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Kurs:Singularitätentheorie (Osnabrück 2019)/Vorlesung 26

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In den verbleibenden Vorlesungen konzentrieren wir uns auf den holomorphen Standpunkt, insbesondere deshalb, weil man in der holomorphen Kategorie deutlich mehr Isomorphismen zur Verfügung hat, mit deren Hilfe man nahe verwandte Situationen ineinander überführen kann. Der hier relevante Unterschied zwischen der polynomialen (algebraischen) und der holomorphen Situation kommt schon darin zum Ausdruck, dass es zwar eine holomorphe Version des Satzes über implizite Abbildungen gibt, aber keine algebraische. Deshalb kann man rein algebraisch verschiedene glatte gleichdimensionale Punkte auf Varietäten nicht ineinander überführen, oft sind verschiedene Funktionenkörper der Varietäten ein Hindernis dafür (formal algebraisch, wenn man mit Komplettierungen arbeitet, ist das wiederum möglich). Wir besprechen hier die sogenannte Rechtsäquivalenz von holomorphen Funktionen (und der Singularitäten auf den dadurch definierten Hyperflächen) und Kriterien dafür, wann Rechtsäquivalenz vorliegt. Die Theorie der endlichen Bestimmtheit erlaubt es in vielen Fällen, zu zeigen, dass „kleine“ algebraische Manipulationen den Rechtsäquivalenztyp nicht ändern. Die Frage, wie viele unterschiedliche Singularitäten bei einer Deformation einer holomorphen Funktion bzw. einer Hyperfläche auftreten können, führt zum Konzept der einfachen Singularitäten. Damit ergibt sich überraschenderweise eine neue Charakterisierung der ADE-Singularitäten.



Rechtsäquivalenz

Es seien f1:U1 und f2:U2 holomorphe Funktionen mit  U1,U2n  offen, mit  0U1,U2  und  f1(0)=f2(0)=0.  Dann heißen f1,f2 rechtsäquivalent (im Nullpunkt), wenn es offene Teilmengen  0V1U1  und  0V2U2  und eine biholomorphe Abbildung

φ:V1V2

mit

f1=f2φ

gibt.

Es liegt dann ein kommutatives Diagramm

V1φV2f1f2

vor. Man beachte, dass man dabei die offenen Definitionsbereiche durch kleinere ersetzen darf. Typischerweise wird diese Verkleinerung stillschweigend durchgenommen, man ändert die Bezeichnung der offenen Menge nicht. Statt von einer biholomorphen Abbildung spricht man auch von einer (holomorphen) Transformation oder einem (holomorphen) Koordinatenwechsel. Von Rechtsäquivalenz spricht man, da die vermittelnde biholomorphe Abbildung rechts steht. Mit der Umkehrabbildung φ1 gilt dann die Beziehung  f1φ1=f2,  was die Symmetrie dieses Konzeptes sicherstellt. Insgesamt liegt eine Äquivalenzrelation auf der Menge der Paare (U,f) bzw. auf der Menge der holomorphen Abbildungskeime vor.

Wenn man sich nicht auf den Nullpunkt konzentrieren möchte, so gilt eine entsprechende Definition, bei der dann φ den Punkt P1 auf den Punkt P2 abbilden muss und wo im Bildraum noch die Bildpunkte ineinander verschoben werden.


Lemma  

Es seien f1:U1 und f2:U2 holomorphe Funktionen mit  U1,U2n  offen, mit  0U1,U2  und  f1(0)=f2(0)=0.  Für beide Funktionen sei 0 ein regulärer Punkt.

Dann sind f1 und f2 zueinander rechtsäquivalent.

Beweis  

Da die Rechtsäquivalenz eine Äquivalenzrelation ist, können wir annehmen, dass f2 die Projektion

n,(x1,,xn)x1,

die Projektion auf die erste Koordinate ist. Dann folgt die Aussage direkt aus der holomorphen Version des Satzes über implizite Abbildungen.

Insofern ist das Konzept Rechtsäquivalenz hauptsächlich für kritische Punkte von holomorphen Funktionen relevant. Im rein algebraischen Kontext gibt es keinen Satz über implizite Abbildungen und dort gibt es im Allgemeinen keinen Isomorphismus zwischen regulären Ringen gleicher Dimension.


Lemma  

Es seien f1:U1 und f2:U2 holomorphe Funktionen mit  U1,U2n  offen, mit  0U1,U2  und  f1(0)=f2(0)=0.  Die beiden Funktionen seien rechtsäquivalent.

Dann sind die Hyperflächen f11(0) und f21(0) im Nullpunkt zueinander lokal analytisch isomorph und es liegt ein -Algebraisomorphismus  𝒪n/(f1)𝒪n/(f2)  vor.

