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Kurs:Mathematik für Anwender (Osnabrück 2020-2021)/Teil I/Vorlesung 8

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Rechenregeln für Folgen



Lemma  

Es seien (xn)n und (yn)n konvergente Folgen. Dann gelten folgende Aussagen.

  1. Die Folge (xn+yn)n ist konvergent und es gilt
    limn(xn+yn)=(limnxn)+(limnyn).
  2. Die Folge (xnyn)n ist konvergent und es gilt
    limn(xnyn)=(limnxn)(limnyn).
  3. Für  c  gilt
    limncxn=c(limnxn).
  4. Es sei  limnxn=x0  und  xn0  für alle  n.  Dann ist (1xn)n ebenfalls konvergent mit
    limn1xn=1x.
  5. Es sei  limnxn=x0  und  xn0  für alle  n.  Dann ist (ynxn)n ebenfalls konvergent mit
    limnynxn=limnynx.

Beweis  

(1). Es seien x bzw. y die Grenzwerte der beiden Folgen. Sei  ϵ>0  vorgegeben. Wegen der Konvergenz der ersten Folge gibt es zu

ϵ=ϵ2

ein n0 derart, dass für alle  nn0  die Abschätzung

|xnx|ϵ

gilt. Ebenso gibt es wegen der Konvergenz der zweiten Folge zu  ϵ=ϵ2  ein n0 derart, dass für alle  nn0  die Abschätzung

|yny|ϵ

gilt. Sei

N=max(n0,n0).

Dann gilt für alle  nN  (unter Verwendung der Dreiecksungleichung) die Abschätzung

|xn+yn(x+y)|=|xn+ynxy|=|xnx+yny||xnx|+|yny|ϵ+ϵ=ϵ.

(2). Sei  ϵ>0  vorgegeben. Die konvergente Folge (xn)n ist nach Lemma 7.9 insbesondere beschränkt und daher existiert ein  D>0  mit  |xn|D  für alle  n.  Sei x:=limnxn und y:=limnyn. Wir setzen  C:=max{D,|y|}.  Aufgrund der Konvergenz gibt es natürliche Zahlen N1 und N2 mit

|xnx|ϵ2C für nN1 und |yny|ϵ2C für nN2.

Diese Abschätzungen gelten dann auch für alle  nN:=max{N1,N2}.  Für diese Zahlen gilt daher

|xnynxy|=|xnynxny+xnyxy||xnynxny|+|xnyxy|=|xn||yny|+|y||xnx|Cϵ2C+Cϵ2C=ϵ.

Für die anderen Teile siehe Aufgabe 8.1, Aufgabe 8.2 und Aufgabe 8.3.


Wir beschreiben eine typische Anwendung des vorstehenden Satzes.


Wir betrachten die durch

xn=5n3+6n2n+811n3+7n2+3n1

definierte Folge und wollen wissen, ob und gegebenenfalls wogegen sie konvergiert. Man kann Lemma 8.1 nicht unmittelbar anwenden, da weder der Zähler noch der Nenner konvergiert. Allerdings kann man den folgenden Trick anwenden, man schreibt

xn=5n3+6n2n+811n3+7n2+3n1=(5n3+6n2n+8)1n3(11n3+7n2+3n1)1n3=5+6n1n2+8n311+7n+3n21n3.

In dieser Form sind die Zähler- und die Nennerfolge konvergent, und zwar gegen 5 bzw. 11, und daher konvergiert die Folge gegen 511.




Cauchy-Folgen

Ein Problem des Konvergenzbegriffes ist, dass zur Formulierung der Grenzwert verwendet wird, den man unter Umständen noch gar nicht kennt. Wenn man beispielsweise die durch das babylonische Wurzelziehen konstruierte Folge (xn)n (sagen wir zur Berechnung von 5) mit einem rationalen Startwert betrachtet, so ist dies eine Folge aus rationalen Zahlen. Wenn wir diese Folge in betrachten, wo 5 existiert, so ist die Folge konvergent. Innerhalb der rationalen Zahlen ist sie aber definitiv nicht konvergent. Es ist wünschenswert, allein innerhalb der rationalen Zahlen den Sachverhalt formulieren zu können, dass die Folgenglieder beliebig nahe zusammenrücken, auch wenn man nicht sagen kann, dass die Folgenglieder einem Grenzwert beliebig nahe zustreben. Dazu dient der Begriff der Cauchy-Folge.


