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Kurs:Differentialgeometrie (Osnabrück 2023)/Vorlesung 9

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Der Tangentialraum einer differenzierbaren Mannigfaltigkeit

Für eine offene Menge  Vn  und einen Punkt  PV  repräsentiert der umgebende reelle Vektorraum n die Menge aller möglichen Richtungen in diesem Punkt. Man kann den Vektor  vn  mit dem Weg

IV,tP+tv,

identifizieren, wobei  0I  ein reelles Intervall derart ist, dass das Bild der Abbildung in V liegt. Diesen Vektorraum nennt man den Tangentialraum im Punkt P an V.

Für die Faser einer differenzierbaren Abbildung φ:Gm,  Gn  offen, in einem regulären Punkt  PG  haben wir den Tangentialraum an die Faser durch P als Kern des totalen Differentials (Dφ)P:nm definiert. Dadurch war der Tangentialraum ein (nm)-dimensionaler Untervektorraum des umgebenden Vektorraums n. Für unseren abstrakten Mannigfaltigkeitsbegriff gibt es einen solchen umgebenden Vektorraum nicht, in dem sich alles abspielt. Dennoch können wir auch für eine Mannigfaltigkeit in jedem Punkt einen Tangentialraum erklären. Dieser wird ein Vektorraum sein (dessen Dimension gleich der Dimension der Mannigfaltigkeit ist), und zu einer differenzierbaren Abbildung zwischen zwei Mannigfaltigkeiten wird das totale Differential in jedem Punkt eine lineare Abbildung zwischen den Tangentialräumen sein.

Wenn man für einen Punkt  PM  einer differenzierbaren Mannigfaltigkeit M eine offene Umgebung  PUM  und eine Karte

α:UV

mit  Vk  heranzieht, so liegt es nahe, diesen k als Tangentialraum zu betrachten. In der Tat wird es eine solche Isomorphie geben, doch als Definition ist dieser Ansatz wegen der Abhängigkeit von der gewählten Karte unbrauchbar. Stattdessen arbeiten wir mit Äquivalenzklassen von differenzierbaren Kurven.


Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit und  PM  ein Punkt. Es seien

γ1:I1M

und

γ2:I2M

zwei auf offenen Intervallen  0I1,I2  definierte differenzierbare Kurven mit  γ1(0)=P=γ2(0).  Dann heißen γ1 und γ2 tangential äquivalent in P, wenn es eine offene Umgebung  PU  und eine Karte

α:UV

mit  Vn  derart gibt, dass

(α(γ1|γ11(U)))(0)=(α(γ2|γ21(U)))(0)

gilt.

Wir brauchen einige einfache Lemmata, um nachzuweisen, dass es sich hierbei um einen sinnvollen Begriff handelt.


Lemma  

Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit und  PM  ein Punkt. Es seien

γ1:I1M

und

γ2:I2M

zwei auf offenen Intervallen  0I1,I2  definierte differenzierbare Kurven mit  γ1(0)=P=γ2(0)

Dann sind γ1 und γ2 genau dann tangential äquivalent in P, wenn für jede Karte

α:UV

mit  PU  und  Vn  die Gleichheit

(α(γ1|γ11(U)))(0)=(α(γ2|γ21(U)))(0)

gilt.

Beweis  

Für eine differenzierbare Kurve

γ:IM

mit  0I  und  γ(0)=P  und eine Karte

α:UV

(mit PU und  Vn ) ändert sich der Ausdruck

(α(γ|γ1(U)))(0)

nicht, wenn man zu einem kleineren offenen Intervall  0II  und einer kleineren offenen Menge  PUU  (mit der induzierten Karte) übergeht. Wir können also davon ausgehen, dass γ1 und γ2 auf dem gleichen Intervall definiert sind und ihre Bilder in U liegen, und dass es für dieses U zwei Karten

α1:UV1

und

α2:UV2

gibt. Dann folgt aus

(α1γ1)(0)=(α1γ2)(0)

nach der Kettenregel unter Verwendung der Differenzierbarkeit der Übergangsabbildung α2α11 sofort

(α2γ1)(0)=((α2α11)(α1γ1))(0)=(D(α2α11))α1(P)((α1γ1)(0))=(D(α2α11))α1(P)((α1γ2)(0))=(α2γ2)(0).



Lemma  

Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit und  PM  ein Punkt.