Beweis  

Die biholomorphe Abbildung φ:V1V2, die es aufgrund der Rechtsäquivalenz gibt, überführt die Faser V1f11(0) unmittelbar in die Faser V2f21(0). Die biholomorphe Abbildung definiert dabei einen -Algebraisomorphismus

𝒪n𝒪n,hhφ,

der f2 in f1 überführt. Dies induziert einen -Algebraisomorphismus

𝒪n/(f2)𝒪n/(f1).



Eine nichtkonstante holomorphe Funktion f:U in einer Variablen y (mit  0U  offen) ist im Nullpunkt rechtsäquivalent zu einer Potenz yk. Die Potenzreihenentwicklung von f im Nullpunkt hat die Form

ayk+gyk

mit a, a0, und  g𝔪=(y).  Dann ist in einer offenen Umgebung von 0 die Funktion a+g nullstellenfrei und daher ist auf einer offenen Umgebung der 0 auch eine Wurzel a+gk wohldefiniert und holomorph. Daher ist dort durch yya+gk eine biholomorphe Abbildung gegeben, die f und yk als rechtsäquivalent erweist. Verschiedene Potenzen sind untereinander nicht rechtsäquivalent nach Lemma 26.3.


Die Rechtsäquivalenz bedeutet insbesondere, dass es n konvergente Potenzreihen φ1,,φn in n Variablen (nämlich den Komponentenfunktionen zu φ) gibt, sagen wir

φi=aν,iYν,

derart, dass die Determinante der Matrix

(aj,i)

(die ja die lineare Approximation von φ im Nullpunkt ist) von 0 verschieden ist und dass die Potenzreihengleichheit

f1=f2(φ1,,φn)

gilt.



Lemma  

Es seien f1:U1 und f2:U2 holomorphe Funktionen mit  U1,U2n  offen, mit  0U1,U2  und  f1(0)=f2(0)=0.  Die beiden Funktionen seien rechtsäquivalent.

Dann überführt der zur biholomorphen Abbildung

φ:U1U2

gehörende -Algebraisomorphismus

φ:𝒪𝒪,ggφ,

das Jacobiideal Jf2 in das Jacobiideal Jf1, also

φJf2=Jf1.

Insbesondere haben die beiden Funktionen im Nullpunkt die gleiche Milnorzahl.

Beweis  

Aufgrund der Rechtsäquivalenz gibt es eine biholomorphe Abbildung φ:U1U2 und dadurch einen -Algebraisomorphismus

φ:𝒪2𝒪1,ggφ,

(die Indizes beziehen sich auf die Räume, nicht auf die Dimension). Es seien x1,,xn die Koordinaten von U1 und y1,,yn die Koordinaten von U2. Nach der Kettenregel gilt die Beziehung

(Df2)φ(P)(Dφ)P=(Df1)P

für PU1 bzw., mit den partiellen Ableitungen und als Gleichheit von Funktionstupeln auf U1 geschrieben,

(f2y1φ,,f2ynφ)(Dφ)=(f1x1,,f1xn).

Insbesondere gilt

f1xi=j=1n(f2yjφ)φixj

im lokalen Ring 𝒪1 und das bedeutet

f1xiJf2𝒪1

für alle i, also

Jf1Jf2𝒪1.

Wegen der Symmetrie der Situation gilt Gleichheit.

Das Konzept der Rechtsäquivalenz kann man auch rein algebraisch definieren, für Polynome oder rationale Funktionen f1,f2 auf Zariski-offenen Mengen U1,U2 im affinen Raum (oder für rationale Funktionen auf glatten gleichdimensionalen Varietäten) mit der Hilfe von (auf eventuell kleineren offenen Teilmengen definierten) Isomorphismen zwischen U1 und U2. Dabei sind aber, anders als in Lemma 26.2, noch nicht einmal glatte Punkte auf den Nullstellengebilden zueinander algebraisch rechtsäquivalent. Bei einer Isomorphie der umgebenden Räume, die die beiden algebraischen Situationen ineinander überführt, werden wie in Lemma 26.3 insbesondere auch die Nullstellengebilde ineinander überführt und diese sind daher isomorph. Einen solchen Isomorphismus kann es aber beispielsweise zwischen einer Geraden in der Ebene und der Kurve V(X3+Y31) nicht geben, da der Quotientenkörper der letzteren Kurve kein rationaler Funktionenkörper in einer Variablen ist.



Wir betrachten das Polynom  f=X3Y2  und das zugehörige Nullstellengebilde  V(f)𝔸K2,  also die zugehörige ebenen monomiale Kurve. Wir betrachten die polynomiale Abbildung

φ:𝔸K2𝔸K2,(x,z)(x,xz)=(x,y),

die einen Isomorphismus

V1=D(X)V2=D(X)

induziert, die Umkehrabbildung ist durch

z=yx

gegeben. Dabei ist

fφ=X3X2Z2=X2(XZ2).

