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Riemannsche Mannigfaltigkeit/C^1/Orientiert/Kanonische Volumenform/Textabschnitt

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Es sei M eine orientierte riemannsche Mannigfaltigkeit der Dimension n. Zu  P∈M  sei ωP diejenige alternierende Form auf TPM (bzw. das entsprechende Element aus ⋀nTP∗M), die jeder die Orientierung repräsentierenden Orthonormalbasis den Wert 1 zuordnet. Dann heißt die n-Differentialform

M⟶⋀nT∗M,P⟼ωP,

die kanonische Volumenform auf M.

Das zugehörige Maß zu dieser positiven Form heißt kanonisches Maß auf M.



Lemma  

Es sei M eine orientierte riemannsche Mannigfaltigkeit und ω die kanonische Volumenform. Es sei

α:U⟶V

eine orientierte Karte mit  V⊆ℝn  offen mit Koordinaten x1,…,xn mit der metrischen Fundamentalmatrix  G=(gij)1≤i,j≤n  und  g=det⁡G. 

Dann ist

α∗ω=gdx1∧…∧dxn.

Für eine messbare Teilmenge  T⊆U  ist

∫Tω=∫α(T)gdx1∧…∧dxn=∫α(T)gdλn.

Beweis  

Gemäß der Definition müssen wir die Differentialform (α−1)∗ω für jeden Punkt  Q∈V  berechnen. Diese Form besitzt die Gestalt cQdx1∧…∧dxn und ist durch ihren Wert auf e1∧…∧en festgelegt. Es ist

(α−1)∗ω(Q,e1∧…∧en)=ω(α−1(Q),TQ(α−1)(e1)∧…∧TQ(α−1)(en)).

Nach Definition der metrischen Fundamentalmatrix ist

gij(Q)=⟨TQ(α−1)(ei),TQ(α−1)(ej)⟩α−1(Q).

Nach Fakt ist

ω(α−1(Q),TQ(α−1)(e1)∧…∧TQ(α−1)(en))=(det⁡(⟨TQ(α−1)(ei),TQ(α−1)(ej)⟩)1≤i,j≤n)1/2=(det⁡(gij(Q))1≤i,j≤n)1/2=g(Q).
◻



Satz  

Es sei  G⊆ℝm  offen und sei  M⊆G  eine n-dimensionale abgeschlossene Untermannigfaltigkeit, die orientiert und mit der induzierten riemannschen Struktur und der kanonischen Volumenform ω versehen sei. Es sei  W⊆ℝn  offen und es sei

φ:W⟶U

ein Diffeomorphismus mit der offenen Menge  U⊆M. 

Dann ist φ−1 eine Karte von M, und auf W gilt

φ∗(ω|U)=(det⁡(⟨(∂φ1∂xi⋮∂φm∂xi),(∂φ1∂xj⋮∂φm∂xj)⟩)1≤i,j≤n)1/2dx1∧…∧dxn=(det⁡(∂φ1∂xi∂φ1∂xj+⋯+∂φm∂xi∂φm∂xj)1≤i,j≤n)1/2dx1∧…∧dxn.

Beweis  

Die zweite Gleichung ergibt sich einfach durch Auswertung des Standardskalarproduktes auf dem ℝm. Nach Definition der metrischen Fundamentalmatrix ist für  Q∈W 

gij(Q)=⟨TQ(φ)(ei),TQ(φ)(ej)⟩φ(Q)=⟨TQ(φ)(ei),TQ(φ)(ej)⟩=⟨(Dφ)Q(ei),(Dφ)Q(ej)⟩=⟨(∂φ1∂xi(Q)⋮∂φm∂xi(Q)),(∂φ1∂xj(Q)⋮∂φm∂xj(Q))⟩,

da ja der Tangentialraum Tφ(Q)M das induzierte Skalarprodukt des ℝm trägt, da die Tangentialabbildung im lokalen Fall das totale Differential ist und da man dessen Einträge mit den partiellen Ableitungen ausdrücken kann. Daher ergibt sich die Behauptung aus Fakt.

◻



Es sei  I⊆ℝ  ein offenes Intervall und

φ:I⟶ℝm

eine reguläre differenzierbare Kurve, es sei also überall  φ′(t)≠0.  Ferner sei angenommen, dass φ injektiv und dass das Bild  M=φ(I)  von I eine eindimensionale abgeschlossene Untermannigfaltigkeit einer offenen Teilmenge  G⊆ℝm  ist. Dann gilt nach Fakt für die kanonische Form ω von M (bzw. das kanonische Maß, das in diesem Fall ein Längenmaß ist) die Beziehung

φ∗ω=(⟨(φ'1(t)⋮φ'm(t)),(φ'1(t)⋮φ'm(t))⟩)1/2dt=(φ'1(t))2+⋯+(φ'm(t))2dt=‖φ′(t)‖dt.