Eine reelle Folge (xn)n heißt Cauchy-Folge, wenn folgende Bedingung erfüllt ist

Zu jedem  ϵ>0  gibt es ein  n0  derart, dass für alle  n,mn0  die Beziehung

|xnxm|ϵ

gilt.



Satz  

Beweis  

Es sei (xn)n eine konvergente Folge mit Grenzwert x. Es sei  ϵ>0  vorgegeben. Wir wenden die Konvergenzeigenschaft auf ϵ/2 an. Daher gibt es ein n0 mit

|xnx|ϵ/2 für alle nn0.

Für beliebige  n,mn0  gilt dann aufgrund der Dreiecksungleichung

|xnxm||xnx|+|xxm|ϵ/2+ϵ/2=ϵ.
  Also liegt eine Cauchy-Folge vor.



Es sei (xn)n eine reelle Folge. Zu jeder streng wachsenden Abbildung , ini, heißt die Folge

ixni

eine Teilfolge der Folge.


Die reelle Folge (xn)n heißt wachsend, wenn  xn+1xn  für alle  n  ist, und streng wachsend, wenn  xn+1>xn  für alle  n  ist.

Die Folge (xn)n heißt fallend, wenn  xn+1xn  für alle  n  ist, und streng fallend, wenn  xn+1<xn  für alle  n  ist.

Als gemeinsamen Begriff für (streng) wachsende oder (streng) fallende Folgen verwendet man die Bezeichnung (streng) monotone Folgen.



Lemma  

Es sei (xn)n eine wachsende, nach oben beschränkte reelle Folge.

Dann ist (xn)n eine Cauchy-Folge.

Beweis  

Es sei  b  eine obere Schranke, also  xnb  für alle Folgenglieder xn.  Wir nehmen an, dass (xn)n keine Cauchy-Folge ist. Dann gibt es ein  ϵ>0  derart, dass es für jedes n0 Indizes  n>mn0  mit  xnxmϵ  gibt (wir können die Betragstriche weglassen). Wegen der Monotonie gibt es dann auch zu jedem n0 ein  n>n0  mit  xnxn0ϵ.  Wir können daher induktiv eine wachsende Folge von natürlichen Zahlen definieren durch

n1>n0 so, dass xn1xn0ϵ,
n2>n1 so, dass xn2xn1ϵ,

etc. Andererseits gibt es aufgrund des Archimedesaxioms ein  k  mit

kϵ>bxn0.

Die Summe der ersten k Differenzen der Teilfolge xnj, j, ergibt

xnkxn0=(xnkxnk1)+(xnk1xnk2)++(xn2xn1)+(xn1xn0)kϵ>bxn0.

  Dies impliziert  xnk>b  im Widerspruch zur Voraussetzung, dass b eine obere Schranke der Folge ist.



Die Vollständigkeit der reellen Zahlen

Innerhalb der rationalen Zahlen gibt es Cauchy-Folgen, die nicht konvergieren, beispielsweise die Heron-Folge zur Berechnung von 5. Man kann sagen, dass eine nichtkonvergente Cauchy-Folge eine Lücke entdeckt und adressiert. Innerhalb der reellen Zahlen werden diese Lücken aufgefüllt.


Ein angeordneter Körper K heißt vollständig oder vollständig angeordnet, wenn jede Cauchy-Folge in K konvergiert (also in K einen Grenzwert besitzt).

Die rationalen Zahlen sind nicht vollständig. Die Vollständigkeit fordern wir für die reellen Zahlen als das letzte Axiom.


Die reellen Zahlen sind ein vollständiger archimedisch angeordneter Körper.

Damit haben wir alle Axiome der reellen Zahlen zusammengetragen: die Körperaxiome, die Anordnungsaxiome und das Vollständigkeitsaxiom. Diese Eigenschaften legen die reellen Zahlen eindeutig fest, d.h. wenn es zwei Modelle 1 und 2 gibt, die beide für sich genommen diese Axiome erfüllen, so kann man eine bijektive Abbildung von 1 nach 2 angeben, der alle mathematischen Strukturen erhält (so etwas nennt man einen „Isomorphismus“).

