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Kurs:Mathematik (Osnabrück 2009-2011)/Teil III/Vorlesung 71

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Ausschöpfungseigenschaften

Die folgenden Rechenregeln für Integrale beruhen auf dem Ausschöpfungssatz für Maße. Man kann den Subgraphen sowohl dadurch ausschöpfen, dass man die Grundmenge ausschöpft, als auch dadurch, dass man die Funktion ausschöpft, also durch andere Funktionen approximiert.



Lemma  

Es sei (M,𝒜,μ) ein σ-endlicher Maßraum und sei  M=iIMi  eine abzählbare Zerlegung in messbare Teilmengen.

Dann gilt für eine integrierbare messbare numerische Funktion die Beziehung

Mfdμ=iI(Mifdμ).

Beweis  

Die beiden Subgraphen zum positiven und zum negativen Teil, also S(f+) und S(f), haben endliches Maß, und es gilt

S(f+)=iIS(f+,Mi)

und

S(f)=iIS(f,Mi).

Daher folgt die Aussage für die beiden Teile direkt aus der σ-Additivität des Maßes μλ1. Daraus folgt die Aussage für f aus dem großen Umordnungssatz.



Satz  

Es sei (M,𝒜,μ) ein σ-endlicher Maßraum und sei Mn, n, eine messbare Ausschöpfung von M.

Dann gilt für eine integrierbare messbare numerische Funktion die Beziehung

Mfdμ=limn(Mnfdμ).

Beweis  

Durch Betrachten von f+ und f kann man annehmen, dass f nichtnegativ ist. Dann schöpfen die Subgraphen S(f,Mn) den Subgraphen S(f,M) aus und die Aussage folgt aus Lemma 64.4.


Den folgenden Satz nennt man Satz von der monotonen Konvergenz oder Satz von Beppo Levi.


Satz  

Es sei (M,𝒜,μ) ein σ-endlicher Maßraum und sei

fn:M¯0

eine wachsende Folge von nichtnegativen messbaren numerischen Funktionen mit der Grenzfunktion f.

Dann gilt

Mfdμ=limnMfndμ.

Beweis  

Zunächst ist die Grenzfunktion nach Korollar 69.8 wieder messbar, sodass das Integral links wohldefiniert ist. Für die „halboffenen“ Subgraphen So(fn) gilt die Beziehung So(fn)So(f). Daher ist nach Lemma 64.4

(μλ1)(So(f))=limn(μλ1)(So(fn))

Wegen Lemma 70.6 ist dies die Behauptung.



Korollar  

Es sei (M,𝒜,μ) ein σ-endlicher Maßraum und sei

f:M0

eine messbare nichtnegative numerische Funktion.

Dann ist das Integral Mfdμ gleich dem Supremum der Integrale zu allen einfachen Funktionen  sf

Beweis  

Dies folgt aus Lemma 69.11 und aus Satz 71.3.

Hierbei ist wichtig, dass man beliebige einfache Funktionen und nicht nur, wie beim Riemann-Integral, die Treppenfunktionen zur Verfügung hat.



Lebesgue-Integral und Riemann-Integral
Diese Animation zeigt, wie der Flächeninhalt unter dem Graphen mit (äquidistanten) Treppenfunktionen (Riemann-Integral) und mit einfachen Funktionen (Lebesgue-Integral) approximiert wird.



Satz  

Es sei

f:I=[a,b]

eine messbare Riemann-integrierbare Funktion.

Dann gilt

Ifdλ1=abf(x)dx.

Beweis  

Wir nehmen an, dass f nichtnegativ ist. Es seien

s,t:I=[a,b]

eine obere bzw. eine untere Treppenfunktion, wobei wir die untere Treppenfunktion ebenfalls als nichtnegativ annehmen können. Dann gilt aufgrund der Monotonie des Maßes die Beziehung

Isdλ1Ifdλ1Itdλ1.

Die beiden Subgraphen zu den Treppenfunktionen s und t sind dabei jeweils eine endliche disjunkte Vereinigung von (halboffenen) Rechtecken. Daher sind die beiden äußeren Integrale aufgrund der Definition des Produktmaßes gleich dem Treppenintegral. Somit ist das Integral Ifdλ1 kleiner/gleich jedem oberen Treppenintegral und größer/gleich jedem unteren Treppenintegral von f. Diese Abschätzungen gelten dann auch für das Infimum der oberen Treppenintegrale bzw. das Supremum der unteren Treppenintegrale. Da diese aufgrund der Riemann-Integrierbarkeit übereinsimmen, muss das maßtheoretische Integral gleich dem Riemann-Integral sein.


Auf die Voraussetzung, dass die Riemann-integrierbare Funktion messbar ist, kann man dabei nicht verzichten.



Linearität des Integrals



Satz  

Es sei (M,𝒜,μ) ein σ-endlicher Maßraum. Es seien f,g integrierbare messbare reellwertige Funktionen auf M und  a,b

Dann ist auch af+bg integrierbar, und es gilt

M(af+bg)dμ=aMfdμ+bMgdμ.