Somit gilt bei  I=]a,b[  für das Maß (also die Länge) von M die Formel

λM(M)=∫ab(φ'1(t))2+⋯+(φ'm(t))2dt.

Dies stimmt mit der in Fakt über die Theorie der rektifizierbaren Kurven erzielten Formel überein.




Korollar  

Es sei  W⊆ℝn  eine offene Teilmenge und

ψ:W⟶ℝ

eine differenzierbare Funktion. Es sei

M={(x1,,…,,xn,ψ(x1,…,xn))∣(x1,…,xn)∈W}⊆W×ℝ

der Graph von ψ.

Dann ist M eine orientierte riemannsche Mannigfaltigkeit, und für die kanonische Volumenform ω auf M gilt

(Id⁡×ψ)∗(ω)=(1+∑i=1n(∂ψ∂xi)2)1/2dx1∧…∧dxn.

Beweis  

Die Abbildung

φ=id⁡×ψ:W⟶W×ℝ,x⟼(x,ψ(x)),

ist ein Diffeomorphismus zwischen W und dem Graphen M. Der Graph ist eine abgeschlossene Untermannigfaltigkeit von W×ℝ und trägt daher die induzierte riemannsche Struktur und (da sich die Orientierung von W auf M überträgt) eine kanonische Volumenform ω. Auf diese Situation kann man Fakt anwenden. Die partiellen Ableitungen von φ nach der i-ten Variablen sind

∂φ∂xi=(0⋮010⋮0∂ψ∂xi).

Es sei  Q∈W  ein Punkt, den wir in die Funktionen im Folgenden einsetzen, sodass wir überall mit reellen Zahlen rechnen. Die Skalarprodukte, die die Einträge bij der Matrix B bilden (von deren Determinante wir die Wurzel berechnen müssen), sind gleich

bij=⟨∂φ∂xi(Q),∂φ∂xj(Q)⟩

Wir schreiben  B=En+A  mit  A=(aij)1≤i,j≤n.  Mit  ci=∂ψ∂xi(Q)  können wir  aij=cicj  und insgesamt die Matrix A als

A=(c1⋮cn)(c1,…,cn)

schreiben. Daher beschreibt A eine lineare Abbildung von ℝn nach ℝn, die durch ℝ faktorisiert, und besitzt damit einen Kern, der zumindest (n−1)-dimensional ist. Nennen wir ihn K. Wenn er die Dimension n besitzt, so ist  A=0  und B ist die Identität, und die Aussage ist richtig. Es sei also  A≠0.  Dann ist  v=(c1⋮cn)  ein Eigenvektor von A zum Eigenwert  c12+⋯+cn2≠0.  Dieser Vektor ist ein Eigenvektor von B zum Eigenwert 1+c12+⋯+cn2 und K bildet den (n−1)-dimensionalen Eigenraum für B zum Eigenwert 1. Insgesamt ist B diagonalisierbar und ihre Determinante ist das Produkt der Eigenwerte, also gleich 1+c12+⋯+cn2.

◻



Korollar  

Es sei  M⊆G  eine abgeschlossene Fläche in einer offenen Menge  G⊆ℝ3,  die mit der induzierten riemannschen Struktur und der kanonischen Flächenform ω versehen sei. Es sei  W⊆ℝ2  offen und es sei

φ:W⟶U

ein Diffeomorphismus mit der offenen Menge  U⊆M.  Die Koordinaten von ℝ2 seien u und v und wir setzen

E=⟨(∂φ1∂u∂φ2∂u∂φ3∂u),(∂φ1∂u∂φ2∂u∂φ3∂u)⟩,F=⟨(∂φ1∂u∂φ2∂u∂φ3∂u),(∂φ1∂v∂φ2∂v∂φ3∂v)⟩ und G=⟨(∂φ1∂v∂φ2∂v∂φ3∂v),(∂φ1∂v∂φ2∂v∂φ3∂v)⟩.

Dann gilt auf W

φ∗(ω|U)=EG−F2du∧dv

Beweis  

Dies folgt direkt aus Fakt.

◻