Lösung
- Zu zwei Vektoren nennt man
-
den Abstand zwischen
und .
- Es sei ein
metrischer Raum
und eine Teilmenge. Ein Punkt heißt Berührpunkt von , wenn zu jedem der Durchschnitt
-
- Eine
Differentialgleichung
der Form
-
wobei
-
eine
Matrix
mit Einträgen ist, heißt homogenes lineares gewöhnliches Differentialgleichungssystem mit konstanten Koeffizienten.
- Man sagt, dass in einem Punkt
ein isoliertes lokales Minimum besitzt, wenn es ein
derart gibt, dass für alle
mit und
die Abschätzung
-
gilt.
- Es sei ein
endlichdimensionaler
reeller Vektorraum,
ein
reelles Intervall,
eine
offene Menge
und
-
ein
Vektorfeld
auf . Man sagt, dass das Vektorfeld einer Lipschitz-Bedingung genügt, wenn es eine
reelle Zahl
gibt mit
-
für alle und .
- Eine Teilmenge heißt
sternförmig
bezüglich eines Punktes , wenn für jeden Punkt die Verbindungsstrecke
, ,
ganz in liegt.
Formuliere die folgenden Sätze.
- Das
Vergleichskriterium
für eine fallende Funktion
-
- Der
Satz über totale Differenzierbarkeit und Richtungsableitungen.
- Der
Satz über die Vollständigkeit von Abbildungsräumen.
Lösung
- Es sei ein rechtsseitig unbeschränktes Intervall und sei
-
eine
stetige
fallende Funktion
mit für alle . Dann existiert das
uneigentliche Integral
-
genau dann, wenn die
Reihe
-
konvergiert.
- Es seien
und
endlichdimensionale
-
Vektorräume,
eine offene Teilmenge, und
eine im Punkt
differenzierbare Abbildung.
Dann ist in in jede Richtung
differenzierbar,
und es gilt
-
- Es sei eine
kompakte
Teilmenge, es sei ein
euklidischer Vektorraum
und es sei
-
der
Vektorraum der stetigen Abbildungen
von nach . Dann ist , versehen mit der
Maximumsnorm,
ein
vollständiger metrischer Raum.
a) Sei
-
eine
monoton fallende
stetige Funktion.
Es sei vorausgesetzt, dass das
uneigentliche Integral
-
existiert. Zeige, dass
-
ist.
b) Man zeige durch ein Beispiel, dass die Aussage in a) für eine stetige, nicht monoton fallende Funktion nicht gelten muss.
Lösung
a) Da das uneigentliche Integral existiert sind insbesondere die eigentlichen Integrale für nach oben beschränkt, sagen wir durch die Schranke . Nehmen wir an, dass die Funktion für nicht gegen konvergiert. Dann gibt es ein derart, dass es zu jedem ein mit gibt. Wegen der Monotonie gilt auch für alle . Daher ist
-
Wir wählen derart, dass ist und erhalten einen Widerspruch.
b) Wir betrachten die Funktion
-
die folgendermaßen definiert ist. Wenn
zu einem Intervall der Form
-
(mit einer natürlichen Zahl )
gehört, so setzen wir
-
und sonst. Dabei ist für natürliche Zahlen , wie sich direkt durch Einsetzen ergibt. Da andererseits ist, existiert kein Grenzwert für . Die Abbildung ist stetig, wie sich ebenfalls durch Einsetzen an den Übergangsstellen ergibt. Um zu zeigen, dass das uneigentliche Integral existiert, betrachten wir zu natürlichen Zahlen die Integrale
-
Da es sich um ein Dreieck mit Grundseite und Höhe handelt, ist dieses Integral gleich
(man kann auch durch abschätzen).
Daher ist
-
Da die Reihe rechts konvergiert, ist die linke Seite nach oben beschränkt, daher existiert das uneigentliche Integral.
Beweise die Cauchy-Schwarzsche Abschätzung.
Lösung
Bei
ist die Aussage richtig. Es sei also
und damit auch
.
Damit hat man die Abschätzungen
Multiplikation mit und Wurzelziehen ergibt das Resultat.
Es sei
-
eine
stetig differenzierbare Kurve
und sei
-
eine
lineare Isometrie.
Beweise die Längengleichheit
-
Lösung
Für eine stetig differenzierbare Kurve
-
gilt
-
Die Kurve ist ebenfalls stetig differenzierbar, und nach der Kettenregel gilt
-
da
linear ist. Da
eine Isometrie ist, stimmt die Norm von
mit der Norm von
überein. Daher ist
-
Es sei
-
gegeben. Berechne das
Wegintegral
längs dieses Weges zum
Vektorfeld
-
Lösung
Beweise den Satz über das Verhalten von Lösungen einer linearen Differentialgleichung mit konstanten Koeffizienten bei einem Basiswechsel.
Lösung
Skizziere die Funktion
-
Lösung Skizziere/x^2+y/Aufgabe/Lösung
Wir betrachten die Funktion
-
mit
-
a) Zeige, dass
stetig
ist.
b) Zeige, dass die Einschränkung von auf jede Gerade durch den Nullpunkt eine lineare Abbildung ist.
c) Zeige, dass zu im Nullpunkt in jede Richtung die
Richtungsableitung
existiert.
d) Zeige, dass im Nullpunkt nicht
total differenzierbar
ist.