Beweis  

Durch Betrachten des positiven und des negativen Teils kann man die Behauptung auf den Fall von nichtnegativen Funktionen und nichtnegativen Zahlen zurückführen. Wir behandeln die Additivität und die Verträglichkeit mit der Skalarmultiplikation getrennt. Nach Lemma 69.11 gibt es wachsende Folgen fn bzw. gn von messbaren einfachen Funktionen, die punktweise gegen f bzw. g konvergieren. Dann konvergiert auch fn+gn wachsend und punktweise gegen f+g. Zwei einfache Funktionen α und β können wir bezüglich einer geeigneten (endlichen) Zerlegung Ci, iI, von M als  α=iIaieCi  und  β=iIbieCi  schreiben. Damit gilt (bei α,β messbar)

M(α+β)dμ=M(iI(ai+bi)eCi)dμ=iI(ai+bi)μ(Ci)=iIaiμ(Ci)+iIbiμ(Ci)=M(iIaieCi)dμ+M(iIbieCi)dμ=Mαdμ+Mβdμ

und die Verträglichkeit mit der Summe gilt für einfache Funktionen.
Nach dem Satz von der monotonen Konvergenz und Lemma 7.10 gilt

M(f+g)dμ=limn(M(fn+gn)dμ)=limn(Mfndμ+Mgndμ)=limn(Mfndμ)+limn(Mgndμ)=Mfdμ+Mgdμ.

Der Beweis für die skalare Multiplikation verläuft ähnlich, siehe Aufgabe 71.3.




Weitere Konvergenzsätze

Wir erinnern daran, dass ein Häufungspunkt einer Folge in einem metrischen Raum ein Punkt mit der Eigenschaft ist, dass es in jeder ϵ-Umgebung des Punktes unendlich viele Folgenglieder gibt.


Es sei (xn)n eine Folge reeller Zahlen und es sei H die Menge der Häufungspunkte dieser Folge. Dann setzt man

liminf((xn)n)=inf(H)

und

limsup((xn)n)=sup(H)

und nennt diese Zahlen den Limes inferior bzw. den Limes superior der Folge. (Wenn es keinen Häufungspunkt gibt, so ist dies als bzw. als zu interpretieren).

Für eine Folge von numerischen Funktionen wird der Limes inferior und der Limes superior punktweise definiert. Für messbare Funktionenfolgen sind dies wieder messbare Funktionen, siehe Aufgabe 71.7.

Die folgende Aussage heißt Lemma von Fatou.


Satz  

Es sei (M,𝒜,μ) ein σ-endlicher Maßraum und es sei

fn:M0

eine Folge von nichtnegativen messbaren numerischen Funktionen.

Dann gilt

Mliminf(fn)dμliminf(Mfndμ).

Beweis  

Die Funktionen f=liminf(fn) und hn=inf(fm,mn) sind nach Aufgabe 71.7 bzw. Lemma 69.4 messbar, und die Folge hn konvergiert nach Aufgabe 71.6 wachsend gegen f. Wir können den Satz von der monotonen Konvergenz anwenden und erhalten

Mfdμ=limn(Mhndμ).

Für jedes  k  ist wegen

hkfm

für alle  mk  auch

MhkdμMfmdμ

für alle  mk  und damit

Mhkdμliminfnk(Mfndμ)=liminfn0(Mfndμ),

wobei die Gleichheit rechts darauf beruht, dass Häufungspunkte nicht von endlich vielen Folgengliedern abhängen.  Dies ergibt insgesamt die Behauptung.


Wir kommen zum Satz von der majorisierten Konvergenz, der auch Satz von Lebesgue heißt.


Satz  

Es sei (M,𝒜,μ) ein σ-endlicher Maßraum und es sei

fn:M

eine punktweise konvergente Folge von messbaren Funktionen. Es gebe eine messbare integrierbare Funktion

h:M0

mit  |fn(x)|h(x)  für alle  n  und alle  xM

Dann ist auch die Grenzfunktion  f=limnfn  integrierbar, und es gilt

Mfdμ=limnMfndμ.

Beweis  

Die Majorante h sichert nach Lemma 70.5, dass die fn integrierbar sind; da diese Abschätzung auch für die Grenzfunktion gilt, ist diese ebenfalls integrierbar. Wir wenden das Lemma von Fatou auf die beiden nichtnegativen Funktionenfolgen (h+fn)n und (hfn)n an und erhalten unter Verwendung der Linearität einerseits

Mhdμ+Mfdμ=M(h+f)dμliminf(M(h+fn)dμ)=liminf(Mhdμ+Mfndμ)=Mhdμ+liminf(Mfndμ)

und andererseits

MhdμMfdμ=M(hf)dμliminf(M(hfn)dμ)=liminf(MhdμMfndμ)=Mhdμlimsup(Mfndμ).

Zusammenfassend ergibt sich

Mfdμliminf(Mfndμ)limsup(Mfndμ)Mfdμ.

Daher stimmt der Limes inferior von Mfndμ mit dem Limes superior davon überein und somit ist dies nach Aufgabe 71.5 gleich dem Limes von Mfndμ.


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