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Kurs:Analysis (Osnabrück 2021-2023)/Teil I/Vorlesung 17

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Logarithmen



Satz  

Die reelle Exponentialfunktion

,xexpx,

ist stetig und stiftet eine Bijektion zwischen und +.

Beweis  

Die Stetigkeit folgt aus Korollar 16.10. Nach Korollar 15.8  (4) liegt das Bild in + und ist nach dem Zwischenwertsatz ein Intervall. Die Unbeschränktheit des Bildes folgt aus Korollar 15.8  (3), woraus wegen Korollar 15.8  (2), folgt, dass auch beliebig kleine positive reelle Zahlen zum Bild gehören. Daher ist das Bild gleich +. Die Injektivität ergibt sich aus Korollar 15.8  (6).



Der natürliche Logarithmus

ln:+,xlnx,

ist als die Umkehrfunktion der reellen Exponentialfunktion definiert.



Satz  

Der natürliche Logarithmus

ln:+,xlnx,

ist eine stetige, streng wachsende Funktion, die eine Bijektion zwischen + und stiftet. Dabei gilt

ln(xy)=lnx+lny

für alle  x,y+

Beweis  

Dies folgt aus Satz 17.1, Satz 13.6, Satz 15.7 und Korollar 15.8.

Die Exponentialfunktionen für verschiedene Basen

Zu einer positiven reellen Zahl  b>0  definiert man die Exponentialfunktion zur Basis b von  z  als

bz:=exp(zlnb).

Aufgabe 17.1 zeigt, dass für reelle Argumente diese Definition mit der aus der 14. Vorlesung übereinstimmt.



Für die Exponentialfunktionen

,zaz,

zur Basis  a+  gelten die folgenden Rechenregeln (dabei seien  a,b+  und  z,w,  bei (4) sei zusätzlich  z ).

  1. Es ist  az+w=azaw
  2. Es ist  az=1az
  3. Es ist  (ab)z=azbz
  4. Es ist  (az)w=azw

Beweis

Siehe Aufgabe 17.2.



Zu einer positiven reellen Zahl b>0, b1, wird der Logarithmus zur Basis b von  x+  durch

logbx:=lnxlnb

definiert.

Logarithmen zu verschiedenen Basen



Die Logarithmen zur Basis b erfüllen die folgenden Rechenregeln.

  1. Es ist logb(bx)=x und blogb(y)=y, das heißt der Logarithmus zur Basis b ist die Umkehrfunktion zur Exponentialfunktion zur Basis b.
  2. Es gilt  logb(yz)=logby+logbz
  3. Es gilt  logbyu=ulogby  für  u
  4. Es gilt
    logay=loga(blogby)=logbylogab.

Beweis

Siehe Aufgabe 17.3.




Summierbarkeit

Bei einer Reihe sind die aufzusummierenden Glieder durch die natürlichen Zahlen geordnet. Häufig kommt es vor, dass diese Ordnung verändert wird. Dabei kann sich sowohl die Summe als auch die Eigenschaft, ob eine konvergente Reihe vorliegt, ändern, allerdings nicht, wenn die Reihe absolut konvergent ist, siehe Aufgabe 9.16 und Aufgabe 9.29. Wenn man sich für die Summe der Kehrwerte aller Primzahlen interessiert, so ist es natürlicher, dies direkt als die Summe p Primzahl1p aufzufassen, anstatt die Primzahlen durchzunummerieren, um eine durch die natürlichen Zahlen indizierte Reihe zu haben. Wenn man zwei absolut konvergente Reihen i=0ai und j=0bj multiplizieren möchte, so geht es nach der Regel, jeden Summanden mit jedem Summanden zu multiplizieren, um die Summe aller Einzelprodukte aibj, (i,j)×, wobei eben 2 die natürliche Indexmenge ist, für die es keine naheliegende Ordung gibt. In der Definition von Cauchy-Produkt werden die Produkte mit konstanter Indexsumme zusammengefasst, um eine Summationsreihenfolge festzulegen, es gibt aber auch noch viele andere Möglichkeiten. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, einen Summationsbegriff zu besitzen, der unabhängig von jeder Ordnung der Indexmenge ist. Wir werden diese Theorie nicht systematisch entwickeln, sondern nur den großen Umordnungssatz beweisen, den wir sogleich für das Entwickeln einer Potenzreihen in einem neuen Entwicklungspunkt benötigen. Die Familie sei als ai , iI, gegeben. Für jede endliche Teilmenge  EI  kann man die zugehörigen Glieder aufsummieren, und wir setzen

aE=iEai.

Eine sinnvolle Aufsummierung der gesamten Familie muss auf diese endlichen Teilsummen aE Bezug nehmen.


Es sei I eine Indexmenge und ai, iI, eine Familie von komplexen Zahlen. Diese Familie heißt summierbar, wenn es ein  s  mit folgender Eigenschaft gibt: Zu jedem  ϵ>0  gibt es eine endliche Teilmenge  E0I  derart, dass für alle endlichen Teilmengen  EI  mit  E0E  die Beziehung

|aEs|ϵ

gilt. Dabei ist  aE=iEai.  Im summierbaren Fall heißt s die Summe der Familie.


Es sei I eine Indexmenge und ai, iI, eine Familie von komplexen Zahlen. Diese Familie heißt eine Cauchy-Familie, wenn es zu jedem  ϵ>0  eine endliche Teilmenge  E0I  derart gibt, dass für jede endliche Teilmenge  DI  mit  E0D=  die Beziehung

|aD|ϵ

gilt. Dabei ist  aD=iDai



Lemma  

Es sei I eine Indexmenge und ai, iI, eine Familie von komplexen Zahlen.

Dann ist die Familie genau dann summierbar, wenn sie eine Cauchy-Familie ist.

