunktion der Funktion f mit  f(x)=x3.  Deren Ableitung in a ist  f(a)=3a2,  dies ist für  a0  von 0 verschieden. Nach Satz 14.9 ist für  b0  somit

(f1)(b)=1f(f1(b))=13(b13)2=13b23.

Im Nullpunkt ist f1 nicht differenzierbar.




Die Ableitungsfunktion

Bisher haben wir nur von der Differenzierbarkeit einer Funktion in einem Punkt gesprochen. Jetzt lösen wir uns von dieser punktweisen Betrachtung.


Es sei  I  ein Intervall und sei

f:I

eine Funktion. Man sagt, dass f differenzierbar ist, wenn für jeden Punkt  aI  die Ableitung f(a) von f in a existiert. Die Abbildung

f:I,xf(x),

heißt die Ableitung (oder Ableitungsfunktion) von f.


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