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Kurs:Analysis (Osnabrück 2021-2023)/Teil I/Vorlesung 14

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Gleichmäßige Stetigkeit

Die Funktion

ist stetig. In jedem Punkt    gibt es zu jedem    ein    mit  .  Dabei hängt das nicht nur von der Zielgenauigkeit , sondern auch von ab. Je kleiner wird, desto steiler wird der Funktionsgraph und desto kleiner muss gewählt werden, damit das Bild der -Umgebung innerhalb der -Umgebung von landet. Es gibt natürlich auch Funktionen, bei denen man zu jedem ein findet, dass für alle die Stetigkeitseigenschaft sichert.


Es sei    eine Teilmenge,

eine Funktion. Dann heißt gleichmäßig stetig, wenn es zu jedem    ein    mit folgender Eigenschaft gibt: Für alle    mit    ist  

Der Unterschied zwischen stetig und gleichmäßig stetig liegt also allein in der Reihenfolge der Quantoren. Das , das es in beiden Konzepten zu einem vorgegebenen geben muss, hängt bei stetig nicht nur von , sondern auch vom Punkt ab, bei gleichmäßig stetig dagegen nur von .



Eine stetige Funktion

auf einem abgeschlossenen beschränkten Intervall

ist gleichmäßig stetig.

 Wir nehmen an, dass nicht gleichmäßig stetig ist. Dann gibt es ein    mit der Eigenschaft, dass es für alle    ein Punktepaar    mit    und    gibt.[1] Insbesondere gibt es somit für jedes    eine Punktepaar    mit    und  .  Nach dem Satz von Bolzano-Weierstraß besitzt die Folge eine in konvergente Teilfolge, deren Grenzwert, nennen wir ihn , wegen der Abgeschlossenheit zum Intervall gehören muss. Die Glieder der Teilfolge besitzen die eingangs beschriebenen Eigenschaften, deshalb können wir direkt annehmen, dass die Folge gegen konvergiert. Die Folge konvergiert nach Aufgabe 6.5 ebenfalls gegen . Wegen der Stetigkeit konvergieren dann nach dem Folgenkriterium auch die beiden Bildfolgen und gegen . Es sei nun  .  Dann ist für hinreichend groß sowohl als auch . Dies ergibt mit der Dreiecksungleichung einen Widerspruch zu  



Fortsetzung von stetigen Funktionen

Es sei    eine Teilmenge,

eine stetige Funktion und es sei  .  Dann heißt eine Abbildung

eine stetige Fortsetzung von , wenn stetig ist und    für alle    gilt.

Eine stetige Funktion besitzt im Allgemeinen keine stetige Fortsetzung auf einen größeren Definitionsbereich. Beispielsweise kann die auf definierte Funktion nicht stetig auf ganz ausgedehnt werden. Ferner muss eine stetige Fortsetzung (oder Ausdehnung), wenn sie denn existiert, nicht eindeutig sein. Für beide Fragestellungen ist die Existenz von Funktionslimiten in Berührpunkten der Definitionsmenge entscheidend.


Es sei  .  Ein Punkt    heißt Berührpunkt von , wenn es (mindestens) eine Folge    gibt, die gegen konvergiert.


Es sei    eine Teilmenge,

eine stetige Funktion und es sei  ,  wobei aus Berührpunkten von bestehe. Für jedes    existiere der Grenzwert .

Dann ist die durch

definierte Abbildung eine stetige Fortsetzung von auf .

Es sei    und    vorgegeben. Da ein Berührpunkt von ist und da der Grenzwert von in existiert (bei existiert er aufgrund der Stetigkeit), gibt es ein    mit    für alle . Wir behaupten, dass die Stetigkeitsbedingung mit der Aufwandsgenauigkeit erfüllt ist. Es sei also ein    mit    gegeben. Es gibt ein    mit    und mit  .  Wegen der ersten Abschätzung und der Voraussetzung an ist  .  Insgesamt ist daher



Es sei    eine Teilmenge und die Menge aller Berührpunkte von . Es sei

eine gleichmäßig stetige Funktion.

