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Kurs:Differentialgeometrie (Osnabrück 2023)/Vorlesung 10

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Abgeschlossene Untermannigfaltigkeiten

Es sei N eine differenzierbare Mannigfaltigkeit der Dimension n und  MN  eine abgeschlossene Teilmenge. Dann heißt M eine abgeschlossene Untermannigfaltigkeit der Dimension m von N, wenn es zu jedem Punkt  PM  eine Karte[1]

θ:WW

gibt mit  PWN  offen,  Wn  offen und mit

MW=θ1((m×{0})W).

Dies ist genau die Eigenschaft, die die Faser einer differenzierbaren Abbildung zwischen euklidischen Räumen in einem regulären Punkt aufgrund des Satzes über implizite Abbildungen besitzt. D.h. solche Fasern sind abgeschlossene Untermannigfaltigkeiten von  N=n



Satz  

Es sei N eine differenzierbare Mannigfaltigkeit der Dimension n und  MN  eine abgeschlossene Untermannigfaltigkeit der Dimension m von N.

Dann ist M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit derart, dass die Inklusion MN eine differenzierbare Abbildung ist.

Beweis  

Die differenzierbare Struktur auf M ist durch die eingeschränkten Karten

θM:MW(m×{0})W

gegeben. Dass sich die Diffeomorphismuseigenschaft der Kartenwechsel auf die Einschränkungen überträgt, ergibt sich wie im Beweis zu Satz 8.2. Dass eine differenzierbare Abbildung vorliegt, ergibt sich daraus, dass zu einem offenen Kartengebiet  WN  ein kommutatives Diagramm

MWWMN

gehört, wobei die vertikalen Pfeile offene und die horizontalen Pfeile abgeschlossene Einbettungen repräsentieren. Der obere Pfeil korrespondiert über die Kartenwechsel zu

(m×{0})WW,

also zur abgeschlossenen Einbettung eines Koordinatenunterraums, die natürlich differenzierbar ist.



Satz  

Es sei N eine differenzierbare Mannigfaltigkeit der Dimension n und es sei  MN  eine abgeschlossene Untermannigfaltigkeit der Dimension m.

Dann ist für jeden Punkt  PM  die Tangentialabbildung

TPMTPN

injektiv.

D.h. der Tangentialraum TPM ist ein Untervektorraum der Dimension m von TPN.

Beweis  

Es sei  PM  und  PVN  ein Kartengebiet mit der Karte

α:VV

und mit der eingeschränkten Karte

U=MVU=mV.

Nach Lemma 9.10  (2) haben wir ein kommutatives Diagramm

TPMTPNm(D(αφα1))α(P)n.

Die untere horizontale Abbildung ist dabei das totale Differential zur Inklusion mVV, und diese ist die lineare Inklusion  mn,  also injektiv. Da die vertikalen Abbildungen bijektiv sind, ist auch die obere horizontale Abbildung injektiv.

Durch die letzte Aussage ergibt sich auch, dass der in einem regulären Punkt P der Faser M einer differenzierbaren Abbildung φ:Gk,  Gn  offen, als Kern des totalen Differentials (als Untervektorraum von n=TPn) definierte Tangentialraum mit dem Tangentialraum an die Faser als einer differenzierbaren Mannigfaltigkeit übereinstimmt. Der (abstrakte) Tangentialraum TPM ist aufgrund von Satz 10.3 ein Untervektorraum von  TPn=n  der Dimension nk. Auch der Kern des surjektiven totalen Differentials (Dφ)P:nk ist ein (nk)-dimensionaler Untervektorraum von n. Die Gleichheit der beiden Untervektorräume ergibt sich daraus, dass die den abstrakten Tangentialraum definierenden differenzierbaren Kurven

γ:IM

verknüpft mit φ konstant sind, siehe Aufgabe 10.12.



Das Tangentialbündel

Zu jedem Punkt  PM  einer Mannigfaltigkeit gehört der Tangentialraum TPM. Der Tangentialraum ist ein n-dimensionaler Vektorraum, wobei n die Dimension der Mannigfaltigkeit ist. Seine Elemente sind die Tangentenvektoren, das sind „infinitesimale Richtungen“ an diesem Punkt. Solche Tangenten-Richtungen an zwei verschiedenen Punkten haben zunächst einmal nichts miteinander zu tun, da ihre präzise Definition jeweils nur von beliebig kleinen offenen Umgebungen der Punkte abhängt, und da diese aufgrund der Hausdorff-Eigenschaft disjunkt gewählt werden können.

