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Kurs:Analysis (Osnabrück 2014-2016)/Teil III/Vorlesung 82



Differentialformen auf Mannigfaltigkeiten

Zu einer Mannigfaltigkeit M kann man zum Tangentialbündel TM (bzw. zum Kotangentialbündel TM) das k-te Dachprodukt kTM (bzw. kTM) bilden. Es ist punktweise für  PM  durch

(kTM)P=kTPM

definiert und es gibt wieder eine Projektionsabbildung

kTMM.

Zu einer Karte

α:UV,

 Vn,  und der zugehörigen Identifizierung

Tα:TUTV=V×n

ergibt sich die Identifizierung

k(Tα):kTUkTV=V×kn.

Mit Hilfe dieser Abbildungen kann man auf kTM eine Topologie und auch eine Mannigfaltigkeitsstruktur definieren.


Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit. Eine k-Differentialform (oder k-Form oder Form vom Grad k) ist ein Schnitt im k-fachen Dachprodukt des Kotangentialbündels, also eine Abbildung

ω:MkTM,Pω(P),

mit  ω(P)kTPM

Wir bezeichnen die Menge der k-Formen auf M mit

k(M).

Eine k-Form ordnet also jedem Punkt P der Mannigfaltigkeit ein Element aus kTPM zu. Dies ist nach Korollar 80.2 und Satz 80.5 das gleiche wie eine alternierende multilineare Abbildung

TPM××TPM.

Diese zugehörige Abbildung bezeichnen wir ebenfalls mit ω(P); für k Tangentialvektoren  v1,,vkTPM  ist also

ω(P)(v1,,vk)

eine reelle Zahl. Dabei treten zwei grundverschiedene Argumente auf, einerseits der Punkt der Mannigfaltigkeit und andererseits Elemente aus dem Tangentialraum an diesem Punkt. Die Abhängigkeit von den Tangentialvektoren ist verhältnismäßig einfach, da es sich ja um eine alternierende multilineare Abbildung handelt, dagegen ist die Abhängigkeit von der Mannigfaltigkeit beliebig kompliziert. Da die Dachprodukte des Kotangentialbündels nach Aufgabe 82.2 selbst Mannigfaltigkeiten sind, kann man sofort von stetigen oder (wenn M eine C2-Mannigfaltigkeit ist) differenzierbaren Differentialformen sprechen.

Für  k=0  kommt der Kotangentialraum nur formal vor, eine 0-Form ist nichts anderes als eine Funktion f:M. Eine 1-Form (man spricht auch von einer Pfaffschen Form) ordnet jedem Punkt und jedem Tangentialvektor an P eine reelle Zahl zu. Für  k>n=dimM  ist das k-fache Dachprodukt der Nullraum und daher gibt es gar keine nichttrivialen Formen von diesem Grad. Besonders wichtig ist der Fall  k=n=dimM.  Dann besitzt das n-te Dachprodukt den Rang 1 (d. h. die Dimension ist in jedem Punkt 1) und ein Schnitt darin wird lokal durch eine einzige Funktion beschrieben. Eine empfehlenswerte Vorstellung ist dabei, dass zu n Tangentialvektoren die Zahl ω(P)(v1,,vn) das („orientierte“) Volumen des durch die Vektoren im Tangentialraum aufgespannten Paralleltops angibt. Diese Vorstellung ist auch bei kleineren k hilfreich, mit den ω(P)(v1,,vk) kann man das k-dimensionale Volumen des durch k Tangentialvektoren erzeugten Parallelotops berechnen. Diese Vorstellung wird präzisiert, wenn man über eine k-dimensionale abgeschlossene Untermannigfaltigkeit integriert.




Lemma  

Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit und zu  k  sei k(M) die Menge der k-Formen auf M. Dann gelten folgende Eigenschaften.

  1. Die k(M) bilden mit den natürlichen Operationen versehen reelle Vektorräume.
  2. Zu einer Differentialform  ωk(M)  und einer Funktion
    f:M

    ist auch  fωk(M),  wobei fω durch

    (fω)(P):=f(P)ω(P)

    definiert ist.

  3. Jede C1-differenzierbare Funktion
    f:M

    definiert über die Tangentialabbildung Tf eine 1-Differentialform

    df:MTM,PTPf,

    wobei der Tangentialraum von in f(P) mit identifiziert wird. Dies ergibt eine Abbildung

    d:C1(M,)1(M),fdf.
  4. Wenn  Mm  eine offene Teilmenge ist, so ist bei der Identifizierung
    TMM×m

    die Abbildung aus (3) gleich

    MM×(m),P(P,(Df)P()).
  5. Die Abbildung d aus (3) ist -linear.

