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Kurs:Differentialgeometrie (Osnabrück 2023)/Vorlesung 21

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Mannigfaltigkeiten mit Rand
Eine zweidimensionale Mannigfaltigkeit mit Rand. Der Rand besteht aus den vier geschlossenen Bögen.

Es seien  n  und  k+.  Ein topologischer Hausdorffraum M zusammen mit einer offenen Überdeckung  M=iIUi  und Karten

αi:UiVi,

wobei die  ViHn  offene Mengen im euklidischen Halbraum H der Dimension n sind, und mit der Eigenschaft, dass die Übergangsabbildungen

αjαi1:Viαi(UiUj)Vjαj(UiUj)

Ck-Diffeomorphismen sind, heißt Ck-Mannigfaltigkeit mit Rand oder differenzierbare Mannigfaltigkeit mit Rand (vom Grad k), oder berandete Mannigfaltigkeit. Die Menge der Karten (Ui,αi), iI, nennt man auch den Ck-Atlas der berandeten Mannigfaltigkeit.

Da auch offene Mengen im Halbraum H zugelassen sind, die den Rand  H=0×n1 gar nicht treffen, umfasst dieser Begriff den der differenzierbaren Mannigfaltigkeit. Bei einer Mannigfaltigkeit mit Rand kann der Rand (den wir gleich in naheliegender Weise definieren) eben auch leer sein. Dies ist genau bei den „gewöhnlichen“ differenzierbaren Mannigfaltigkeiten der Fall.


Es sei M eine Mannigfaltigkeit mit Rand. Dann ist der Rand von M, geschrieben M, durch

M={xMαi(x)HVi für ein iI}

definiert, wobei αi Karten sind.

Dabei kann man auf jeder Karte testen, ob ein gegebener Punkt ein Randpunkt ist.


Lemma  

Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit mit Rand M. Dann gelten folgende Aussagen.

  1. Ein Punkt  PM  ist genau dann ein Randpunkt, wenn dies für jede Karte, deren Kartengebiet den Punkt beinhaltet, gilt.[1]
  2. Der Rand M ist abgeschlossen.
  3. Das Komplement MM ist eine differenzierbare Mannigfaltigkeit (ohne Rand).

Beweis  

(1). Es sei  PM  und  PU  ein Kartengebiet mit zwei Karten

α1:UV1

und

α2:UV2

mit V1H1 und V2H2 offen in euklidischen Halbräumen  H1,H20×n1.  Die Kartenwechselabbildung  φ=α2α11  ist ein Diffeomorphismus, und das heißt nach Aufgabe 21.14 für jeden Punkt  QV1,  dass es offene Umgebungen W1 und W2 in n gibt mit  QW1  und eine diffeomorphe Ausdehnung

φ~:W1W2

von φW1H1. Daher ist φ~(H1+W1) offen in W2.

Es sei nun  Q1=α1(P)  und W1,W2,φ~ mit den eben erwähnten Eigenschaften gewählt. Wenn Q1 kein Randpunkt in der ersten Karte ist, so ist  Q1H1+W1  eine offene Umgebung und damit ist  α2(P)φ~(H1+W1)  eine offene Umgebung in  W2n.  Ferner ist  φ~(H1+W1)H2.  D.h.  α2(P)H2  besitzt eine in n offene Umgebung innerhalb von H2 und kann daher nach Aufgabe 21.13 auch in der zweiten Karte kein Randpunkt sein.
(2). Sei  PM  und sei  PU  ein Kartengebiet mit dem Homöomorphismus

α:UV

mit  V0×n1=H  offen. Da P kein Randpunkt ist, ist die erste Komponente von α(P) positiv und daher gibt es eine offene Menge  α(P)V+×n1=H+.  Daher ist  U=α1(V)  eine offene Umgebung von P, die (nach Teil 1) den Rand nicht trifft.
(3). Für jeden Punkt  PM  kann man wie in (2) ein Kartengebiet angeben, das disjunkt zum Rand ist und dessen Kartenbild eine offene Menge im n ist. Daher liegt eine Mannigfaltigkeit (ohne Rand) vor.


Auch die Begriffe differenzierbare Abbildung, Diffeomorphismus und Tangentialraum übertragen sich auf eine Mannigfaltigkeit mit Rand, siehe Aufgabe 21.2.



Satz  

Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit mit Rand der Dimension n.

Dann ist der Rand M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit (ohne Rand) der Dimension n1.

Beweis  

Zunächst ist  L=M  mit der induzierten Topologie ein Hausdorffraum. Sei  PL  und sei

α:UV

eine Karte mit  VH  offen und  α(P)H.  Da α eine Homöomorphie ist und da nach Lemma 21.3  (1) bei jeder Karte Randpunkte zu Randpunkten korrespondieren, induziert dies eine Homöomorphie

ULVH.

Dabei ist UL eine offene Umgebung von P in L, sodass wir diese Mengen als Kartengebiete nehmen können. Betrachten wir nun einen Kartenwechsel, wobei wir gleich von einem einzigen Kartengebiet  UM  und zwei Karten α1:UV1 und α2:UV2 mit  V1,V2H  offen ausgehen können. Es liegt dann ein C1-Diffeomorphismus

φ=α2α11:V1V2

vor. Dies bedeutet zunächst, dass eine Homöomorphie HV1HV2 vorliegt. Die Diffeomorphismuseigenschaft von φ bedeutet für jeden Punkt  PUL,  dass es offene Umgebungen  α1(P)W1n  und  α2(P)W2n  und eine diffeomorphe Fortsetzung

φ~:W1W2

von φ von V1W1 nach V2W2 gibt. Diese Fortsetzung induziert dann nach Aufgabe 21.19 auch eine C1-Diffeomorphie zwischen den Rändern HW1 und HW2,  sodass insgesamt eine Diffeomorphie

φ|H:HV1HV2

vorliegt.