Lösung
- Für ist
-
Für eine gegen konvergente Folge konvergiert auch gegen und damit konvergiert wegen dieser Abschätzung auch die Bildfolge unter der Funktion gegen . Daher liegt Stetigkeit im Nullpunkt vor. An den anderen Punkten liegt eine rationale, also stetige Funktion vor.
- Die Gerade sei durch
-
mit parametrisiert. Die Einschränkung ist somit
-
also linear.
- Die Richtungsableitung in Richtung im Nullpunkt hängt nur vom Verhalten der Funktion auf der durch gegebenen Geraden ab. Nach Teil (2) ist dies eine lineare Funktion,
sodass die Richtungsableitung existiert.
- Nach Teil (2) ist die Richtungsableitung im Nullpunkt in Richtung durch gegeben. Die Richtungsableitung in Richtung des ersten Standardvektors ist somit und die Richtungsableitung in Richtung des zweiten Standardvektors ist . Die Richtungsableitung in Richtung ist . Wenn die Funktion total differenzierbar wäre, so würde aber
gelten.
Bestätige die Kettenregel für für die beiden differenzierbaren Abbildungen
-
und
-
Lösung
Die zusammengesetzte Abbildung ist durch
gegeben, ihre Ableitung ist
-
Die Jacobi-Matrix zu ist
-
und die Jacobi-Matrix zu ist
-
Daher ist die Jacobi-Matrix zu in einem Punkt gleich
-
Das zu bildende Matrixprodukt dieser beiden Matrizen ist
Dies stimmt natürlich mit der direkt bestimmten Ableitung überein.
Es sei
-
Begründe, ob die Abbildung
-
injektiv ist oder nicht.
Lösung
Die Abbildung ist nicht injektiv. Um dies zu zeigen, weisen wir nach, dass es verschiedene Zahlen mit
-
gibt. Für ein solches Paar ist dann
-
Die Bedingung bedeutet
-
und ist wegen der Injektivität der Exponentialfunktion äquivalent zu
-
was wiederum auf
-
führt. Die Abbildung
-
ist stetig und hat in
eine Nullstelle, ist für
positiv und konvergiert für gegen . Somit nimmt die Funktion in einem Punkt ihr Maximum an
(übrigens ist ).
Für jedes gibt es dann
nach dem Zwischenwertsatz
ein mit
-
und ein mit
-
Da es unendlich viele gibt, kann man auch sichern.
Es soll eine
(quaderförmige)
Schachtel mit den Seitenlängen
angefertigt werden, deren Inhalt gleich
-
sein soll.
a) Wie müssen gewählt werden, damit der Materialaufwand für die sechs Seiten kritisch
(also extremal sein könnte)
wird?
b) Ist der Materialaufwand unter der in a) beschriebenen Situation minimal oder maximal?
c) Für die Luxusversion der Schachtel aus Teil a) soll die kleinste Seitenfläche
(vorne und hinten)
mit einer Goldfolie bedeckt werden. Die Materialkosten für eine solche Seite sind dreimal so hoch wie für eine normale Seite. Für welche Seitenlängen sind nun die Materialkosten extremal?
Lösung
a) Wir schreiben die Inhaltsbedingung als
-
und die Flächenfunktion
(bis auf den Faktor )
als
-
Die Ableitungen in einem Punkt
sind
-
und
-
Den Ansatz für die lineare Abhängigkeit schreiben wir als
-
Die Differenz von je zwei der Gleichungen führt auf
-
Wären die drei Zahlen alle untereinander verschieden, so würde sich durch kürzen sofort der Widerspruch
-
ergeben. Bei
-
ergibt sich
-
und daraus mit der zweiten Zeile
-
also
-
was außerhalb des Definitionsbereiches liegt. Die einzige Möglichkeit für einen extremalen Punkt ist also
-
(und ).
Wegen
-
ist dieser Punkt .
b) Wir arbeiten mit der Abbildung
-
Diese stiftet eine lokale Bijektion zwischen einer offenen Umgebung von und einer offenen Umgebung von der Faser von , sodass es zu untersuchen genügt, ob die Funktion
-
in ein Maximum oder ein Minimum besitzt. Es gilt
-
Das totale Differential davon ist
-
mit dem kritischen Punkt . Die Hesse-Matrix dazu ist
-
Für den kritischen Punkt ist der Eintrag links oben positiv und die Determinante ist
-
Daher ist die Matrix positiv definit und somit liegt ein lokales Minimum vor.
c) Sei
-
Die Zielfunktion ist jetzt
-
Die Lagrange-Bedingung ist somit
-
Die Differenz der ersten beiden Gleichungen ist
-
Bei
ergibt sich
-
und daraus mit
-
der Wert
-
was nicht erlaubt ist. Also ist
-
Aus
-
folgt
-
Aus
-
ergibt sich
-
Aus der Volumenbedingung
-
folgt
-
und
-