Die Existenz der reellen Zahlen ist nicht trivial. Vom naiven Standpunkt her kann man, und das haben wir bisher getan und werden wir auch weiterhin tun, die Vorstellung einer „kontinuierlichen Zahlengerade“ zugrunde legen, und dies als Existenznachweis akzeptieren. In einer strengeren mengentheoretischen Begründung der Existenz geht man von aus und konstruiert die reellen Zahlen als die Menge der Cauchy-Folgen in mit einer geeigneten Identifizierung.



Folgerungen aus der Vollständigkeit



Korollar  

Beweis  

Nach Voraussetzung ist die Folge wachsend und nach oben beschränkt oder fallend und nach unten beschränkt. Nach Lemma 8.7 liegt eine Cauchy-Folge vor, und diese konvergiert in .


Diese Aussage ist auch die Grundlage dafür, dass die Dezimalentwicklung stets eine (eindeutige) reelle Zahl definiert. Eine (unendliche) Dezimalentwicklung

a,a1a2a3

mit  a  (wir beschränken uns auf nichtnegative Zahlen) und  an{0,,9}  ist nämlich die Folge der rationalen Zahlen

x0:=a,x1:=a+a1110,x2:=a+a1110+a2(110)2,etc.

Diese ist offenbar monoton wachsend. Sie ist ferner nach oben beschränkt, beispielsweise durch a+1, sodass dadurch in der Tat eine Cauchy-Folge und somit eine reelle Zahl definiert wird.



Intervallschachtelungen

Eine Folge von abgeschlossenen Intervallen

In=[an,bn],n,

in heißt eine Intervallschachtelung, wenn  In+1In  für alle  n  ist und wenn die Folge der Intervalllängen, also

(bnan)n,

gegen 0 konvergiert.

Die Intervalllängen müssen also insbesondere eine fallende Nullfolge bilden. Es wird nicht eine bestimmte Geschwindigkeit dieser Konvergenz verlangt. Die Intervallhalbierung ist eine spezielle Intervallschachtelung, bei der man zusätzlich verlangt, dass das folgende Intervall jeweils die untere oder die obere Hälfte des Vorgängerintervalls ist.


Es sei In, n, eine Intervallschachtelung in .

Dann besteht der Durchschnitt

nIn
aus genau einem Punkt

 x

Eine reelle Intervallschachtelung bestimmt also genau eine reelle Zahl.

Beweis

Siehe Aufgabe 8.20.



Satz  

Zu jeder nichtnegativen reellen Zahl  c0  und jedem  k+ 

gibt es eine eindeutige nichtnegative reelle Zahl x mit

xk=c.

Beweis  

Wir definieren rekursiv eine Intervallschachtelung [an,bn], und zwar setzen wir

a0=0

und b0 eine beliebige reelle Zahl mit  b0kc.  Es seien die Intervallgrenzen bis zum Index n bereits definiert, die Intervalle seien ineinander enthalten und es gelte dabei

ankcbnk.

Wir setzen

an+1:={an+bn2, falls (an+bn2)kc,an sonst,

und

bn+1:={an+bn2, falls (an+bn2)k>c,bn sonst.

Dadurch wird eine Grenze beibehalten und die andere Grenze wird durch das arithmetische Mittel der beiden Vorgängergrenzen ersetzt. Insbesondere gelten die angegebenen Eigenschaften für alle Intervalle und es liegt eine Intervallschachtelung vor. Es sei x die durch diese Intervallschachtelung gemäß Satz 8.12 festgelegte reelle Zahl. Nach Aufgabe 8.21 gilt

x=limnan=limnbn.

Damit ist nach Lemma 8.1  (2)

xk=limnank=limnbnk.

Wegen der Konstruktion der Intervallgrenzen ist dies nach Lemma 7.11 sowohl c als auch c, also ist  xk=c

Diese eindeutig bestimmte Zahl wird mit ck oder mit c1/k bezeichnet.



Bestimmte Divergenz

Eine Folge (xn)n in heißt bestimmt divergent gegen +, wenn es zu jedem  s  ein  N  mit

xns für alle nN

gibt.

Sie heißt bestimmt divergent gegen , wenn es zu jedem  s  ein  N  mit

xns für alle nN

gibt.


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