Somit liefert φ, eingeschränkt auf V1 bzw. V2, einen Isomorphismus, der die monomiale Kurve ohne die Singularität in die Parabel V(XZ2) ohne den Nullpunkt überführt.




Vektorfelder und Flüsse

Um verschiedene Funktionen in kritischen Punkten als rechtsäquivalent nachweisen zu können, brauchen wir vor allem biholomorphe Abbildungen, die diese Rechtsäquivalenz vermitteln. Eine wichtige Quelle solcher Abbildungen ergibt sich mit der Hilfe von Vektorfeldern und den zugehörigen Flüssen.


Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit. Eine Abbildung

F:MTM

mit der Eigenschaft, dass  F(P)TPM  für jeden Punkt  PM  ist, heißt (zeitunabhängiges) Vektorfeld.

Ein Vektorfeld F definiert für jeden Punkt  PM  eine gewöhnliche zeitunabhängige Differentialgleichung (ein dynamisches System), nämlich

F(φ(t))=φ(t),

wobei φ:IM die gesuchte auf einem reellen Intervall I mit  0I  definierte differenzierbare Kurve ist. Zu jedem Zeitpunkt t soll die Geschwindigkeit (also Ableitung) der Kurve mit dem durch das Vektorfeld vorgegebenen Richtungsvektor im Ortspunkt φ(t) übereinstimmen und es soll die Anfangsbedingung  φ(0)=P  erfüllt sein. Unter recht schwachen Bedingungen ist die Lösung einer solchen Differentialgleichung eindeutig. Wenn man den Punkt P variiert, und die Lösungen zu jedem Anfangspunkt stets auf ganz definiert sind, so ergibt sich insgesamt eine Abbildung

Ψ:×MM,(t,P)Ψ(t,P),

wobei

Ψ(t,P)=φP(t)

und φP die Lösung der Differentialgleichung zum Startpunkt P ist. Die Abbildung Ψ enthält die volle Information über das Vektorfeld und alle Lösungen der zugehörigen Differentialgleichungen und heißt der Fluss zum Vektorfeld. Die Abbildung Ψ(,P) zu festem P ergibt die Lösungskurve und die Abbildung

Ψ(t,):MM

zu festem t beschreibt, wohin ein Punkt P durch die Differentialgleichung hintransportiert wird. Das Vektorfeld F kann man über

F(P)=t|t=0Ψ(t,P)=φP(0)

ebenfalls aus Ψ ablesen. Die zu einem fixierten t gegebene Abbildung Ψ(t,) ist unter gewissen Differenzierbarkeitsvoraussetzungen ein Diffeomorphismus der Mannigfaltigkeit M in sich. Dies kann man wiederum als eine Abbildung

Diff(M,M),tΨ(t,),

auffassen. Dabei gilt  Ψ(0,)=IdM  und

Ψ(s+t,)=Ψ(s,)Ψ(t,)

für  s,t.  Das ist also ein Gruppenhomomorphismus der reellen additiven Gruppe in die Gruppe der Diffeomorphismen, man spricht von einer Einparametergruppe von Diffeomorphismen. Die begleitende Vorstellung ist dabei, dass die Identität mit Hilfe des Zeitparameters t in einen komplizierteren Diffeomorphismus deformiert wird.

Im Allgemeinen sind die Lösungen zu einer gewöhnlichen Differentialgleichung nicht auf ganz definiert, sondern nur auf bestimmten Intervallen, die auch noch vom Startpunkt P abhängen. Typischerweise ist dann Ψ nicht auf ganz ×M definiert, sondern, bei gegebenem Punkt  PM,  auf einer Menge der Form I×U, wobei I ein reelles Intervall mit  0I  und  UM  eine offene Umgebung von P ist. Der Fluss ist also immerhin in einer Umgebung des Punktes für ein gewisses Zeitintervall definiert. Die Morphismen sind von der Form Ψt:UM und sind Diffeomorphismen auf das (offene) Bild.


Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit  UM  eine offene Teilmenge und  0I=  ein offenes Intervall. Eine differenzierbare Abbildung

Ψ:I×UM

heißt lokal einparametrige Gruppe von Diffeomorphismen, wenn folgende Eigenschaften erfüllt sind.

  1. Für jedes  tI  ist Ψt:UM ein Diffeomorphismus auf die offene Menge Ψt(U).
  2. Es ist  Ψ0=IdU
  3. Für  s,tI  mit  s+tI  und  PU  mit  Ψt(P)U  gilt
    Ψs+t(P)=Ψs(Ψt(P)).



Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit,  PM  und F:MTM ein Vektorfeld auf M.

Dann gibt es eine offene Umgebung  PUM,  ein offenes Intervall I und eine lokal einparametrige Gruppe von Diffeomorphismen

Ψ:I×UM,

die das Vektorfeld löst.

Dieser Satz wird in Büchern über Differentialgleichungen bewiesen.


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Arbeitsblatt zur Vorlesung (PDF)