Dem steht radikal die Vorstellung gegenüber, die sich mit einer offenen Menge  Vn  verbindet. Dort kann man für jeden Punkt  QV  den Tangentialraum TQV mit dem umgebenden Vektorraum n in natürlicher Weise identifizieren, indem man dem Vektor  vn  den Tangentenvektor zuordnet, der durch die lineare Kurve tQ+tv definiert wird. Da diese Identifizierung für jeden Punkt gilt, besteht zwischen den Tangentialräumen zu  QVn  eine direkte Parallelität.

Da eine Mannigfaltigkeit durch offene Mengen überdeckt wird, die diffeomorph zu offenen Mengen in einem euklidischen Raum sind, liegt die Vermutung nahe, dass die verschiedenen Tangentialräume doch nicht völlig isoliert dastehen. Das Konzept des Tangentialbündels vereinigt alle Tangentialräume und ermöglicht es, die lokale Verbundenheit der Tangentialräume wiederzuspiegeln.

Zwei Visualisierungen des Tangentialbündels einer Kreislinie. Oben wird zu jedem Punkt P des Kreises der Tangentialraum an den Kreis „tangential“ angelegt und als eindimensionaler affiner Unterraum im umgebenden 2 realisiert. Diese Einbettung führt zu Überschneidungen, die es im Tangentialbündel aber nicht gibt, da der Basispunkt P mitbedacht werden muss. Unten werden zu jedem Punkt des Kreises die Tangentialräume parallel angeordnet und es ergibt sich ein Zylinder.



Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit. Dann nennt man die Menge

TM=PMTPM,

versehen mit der Projektionsabbildung

π:TMM,(P,v)P,

das Tangentialbündel von M.

Ein Punkt  uTM  in einem Tangentialbündel besitzt also stets einen Basispunkt  PM  und ist ein Element im Tangentialraum TPM. Man schreibt einen solchen Punkt zumeist als (P,v) mit  PM  und  vTPM.  Für eine offene Menge  Vn  ist  TV=V×n,  also ein Produktraum. Dies gilt im Allgemeinen nicht für eine beliebige Mannigfaltigkeit. Das Tangentialbündel bringt zunächst einmal nur die verschiedenen Tangentialräume disjunkt zusammen, ohne dass verschiedene Tangentialräume miteinander identifiziert würden; allerdings entsteht durch die Topologie, die wir auf dem Tangentialbündel gleich einführen werden, eine zusätzliche „Nachbarschaftsstruktur“ zwischen den Tangentialräumen.


Es seien M und N differenzierbare Mannigfaltigkeiten und

φ:MN

eine differenzierbare Abbildung. Es seien TM und TN die zugehörigen Tangentialbündel. Dann versteht man unter der Tangentialabbildung

T(φ):TMTN

die disjunkte Vereinigung der Tangentialabbildungen in den einzelnen Punkten, also

T(φ)=PMTP(φ).

Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit und

α:UV

eine Karte mit  Vn  offen. Dann induziert die Karte eine natürliche Bijektion

T(α1):TV=V×nTU,(Q,v)(α1(Q),[sα1(Q+sv)]).

Dabei bewegt sich  sI  in einem reellen Intervall derart, dass  Q+svV  ist (vergleiche Lemma 9.5). Da V×n ein Produkt von topologischen Räumen ist, ist  TV=V×n  selbst ein topologischer Raum, und es liegt nahe, diese Topologie auf TU zu übertragen und daraus insgesamt eine Topologie auf dem Tangentialbündel TM zu konstruieren.



Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit der Dimension n und

TM=PMTPM

das Tangentialbündel, versehen mit der Projektionsabbildung

π:TMM,(P,v)P.

Das Tangentialbündel wird mit derjenigen Topologie versehen, bei der eine Teilmenge  WTM  genau dann offen ist, wenn für jede Karte

α:UV

die Menge (T(α))(Wπ1(U)) offen in V×n ist.

Insbesondere ist für jede offene Menge  UM  das Urbild  π1(U)=TUTM  offen, d.h. die Projektion π ist stetig.