Beweis  

(1) und (2) folgen unmittelbar aus einer punktweisen Betrachtung.
(3). Für jeden Punkt  PM  ist

TPf:TPMTf(P)

eine nach Lemma 77.10  (3) lineare Abbildung und somit ein Element in TPM, das wir mit (df)P bezeichnen. Die Zuordnung P(df)P ist daher eine Differentialform.
(4) folgt aus Lemma 77.10  (1).
(5). Die Abbildung in (3) ist für jeden Punkt  PM  auf jeder offenen Umgebung festgelegt. Wir können daher annehmen, dass  Mm  eine offene Menge ist, sodass die Aussage aus (4) und Proposition 45.6 folgt.


Zu einer offenen Menge  Vn  hat man die Koordinatenfunktionen

xj:V

zur Verfügung, die sich bei einer gegebenen Karte auf eine offene Teilmenge einer Mannigfaltigkeit übertragen. In jedem Punkt  QV  bilden die dxj, j=1,,n, eine Basis des Kotangentialraumes an Q. Dies ist einfach die Dualbasis der Standardbasis im umgebenden Raum n, den man auf ganz V als Tangentialraum nimmt. Zu einer k-elementigen Teilmenge

J={j1,,jk}{1,,n}

setzt man

dxJ=dxj1dxjk,

dies ist eine besonders einfache k-Form auf V. Für jeden Punkt  QV  ist

dxJ(Q)=(dxj1dxjk)(Q)=dxj1(Q)dxjk(Q)=ej1ejk.

Die Wirkungsweise von dieser Form auf  v1vkkTQV  ist nach Satz 80.5 gegeben durch

(ej1ejk)(v1vk)=det(eji(v))i=det((v)ji)i.

Gemäß Satz 80.3 bilden die Auswertungen der Differentialformen (mit j1<<jk)

dxJ=dxj1dxjk

für jeden Punkt Q eine Basis von kTQV, und daher lässt sich jede auf V definierte k-Differentialform  ωk(V)  eindeutig als

ω=J,#(J)=kfJdxJ

schreiben mit eindeutig bestimmten Funktionen

fJ:V.



Lemma  

Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit und  UM  eine offene Teilmenge mit einer Karte

α:UV

und  Vn  offen. Es seien

xj:U

die zugehörigen Koordinatenfunktionen,  1jn

Dann lässt sich jede auf U definierte k-Differentialform  ωk(U)  eindeutig schreiben als

ω=J,#(J)=kfJdxJ

mit eindeutig bestimmten Funktionen

fJ:U.

Beweis  

Dies folgt aus Satz 80.3.



Korollar  

Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit und  UM  eine offene Teilmenge mit einer Karte

α:UV

und  Vn  offen. Es seien

xj:U

die zugehörigen Koordinatenfunktionen,  1jn.  Es sei

f:U

eine differenzierbare Funktion.

Dann gilt für die zugehörige 1-Differentialform df die Darstellung[1]

df=j=1nfxjdxj.

Beweis  

Wir können sofort annehmen, dass sich alles auf der offenen Menge  Vn  abspielt. Für jeden Punkt  QV  gilt die folgende Gleichheit von Linearformen auf dem n,

(df)Q=(Df)Q=(fx1(Q),,fxn(Q))=fx1(Q)dx1++fxn(Q)dxn.



Das Zurückziehen von Differentialformen

Es seien L und M differenzierbare Mannigfaltigkeiten und es sei

φ:LM

eine differenzierbare Abbildung. Es sei ω eine k-Differentialform auf M. Dann nennt man die k-Form auf L, die der durch

(P,v1,,vk)ω(φ(P),TP(φ)(v1),,TP(φ)(vk))

gegebenen alternierenden Abbildung entspricht, die mit φ zurückgezogene k-Form. Sie wird mit

φω

bezeichnet.



Lemma  

Es seien L und M differenzierbare Mannigfaltigkeiten und

φ:LM

eine differenzierbare Abbildung. Dann erfüllt das Zurückziehen von Differentialformen folgende Eigenschaften.

  1. Für eine Funktion  fAbb(M,)=0(M)  ist  φ(f)=fφ
  2. Die Abbildungen
    φ:k(M)k(L),ωφω,

    sind -linear.

  3. Wenn  LM  eine offene Untermannigfaltigkeit ist, so ist das Zurückziehen einer Differentialform ω einfach die Einschränkung ω|L auf diese Teilmenge.
  4. Es sei N eine weitere differenzierbare Mannigfaltigkeit und
    ψ:MN

    eine weitere differenzierbare Abbildung. Dann gilt

    (ψφ)(ω)=φ(ψ(ω))

    für jede Differentialform  ωk(N)

Beweis  

(1) folgt unmittelbar aus der Definition 82.6.
(2). Wir müssen für Differentialformen ω1 und ω2 und Skalare  a,b  zeigen, dass  φ(aω1+bω2)=aφω1+bφω2  gilt. Eine solche Gleichheit von Differentialformen bedeutet, dass die Gleichheit in jedem Punkt  PL  und für jedes k-Tupel von Tangentialvektoren  v1,,vkTPL  gilt. Daher folgt die Behauptung aus

(φ(aω1+bω2))(P,v1,,vk)=(aω1+bω2)(φ(P),TP(φ)(v1),,TP(φ)(vk))=aω1(φ(P),TP(φ)(v1),,TP(φ)(vk))+bω2(φ(P),TP(φ)(v1),,TP(φ)(vk))=(aφω1)(P,v1,,vk)+(bφω2)(P,v1,,vk).