Dann ist die tangentiale Äquivalenz von differenzierbaren Kurven durch P eine Äquivalenzrelation.

Beweis  

Die Reflexivität und die Symmetrie der Relation sind unmittelbar klar. Zum Nachweis der Transitivität seien drei differenzierbare Kurven

γ1,γ2,γ3:IM

gegeben, wobei wir sofort annehmen dürfen, dass sie auf dem gleichen offenen Intervall  0I  definiert sind. Es seien  PU1,U2  offene Mengen, mit denen man die tangentiale Gleichheit von γ1 und γ2 bzw. von γ2 und γ3 nachweisen kann. Dann kann man nach Lemma 9.2 mit  U=U1U2  die tangentiale Gleichheit von γ1 und γ3 nachweisen.


Aufgrund dieses Lemmas ist die folgende Definition sinnvoll.


Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit und  PM  ein Punkt. Unter einem Tangentialvektor an P versteht man eine Äquivalenzklasse von tangential äquivalenten differenzierbaren Kurven durch P. Die Menge dieser Tangentialvektoren wird mit

TPM

bezeichnet.



Lemma  

Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit,  PM  ein Punkt,  PUM  offen und

α:UV

eine Karte. Dann gelten folgende Aussagen.

  1. Die Abbildung
    TPMn,[γ](αγ|γ1(U))(0),

    ist eine wohldefinierte Bijektion.

  2. Die durch diese Abbildung auf TPM definierte Vektorraumstruktur ist unabhängig von der gewählten Karte.

Beweis  

(1). Die Wohldefiniertheit der Abbildung ist wegen Lemma 9.2 klar. Die Injektivität folgt unmittelbar aus der Definition 9.1. Zur Surjektivität sei  vn.  Wir betrachten die affin-lineare Kurve

θ:n,tθ(t)=α(P)+tv,

dessen Ableitung in 0 gerade v ist. Wir schränken diese Kurve auf ein Intervall  0I  derart ein, dass  θ(I)V  ist und betrachten

γ=α1θ:IM.

Für diese Kurve gilt

γ(0)=(α1θ)(0)=α1(θ(0))=α1(α(P))=P

und

(αγ)(0)=(α(α1θ))(0)=θ(0)=v.

(2). Durch Übergang zu kleineren offenen Mengen können wir annehmen, dass zwei Karten

α1:UV1

und

α2:UV2

vorliegen. Die Übergangsabbildung

α2α11:V1V2

ist ein C1-Diffeomorphismus und für ihr totales Differential in α1(P) gilt nach der Kettenregel die Beziehung

(D(α2α11))α1(P)((α1γ)(0))=(α2γ)(0).

Das bedeutet, dass das Diagramm

TPMnn,

wobei vertikal das totale Differential zu α2α11 steht, kommutiert. Da das totale Differential eine lineare Abbildung ist, die in der gegebenen Situation bijektiv ist, macht es keinen Unterschied, ob man die Addition und die Skalarmultiplikation auf TPM unter Bezug auf die obere oder die untere horizontale Abbildung definiert.



Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit und  PM  ein Punkt. Unter dem Tangentialraum an P, geschrieben TPM, versteht man die Menge der Tangentialvektoren an P versehen mit der durch eine beliebige Karte gegebenen reellen Vektorraumstruktur.

Die Dimension des Tangentialraumes stimmt mit der Dimension der Mannigfaltigkeit überein. Jede Karte induziert einen Isomorphismus zwischen TPM und dem n, aber diese Isomorphismen hängen von der gewählten Karte ab. Insbesondere gibt es auf dem Tangentialraum keine Standardbasis.


Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit und  PM  ein Punkt. Den Dualraum des Tangentialraumes

TPM an P nennt man den Kotangentialraum an P. Er wird mit
TPM
bezeichnet.



Es seien M und N differenzierbare Mannigfaltigkeiten und es sei

φ:MN

eine differenzierbare Abbildung. Es sei PM und Q=φ(P) und es seien

γ1,γ2:IM

zwei differenzierbare Kurven mit einem offenen Intervall  0I  und  γ1(0)=γ2(0)=P.  Es seien γ1 und γ2 im Punkt P tangential äquivalent.

Dann sind auch die Verknüpfungen φγ1 und φγ2 tangential äquivalent in Q.

Beweis

Siehe Aufgabe 9.3.


Aufgrund dieses Lemmas ist der folgende Begriff wohldefiniert.