Lemma  

Es seien M und N differenzierbare Mannigfaltigkeiten und es sei

φ:MN

eine differenzierbare Abbildung. Es sei

T(φ):TMTN

die zugehörige Tangentialabbildung. Dann gelten folgende Aussagen.

  1. Es gibt ein kommutatives Diagramm
    TMT(φ)TNππMφN.
  2. Für eine Karte
    α:UV

    zu  UM  offen und mit  Vm  offen gibt es ein kommutatives Diagramm

    TUT(α)TV=V×mUαV.
  3. Wenn Mm und Nn offene Teilmengen sind und die Tangentialbündel mit M×m bzw. N×n identifiziert werden, so ist die Tangentialabbildung gleich
    M×mN×n,(P,v)(φ(P),(Dφ)P(v)).
  4. Wenn L eine weitere Mannigfaltigkeit und
    ψ:LM

    eine weitere differenzierbare Abbildung ist, so gilt

    T(φψ)=T(φ)T(ψ).
  5. Die Tangentialabbildung T(φ) ist stetig.
  6. Wenn φ ein Diffeomorphismus ist, so ist T(φ) ein Homöomorphismus.

Beweis  

(1) folgt unmittelbar aus der Definition der Tangentialabbildung.
(2) folgt aus (1) unter Verwendung der natürlichen Identifizierung  TV=V×n  für eine offene Menge im n.
(3) folgt aus Lemma 9.10  (1).
(4) folgt aus Lemma 9.10  (4).
(5). Zu einer offenen Menge

VN

ist  TV=π1VTN  offen und daher ist  (T(φ))1TV=Tφ1(V)TM  offen. Es genügt die Stetigkeit von

Tφ1(V)TV

nachzuweisen. Dabei kann man V als ein Kartengebiet ansetzen und φ1(V) durch Kartengebiete überdecken. Dann genügt es, die Stetigkeit

TUTV

für Kartengebiete UM und VN zu zeigen. Es gibt dann ein kommutatives Diagramm

TUT(φ)TVU×mV×n,
wobei die vertikalen Abbildungen Homöomorphismen sind. Für die untere horizontale Abbildung sind wir in der unter (3) beschriebenen Situation. Wir müssen also die Stetigkeit der Abbildung
U×mV×n,(P,v)(φ(P),(Dφ)P(v)),

beweisen, wobei wir nur die hintere Komponente, also (Dφ)P(v), betrachten müssen. Die j-te Komponente davon ist

i=1mviφjxi(P),

und dies sind nach der C1-Differenzierbarkeits-Voraussetzung stetige Abbildungen.
(6) folgt aus (5).

Ein Vektorfeld auf einem Torus. Jedem Punkt des Torus wird eine tangentiale Richtung zugeordnet, dies wird durch die Pfeile angedeutet.

Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit. Eine Abbildung

F:MTM

mit der Eigenschaft, dass  F(P)TPM  für jeden Punkt  PM  ist, heißt (zeitunabhängiges) Vektorfeld.

Ein Vektorfeld weist also jedem Punkt einen Richtungsvektor in diesem Punkt zu. Man sagt auch kurz, das ein Vektorfeld ein Schnitt im Tangentialbündel ist. Vektorfelder führen zu gewöhnlichen Differentialgleichungen auf Mannigfaltigkeiten. Auf einer offenen Menge  Un  gibt es die Standardvektorfelder i, 1in, die jedem Punkt  PU  den Standardvektor  ein,  aufgefasst als Tangentialvektor an P, zuordnen. Beliebige Vektorfelder F auf U kann man dann als  F=i=1nfii  mit Funktionen fi ansetzen.


Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit. Dann nennt man die Menge

TM=PMTPM,

versehen mit der Projektionsabbildung

π:TMM,(P,u)P,

und derjenigen Topologie, bei der eine Teilmenge  WTM  genau dann offen ist, wenn für jede Karte

α:UV

die Menge (T(α))1(Wπ1(U)) offen in V×(n) ist, das Kotangentialbündel von M.

Die Schnitte im Kotangentialbündel heißen 1-Differentialformen. Wir werden darauf ausführlich zurückkommen.



Fußnoten
  1. Hier ist mit Karte jede Karte gemeint, die mit dem vorgegebenen Atlas verträglich ist; sie muss nicht selbst zum Atlas gehören.


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