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Kurs:Mathematik (Osnabrück 2009-2011)/Teil III/Vorlesung 70

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Integrierbare Funktionen

Wir führen nun das Lebesgue-Integral für messbare Funktionen auf einem Maßraum ein. Dieser Integralbegriff hat gegenüber dem Riemann-Integral folgende Vorteile.

  1. Der Integralbegriff bekommt ein maßtheoretisches Fundament.
  2. Es kann über einer (fast) beliebigen Menge integriert werden.
  3. Es kann eine weit größere Funktionenklasse integriert werden.
  4. Das Grenzwertverhalten von Funktionenfolgen ist einfacher.
  5. Man kann Funktionen auf Nullmengen abändern, ohne das Integral zu verändern.
  6. Die Summe einer abzählbaren Familie reeller Zahlen ist ein Spezialfall.

Es sei M eine Menge und

f:M0

eine nichtnegative Funktion. Dann nennt man die Menge

S(f)={(x,y)M×0yf(x)}

den Subgraphen der Funktion.



Lemma  

Es sei (M,𝒜) ein Messraum und

f:M

eine messbare Funktion.

Dann sind der Graph Γ(f) und der Subgraph S(f) messbare Teilmengen in M×.

Beweis  

Die Projektion

p2:M×,(x,y)y,

ist nach Lemma 65.9 messbar, und ebenso ist

ψ:M×p1Mf

messbar. Nach Lemma 65.11 und Lemma 69.3 ist dann auch die Abbildung[1]

φ:M×ψ×p2×

messbar. Es ist

Γ(f)={(x,y)M×y=f(x)}=φ1(0)

und

S(f)={(x,y)M×0yf(x)}=p21(0)φ1(0),

sodass diese beiden Mengen messbar sind.



Es sei (M,𝒜,μ) ein σ-endlicher Maßraum und

f:M0

eine messbare numerische nichtnegative Funktion. Dann heißt

Mfdμ:=(μλ1)(S(f))

das Integral von f über M (zum Maß μ).

Diese Definition ist sowohl unmittelbar anschaulich als auch vom theoretischen Standpunkt her sehr schlagkräftig, da sie auf dem Maßbegriff beruht. Dagegen ist sie für Berechnungen direkt nicht geeignet, weshalb wir im Folgenden entsprechende Rechentechniken entwickeln werden. Diese Definition lässt die Möglichkeit zu, dass die Funktion den Wert annimmt, und dass das Integral diesen Wert annimmt. Im Fall von numerischen Funktionen, die auch negative Werte annehmen können, führt man den Integralbegriff auf die Integrale der positiven und negativen Teilfunktion zurück. Dies ergibt aber nur dann Sinn, wenn beide Teilintegrale endlich sind.


Es sei (M,𝒜,μ) ein σ-endlicher Maßraum und

f:M

eine messbare numerische Funktion. Dann heißt f integrierbar, wenn die beiden Integrale Mf+dμ und Mfdμ endlich sind. In diesem Fall nennt man

Mfdμ=Mf+dμMfdμ

das Integral von f.

Mit dieser Situation ergibt sich der leicht paradoxe Sprachgebrauch, dass eine nichtnegative Funktion stets ein Integral besitzt, dass aber, wenn dieses Integral unendlich ist, die Funktion nicht integrierbar ist. Die Integrierbarkeit ist, abgesehen von der vorausgesetzten Messbarkeit, die aber nahezu immer erfüllt ist, in erster Linie ein Endlichkeitsbegriff. In diese Richtung weist auch das folgende Lemma.



Lemma  

Es sei (M,𝒜,μ) ein σ-endlicher Maßraum und

f:M

eine messbare numerische Funktion. Dann sind folgende Eigenschaften äquivalent.

  1. f ist integrierbar.
  2. Der positive und der negative Teil von f sind integrierbar.
  3. Die Betragsfunktion |f| ist integrierbar.
  4. Es gibt eine integrierbare messbare Funktion
    h:M0

    mit  |f(x)|h(x)  für alle  xM

Beweis  

Die Äquivalenz von (1) und (2) ist die Definition von integrierbar.
Für die Äquivalenz von (2) und (3) verwendet man die Beziehung  |f|=f++f.  Dabei ist der Subgraph von |f| die Vereinigung der beiden Subgraphen zu f+ bzw. f, wobei der Durchschnitt dieser Subgraphen aus der Menge M×{0} besteht und somit nach Aufgabe 9.4 (Maß- und Integrationstheorie (Osnabrück 2022-2023)) das Maß 0 besitzt. Also ist[2]

M|f|dμ=(μλ1)(S(|f|))=(μλ1)(S(f+))+(μλ1)(S(f))=Mf+dμ+Mfdμ,

und die beiden Summanden sind genau dann endlich, wenn die Summe endlich ist.
Aus (3) folgt (4), indem man  h=|f|  nimmt.
Wenn (4) erfüllt ist, so ist der Subgraph von |f| im Subgraphen von h enthalten, und die Monotonie des Maßes μλ1 ergibt die Endlichkeit von M|f|dμ, also (3). Aus (3) folgt entsprechend (2), da der Subgraph von f+ bzw. von f eine Teilmenge des Subgraphen zu |f| ist.