Es seien M und N differenzierbare Mannigfaltigkeiten und es sei

φ:MN

eine differenzierbare Abbildung. Es sei PM und Q=φ(P). Dann nennt man die Abbildung

TPMTφ(P)N,[γ][φγ],

die zugehörige Tangentialabbildung im Punkt P. Sie wird mit TP(φ) bezeichnet.



Lemma  

Es seien M und N differenzierbare Mannigfaltigkeiten und es sei

φ:MN

eine differenzierbare Abbildung. Es sei PM , Q=φ(P) und es sei

TP(φ):TPMTQN

die zugehörige Tangentialabbildung. Dann gelten folgende Aussagen.

  1. Wenn Mm und Nn offene Teilmengen sind und die Tangentialräume mit den umgebenden euklidischen Räumen identifiziert werden, so ist die Tangentialabbildung gleich dem totalen Differential (Dφ)P.
  2. Wenn
    α:UV

    mit  PU  und  Vm  und

    β:UW

    mit  QU  und  Wn  Karten sind, so ist das Diagramm

    TpMTPφTQNm(D(βφα1))α(P)n

    kommutativ, wobei die vertikalen Abbildungen durch die Isomorphismen [γ](αγ)(0) bzw. [γ](βγ)(0) gegeben sind.

  3. TP(φ) ist -linear.
  4. Wenn L eine weitere Mannigfaltigkeit,  RL  und
    ψ:LM

    eine weitere differenzierbare Abbildung mit  ψ(R)=P  ist, so gilt

    TR(φψ)=TP(φ)TR(ψ).
  5. Wenn φ ein Diffeomorphismus ist, dann ist TP(φ) ein Isomorphismus.
  6. Für eine differenzierbare Kurve
    γ:IM

    mit einem offenen Intervall  I,   0I  und  γ(0)=P  gilt im Tangentialraum TPM die Gleichheit

    [γ]=(T0(γ))(1).

Beweis  

(1). Jeder Tangentialvektor wird repräsentiert durch einen affin-linearen Weg tγ(t)=P+tv mit einem Vektor  vm,  sodass wir zwischen diesen Vektoren und den durch sie definierten Tangentialvektoren hin- und herwechseln können. Für den zusammengesetzten Weg φγ gilt nach der Kettenregel

(TPφ)([γ])=[φγ]=(φγ)(0)=(Dφ)P((Dγ)0(1))=(Dφ)P(v).

(2). Die Kettenregel angewendet auf (wobei man I und V durch kleinere offene Mengen ersetzen muss)

IαγVβφα1W

liefert

(D(βφα1))α(P)((αγ)(0))=(β(φγ))(0),

was gerade die Kommutativität des Diagramms ist.
(3). Die Aussage folgt aus (2) und der Linearität des totalen Differentials.
(4). Durch Übergang zu Karten folgt dies aus (2) und der Kettenregel.
(5) folgt aus (4) angewendet auf die Umkehrabbildung φ1.
(6). Das Element  1  ist als Tangentenvektor an einem Punkt  aI  als der Weg sa+s zu interpretieren. Bei  a=0  ist dies der identische Weg. Daher ist

(T0(γ))(1)=(T0(γ))(Id)=[γId]=[γ].



Es seien M und N differenzierbare Mannigfaltigkeiten und

φ:MN

eine differenzierbare Abbildung. Es sei PM und Q=φ(P). Dann nennt man die zur Tangentialabbildung

TP(φ):TPMTQN

duale Abbildung

TQNTPM,hhTP(φ),

die Kotangentialabbildung im Punkt P. Sie wird mit TP(φ) bezeichnet.

Ausgeschrieben handelt es sich dabei um die Abbildung

TQNTPM,h([γ]h([φγ])).

Es seien L und M differenzierbare Mannigfaltigkeiten und sei

φ:LM

eine differenzierbare Abbildung. Dann heißt φ im Punkt  QL  regulär (und Q ein regulärer Punkt für φ), wenn die Tangentialabbildung

TQ(φ):TQLTφ(Q)M

im Punkt Q maximalen Rang besitzt.

Diese Definition verallgemeinert die entsprechende Definition . von euklidischen Teilmengen auf Mannigfaltigkeiten. Sie bedeutet einfach, dass bei  dim(L)dim(M)  die Tangentialabbildung in Q surjektiv sein muss und bei  dim(L)dim(M)  injektiv sein muss.


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