Beweis  

Es sei zunächst die Familie summierbar mit der Summe s, und sei  ϵ>0  vorgegeben. Zu ϵ/2 gibt es eine endliche Teilmenge  E0I  derart, dass für alle endlichen Mengen  EI  mit  E0E  die Abschätzung  |aEs|ϵ/2  gilt. Für jede zu E0 disjunkte endliche Teilmenge D gilt dann

|aD|=|aD+aE0saE0+s||aD+aE0s|+|aE0s|=|aE0Ds|+|aE0s|ϵ/2+ϵ/2=ϵ,

sodass die Cauchy-Bedingung erfüllt ist.
Es sei nun ai , iI, eine Cauchy-Familie. Wir brauchen zunächst einen Kandidaten für die Summe. Für jedes  n+  gibt es eine endliche Teilmenge  EnI  derart, dass für jede endliche Teilmenge  DI  mit  EnD=  die Abschätzung  |aD|1/n  gilt. Wir können annehmen, dass  EnEn+1  für alle n gilt. Wir setzen

xn:=aEn=iEnai.

Für  kmn  gilt

|xkxm|=|iEkaiiEmai|=|aEkEm|1/m1/n,

da die Menge EkEm disjunkt zu Em ist. Daher ist (xn)n eine Cauchy-Folge und somit wegen der Vollständigkeit von konvergent gegen ein  s
Wir behaupten, dass die Familie summierbar ist mit der Summe s. Es sei dazu ein  ϵ>0  vorgegeben. Es gibt  n+  mit  1/nϵ/2.  Dann ist wegen der Folgenkonvergenz und der Abschätzung von eben  |xns|ϵ/2.  Für jedes endliche  EEn  schreiben wir E=EnD mit EnD=. Damit gelten die Abschätzungen

|aEs|=|aEn+aDs||aEns|+|aD|ϵ/2+ϵ/2=ϵ.



Es sei ai , iI, eine summierbare Familie komplexer Zahlen und  JI  eine Teilmenge.

Dann ist auch ai , iJ, summierbar.

Beweis

Siehe Aufgabe 17.10.



Der große Umordnungssatz



Satz  

Es sei ai, iI, eine summierbare Familie von komplexen Zahlen mit der Summe s. Es sei J eine weitere Indexmenge und zu jedem  jJ  sei eine Teilmenge  IjI  gegeben mit  I=jJIj  und  IjIj=  für  jj.[1] 

Dann sind die Teilfamilien ai, iIj, summierbar und für ihre Summen  sj=iIjai  gilt, dass die Familie sj, jJ, summierbar ist mit

s=jJsj.

Beweis  

Die Summierbarkeit der Teilfamilien folgt aus Korollar 17.11. Es sei  ϵ>0  vorgegeben. Da die Ausgangsfamilie summierbar ist, gibt es eine endliche Teilmenge  E0I  mit

|aEs|ϵ/2

für alle endlichen Teilmengen EI mit E0E. Es gibt eine endliche Teilmenge  F0J  derart, dass

E0jF0Ij

ist. Wir behaupten, dass dieses F0 für die Familie sj , jJ, die Summationseigenschaft für ϵ erfüllt. Es sei dazu FJ mit F0F endlich und  n=#(F).  Da die Familien ai , iIj, summierbar mit den Summen sj sind, gibt es für jedes  jF  ein endliches  Gj,0Ij  mit

|aGjsj|ϵ/2n

für alle endlichen GjIj mit Gj,0Gj. Wir wählen nun für jedes  jF  ein solches Gj so, dass zusätzlich  E0IjGj  gilt. Dann ist  E0E:=jFGj  und daher  |jFaGjs|=|iEais|ϵ/2.  Somit haben wir insgesamt die Abschätzungen

|jFsjs|=|jF(sjaGj)+jFaGjs|jF|sjaGj|+|jFaGjs|nϵ/2n+|iEais|nϵ/2n+ϵ/2=ϵ.




Der Entwicklungssatz für Potenzreihen



Satz  

Es sei

f=n=0cn(za)n

eine konvergente Potenzreihe mit dem Konvergenzradius  R>0  und sei  bU(a,R)

Dann gibt es eine konvergente Potenzreihe

h=i=0di(zb)i

mit Entwicklungspunkt b und mit einem Konvergenzradius  sR|ab|>0  derart, dass die durch diese beiden Potenzreihen dargestellten Funktionen auf U(a,R)U(b,s) übereinstimmen.

Die Koeffizienten von h sind

di=n=i(ni)cn(ba)ni

und insbesondere ist

d1=n=1ncn(ba)n1.

Beweis  

Zur Notationsvereinfachung sei  a=0,   bU(0,R)  und  zU(b,R|b|).  Wir betrachten die Familie

xni=cn(ni)(zb)ibni,n,i{0,1,,n}.
 Wir zeigen zuerst, dass diese Familie

summierbar ist. Dies folgt aus der Abschätzung (unter Verwendung von Aufgabe 17.14)

n=0,,N,i=0,,n|cn(ni)(zb)ibni|n=0N|cn|(i=0n(ni)|zb|i|b|ni)=n=0N|cn|(|zb|+|b|)n

und daraus, dass wegen  |zb|+|b|<R  gemäß Lemma 16.7 die rechte Seite für beliebiges N beschränkt ist.
Wegen der Summierbarkeit gelten aufgrund des großen Umordnungssatzes die Gleichungen

f(z)=n=0cnzn=n=0cn((zb)+b)n=n=0cn(i=0n(ni)(zb)ibni)=n,i=0,,ncn(ni)(zb)ibni=i=0(n=i(ni)cnbni)(zb)i=i=0di(zb)i.



Fußnoten
  1. D.h. die Ij bilden eine disjunkte Vereinigung von I.


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