Dann gibt es eine eindeutig bestimmte stetige Fortsetzung

Aufgrund von Satz 14.5 genügt es zu zeigen, dass der Grenzwert für jedes    existiert. Es sei eine Folge in , die gegen konvergiert. Wir zeigen, dass dann auch die Bildfolge konvergiert. Da diese Bildfolge in ist, und vollständig ist, genügt es zu zeigen, dass eine Cauchy-Folge vorliegt. Sei    vorgegeben. Wegen der gleichmäßigen Stetigkeit von gibt es ein    derart, dass    für alle    mit    ist. Wegen der Konvergenz der Folge handelt es sich nach Lemma 6.8 um eine Cauchy-Folge und daher gibt es ein mit    für alle  .  Somit gilt

für alle  
Wir müssen nun noch zeigen, dass für jede gegen konvergente Folge der Grenzwert der Bildfolge gleich ist. Dies ergibt sich aber sofort, wenn man für zwei Folgen und die Folge betrachtet, die ebenfalls gegen konvergiert, und für die der Limes der Bildfolge mit den Limiten der Teilbildfolgen übereinstimmt.



Es sei

eine gleichmäßig stetige Funktion.

Dann gibt es eine eindeutig bestimmte stetige Fortsetzung

Dies folgt direkt aus Satz 14.6 und aus  



Reelle Exponentialfunktionen

Für jede positive reelle Zahl und    ist eine positive reelle Zahl, wobei die Potenzgesetze gelten, siehe Aufgabe 3.15. Für eine weitere natürliche Zahl    und eine positive reelle Zahl ist definiert. Für eine rationale Zahl    ist daher    definiert, und zwar ist dies unabhängig von der Wahl der Zähler und Nenner in der Darstellung von , siehe Aufgabe 14.12.



Es sei eine positive reelle Zahl. Dann besitzt die Funktion

folgende Eigenschaften.

  1. Es ist    für alle  
  2. Es ist  
  3. Für    und    ist  
  4. Für    und    ist  
  5. Für    ist streng wachsend.
  6. Für    ist streng fallend.
  7. Es ist    für alle  
  8. Für    ist  

Beweis

Siehe Aufgabe 14.14.



Es sei eine positive reelle Zahl.

Dann ist die Funktion

auf jedem beschränkten Intervall gleichmäßig stetig.

Wir betrachten Intervalle der Form mit  .  Aufgrund der Monotonie ist

für alle  .  Sei    vorgegeben. Die Folge konvergiert nach Aufgabe 7.21 gegen , daher gibt es insbesondere ein derart, dass

ist. Wir setzen  .  Dann gelten für zwei beliebige rationale Zahlen    mit

unter Verwendung der Funktionalgleichung die Abschätzungen (wir beschränken uns auf den Fall und )


Die Exponentialfunktionen für die Basen und .


Aufgrund von Lemma 14.9 und Korollar 14.7 (mit einem beliebigen Intervall statt ganz .) lassen sich die zunächst nur auf definierten Exponentialfunktionen zu stetigen Funktionen auf den reellen Zahlen fortsetzen. In diesem Sinn ist die folgende Definition zu verstehen.


Es sei eine positive reelle Zahl. Die Funktion

heißt Exponentialfunktion zur Basis .



Es sei eine positive reelle Zahl. Dann besitzt die Exponentialfunktion

folgende Eigenschaften.

  1. Es ist    für alle  
  2. Es ist  
  3. Für    und    ist  
  4. Für    und    ist  
  5. Für    ist streng wachsend.
  6. Für    ist streng fallend.
  7. Es ist    für alle  
  8. Für    ist  

Wir beweisen (1), die anderen Eigenschaften ergeben sich ähnlich, siehe Aufgabe 14.17. Es sei eine rationale Folge, die gegen konvergiert, und eine rationale Folge, die gegen konvergiert. Dann ist nach Lemma 6.1  (1) die Folge eine rationale Folge, die gegen konvergiert. Somit ist unter Verwendung der rationalen Funktionalgleichung und von Lemma 6.1  (2) und der Stetigkeit

Eine besondere Rolle spielt die Exponentialfunktion zur Basis  .  Wir werden dafür bald eine weitere Beschreibung kennenlernen, die auch für komplexe Exponenten erklärt ist.



Fußnoten
  1. Von der Negation der gleichmäßigen Konvergenz her steht hier eigentlich , doch reicht für den anvisierten Widerspruch


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