Für eine messbare Teilmenge  TM  setzt man

Tfdμ:=T(f|T)dμ,

d.h. man schaut sich die auf den Teilmaßraum T eingeschränkte Funktion an. Man könnte genauso gut die Funktion f durch diejenige Funktion f~ ersetzen, die auf T mit f übereinstimmt und die außerhalb davon gleich 0 ist. Wenn man die Indikatorfunktion eT zu einer messbaren Teilmenge  TM  heranzieht, so ergibt sich

MeTdμ=T1dμ=μ(T).

Diese Beschreibung des Maßes als ein Integral kann durchaus nützlich sein.

Man kann den Subgraphen schreiben als

S(f)=So(f)Γ(f),

wobei Γ(f)={(x,y)M×y=f(x)} der Graph ist und

So(f)={(x,y)M×y<f(x)}

gesetzt wird. Das folgende Lemma zeigt, dass der Graph eine Nullmenge ist und dass man somit den Subgraphen durch dieses So(f) ersetzen kann. Dies ist für einige Ausschöpfungseigenschaften von Vorteil.



Lemma  

Es sei (M,𝒜,μ) ein σ-endlicher Maßraum und

f:M

eine messbare numerische Funktion.

Dann ist der Graph Γ(f) eine Nullmenge in M×.

Beweis  

Die Mengen f1()×{} und f1()×{}, die beide Teilmengen des Graphen sind, sind Nullmengen in M×. Man kann also annehmen, dass von vornherein eine messbare Funktion

f:M

vorliegt. Ferner können wir annehmen, dass μ ein endliches Maß ist, da zu einer Ausschöpfung MnM mit  μ(Mn)<  auch Mn× eine Ausschöpfung von M× ist. Wenn der Durchschnitt des Graphen mit allen Mn× das Maß 0 hat, so auch der Gesamtgraph.  Nehmen wir nun an, dass  (μλ1)(Γ(f))>0  ist. Es ist

Γ(f)=n(Γ(f)(M×[n,n+1[))

eine disjunkte abzählbare Vereinigung, sodass mindestens einer dieser „Streifen“ ein positives Maß haben muss. Wir können M durch f1([n,n+1[) ersetzen und daher annehmen, dass das Bild von f in [n,n+1] liegt. Wir betrachten die abzählbar unendlich vielen Verschiebungen

Γ(f)+q mit q[0,1].

Diese sind paarweise disjunkt und sie liegen alle in M×[n,n+2]. Wegen der Translationsinvarianz von λ1 ist auch für jedes q die Abbildung

M×M×,(x,t)(x,t+q),

maßtreu (man betrachte die Quader, die das Produktmaß festlegen, siehe Aufgabe 70.8), und daher besitzt jede Verschiebung des Graphen das gleiche Maß wie der Graph selbst. Aus

q[0,1](μλ1)(Γ(f)+q)=(μλ1)(q[0,1](Γ(f)+q))(μλ1)(M×[n,n+2])=μ(M)2<

ergibt sich ein Widerspruch.




Die Tschebyschow-Abschätzung


Die folgende Aussage nennt man Tschebyschow-Abschätzung oder Tschebyschow-Ungleichung.


Lemma  

Es sei (M,𝒜,μ) ein σ-endlicher Maßraum und

f:M0

eine messbare numerische nichtnegative Funktion.

Dann gilt für jedes  a0  die Abschätzung

Mfdμaμ{xMf(x)a}.

Beweis  

Es sei  T={xMf(x)a}.  Dann ist

T×[0,a]S(f),

also

aμ(T)=(μλ1)(T×[0,a])(μλ1)(S(f))=Mfdμ.




Bildmaße und allgemeine Transformationsformel



Satz  

Es sei (M,𝒜,μ) ein σ-endlicher Maßraum, (N,) ein Messraum und

φ:MN

eine messbare Abbildung. Es sei ν das Bildmaß von μ unter φ, das ebenfalls als σ-endlich vorausgesetzt sei, und es sei

f:N

eine ν-integrierbare Funktion.

Dann ist auch fφ μ-integrierbar, und es gilt

Nfdν=M(fφ)dμ.

Beweis  

Für nichtnegatives f ergibt sich dies unter Verwendung von Aufgabe 66.1 und Aufgabe 70.1 aus

Nfdν=(νλ1)(S(f))=((φ×Id)(μλ1))(S(f))=(μλ1)((φ×Id)1(S(f)))=(μλ1)(S(fφ))=M(fφ)dμ.

Daraus ergibt sich auch der allgemeine Fall.




Fußnoten
  1. Für diese Argumentation setzt man =()=0 und ansonsten x= usw. Man kann auch die messbaren Mengen f1()×{} und f1()×{} aus dem Graphen bzw. Subgraphen herausnehmen und nur -wertige Funktionen betrachten.
  2. Wir werden später sehen, dass generell das Integral mit der Addition von Funktionen verträglich ist, das haben wir hier aber noch nicht zur Verfügung.


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