(3) folgt unmittelbar aus der Definition.
(4). Es sei  QL,   u1,,ukTQL  und ω eine k-Form auf N. Dann gilt unter Verwendung von Lemma 77.10  (4)

((ψφ)(ω))(Q,u1,,uk)=ω((ψφ)(Q),TQ(ψφ)(u1),,TQ(ψφ)(uk))=ω(ψ(φ(Q)),(Tφ(Q)ψ)((TQφ)(u1)),,(Tφ(Q)ψ)((TQφ)(uk)))=(ψ(ω))(φ(Q),TQ(φ)(u1),,TQ(φ)(uk))=(φ(ψ(ω)))(Q,u1,,uk),

und dies ist die Behauptung.



Lemma  

Es seien Un und Vm offene Teilmengen, deren Koordinaten mit x1,,xn bzw. mit y1,,ym bezeichnet seien. Es sei

φ:UV

eine differenzierbare Abbildung und es sei ω eine k-Differentialform auf V mit der Darstellung

ω=I,#(I)=kfIdyI,

wobei fI:V Funktionen sind.

Dann besitzt die zurückgezogene Form die Darstellung

φω=I,#(I)=k(fIφ)(J,#(J)=kdet((φixj)iI,jJ)dxJ)=J,#(J)=k(I,#(I)=k(fIφ)det((φixj)iI,jJ))dxJ.

Beweis  

Die zweite Gleichung beruht auf einer einfachen Umordnung. Aufgrund von Lemma 82.7 (2) kann man sich auf den Fall  ω=fIdyI  beschränken. Wir setzen  f=fI  und dürfen  I={1,,k}  annehmen. Wir zeigen die Gleichheit der beiden k-Formen auf U, indem wir zeigen, dass sie für jeden Punkt  PU  und jedes Dachprodukt ej1ejk mit  1j1jkn  den gleichen Wert liefern. Es ist einerseits

φ(fdy1dyk)(P,ej1ejk)=(fdy1dyk)(φ(P),TP(φ)(ej1)TP(φ)(ejk))=f(φ(P))(dy1dyk)((φ1xj1(P)φmxj1(P))(φ1xjk(P)φmxjk(P)))=f(φ(P))det((dyi)(φ1xj(P)φmxj(P)))1i,k=f(φ(P))det(φixj(P))1i,k.

Wenn man andererseits die Summe auf ej1ejk anwendet, so ist  dxJ(ej1ejk)=0  außer bei  J={j1,,jk},  wo sich der Wert 1 ergibt, sodass sich also der gleiche Wert ergibt.



Korollar  

Es seien  U,Vn  offene Teilmengen, deren Koordinaten mit x1,,xn bzw. mit y1,,yn bezeichnet seien. Es sei

φ:UV

eine differenzierbare Abbildung und es sei ω eine n-Differentialform auf V mit der Darstellung

ω=fdy1dyn.

Dann besitzt die zurückgezogene Form die Darstellung

φω=(fφ)det((φixj)1i,jn)dx1dxn.

Beweis  

Dies folgt unmittelbar aus Lemma 82.8.

Die beschreibenden Funktionen zu einer Differentialform haben also das gleiche Transformationsverhalten wie die Dichten, die auf einer Karte ein kontinuierliches Maß auf einer Mannigfaltigkeit beschreiben.



Korollar  

Es seien  Un  und  Vm  offene Teilmengen, deren Koordinaten mit x1,,xn bzw. mit y1,,ym bezeichnet seien. Es sei

φ:UV

eine differenzierbare Abbildung mit φi0 konstant für ein  i0{1,,m}  und es sei ω eine k-Differentialform auf V mit der Darstellung

ω=fdyI

mit  i0I

Dann ist  φω=0

Beweis  

Nach Lemma 82.8 gilt

φω=J,#(J)=k(fφ)det((φixj)iI,jJ)dxJ.

Da

φi0xj=0

ist für alle  jJ,  ist für jedes J eine Zeile der Matrix 0, sodass die Determinanten stets 0 sind.




Fußnoten
  1. Die Ableitungen fxj wurden in der Vorlesung 76 eingeführt.


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