Wir wissen bereits, dass die Faser einer differenzierbaren regulären Abbildung zwischen differenzierbaren Mannigfaltigkeiten die Struktur einer abgeschlossenen Untermannigfaltigkeit trägt. Auf einem ähnlichen Argument beruht der folgende Satz, der die Existenz von sehr vielen berandeten Mannigfaltigkeiten sichert.


Satz  

Es sei L eine differenzierbare Mannigfaltigkeit und es sei

f:L

eine stetig differenzierbare Funktion. Es sei  a.  Jeder Punkt der Faser  F=f1(a)  über a sei regulär.

Dann sind die Teilmengen

M={xLf(x)a} und N={xLf(x)a}

differenzierbare Mannigfaltigkeiten mit Rand, und zwar ist ihr Rand jeweils gleich F.

Beweis  

Zur Notationsvereinfachung sei  a=0,  und wir beschränken uns auf M. Es ist

M={xLf(x)<0}F,

wobei die linke Menge eine offene Menge von L und damit eine offene Untermannigfaltigkeit ist. Entscheidend ist also zu zeigen, dass es für die Punkte aus der Faser F Karten und damit eine Mannigfaltigkeitsstruktur gibt. Es sei also  PF.  Nach dem Beweis des Satzes über implizite Abbildungen gibt es zu  PF  eine offene (Karten)-Umgebung  PUL  und eine Karte

α:UV,

 Vn,  derart, dass  f=x1α  ist. Dabei korrespondiert FU zu {xVx1=0} und MU zu H0V, sodass also die Einschränkung von α auf M eine Karte für M in P liefert. Die Kartenwechsel sind dabei C1-diffeomorph, da dies für die (vollen) Karten auf L gilt.



Die abgeschlossene Kugel

B(0,r)={xnx12++xn2r}

ist eine C-differenzierbare Mannigfaltigkeit mit der Sphäre

S(0,r)={xnx12++xn2=r}

als Rand. Dies folgt unmittelbar aus Satz 21.5 angewendet auf die differenzierbare Funktion

f:n,(x1,,xn)x12++xn2,

die in jedem Punkt 0 regulär ist.



Ein abgeschlossener Quader

[a1,b1]×[a2,b2]××[an,bn]n

ist bei n2 keine differenzierbare Mannigfaltigkeit mit Rand, da er nicht nur Seiten, sondern auch (je nach Dimension) Ecken und Kanten besitzt. Ein Rechteck besitzt vier Eckpunkte, denen man nicht die Struktur einer (mit dem umgebenden Raum verträglichen) differenzierbaren berandeten Mannigfaltigkeit geben kann (da das abgeschlossene Rechteck homöomorph zur abgeschlossenen Kreisscheibe ist, kann man darauf die Struktur einer differenzierbaren Mannigfaltigkeit mit Rand erklären; mit dieser Struktur ist aber die natürliche Einbettung des Rechtecks in den 2 nicht differenzierbar), ein dreidimensionaler Quader besitzt zwölf Kanten und acht Ecken, an denen es keine natürliche Mannigfaltigkeitsstruktur gibt.

Wenn man allerdings diese Ecken, Kanten etc. entfernt und nur die „Seiten der Kodimension eins“ beibehält, so bekommt man eine (nicht kompakte) Mannigfaltigkeit mit Rand. Der Rand ist dabei die disjunkte Vereinigung dieser Hyper-Seiten. Dieser Rand ist, wie bei jeder Mannigfaltigkeit mit Rand, abgeschlossen innerhalb der Mannigfaltigkeit, allerdings nicht abgeschlossen im umgebenden euklidischen Raum.




Orientierungen auf Mannigfaltigkeiten mit Rand

Der n sei mit der durch die Standardvektoren e1,,en gegebenen Orientierung versehen, ferner sei der Halbraum

H0={xnx10}

als der „innere Halbraum“ ausgezeichnet. Dann nennt man die auf der Hyperebene (also dem Rand der berandeten Mannigfaltigkeit H0)

E={xnx1=0}

durch die Basis e2,,en definierte Orientierung die Orientierung durch die äußere Normale. Eine beliebige Basis v2,,vn von E repräsentiert diese Orientierung genau dann, wenn für einen beliebigen Vektor  vH+  (das bedeutet, nach „außen“, also raus aus dem Halbraum zu zeigen) die Basis v,v2,,vn (also v zuerst) von n die Ausgangsorientierung repräsentiert .[2]

Dieser Zusammenhang zwischen Orientierungen auf einem reellen Vektorraum und Orientierungen auf dem Rand eines Halbraumes überträgt sich auf Mannigfaltigkeiten mit Rand. Wichtig ist dabei, dass der Tangentialraum TPM in einem Randpunkt P eine kanonische Hyperebene enthält, nämlich den Tangentialraum TP(M) des Randes. Die Mannigfaltigkeit definiert dabei eine „innere“ und eine „äußere Hälfte“ des Tangentialraumes.



Satz  

Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit mit Rand, die eine Orientierung trage.

Dann trägt auch die Randmannigfaltigkeit eine kanonische Orientierung, nämlich diejenige, die auf jeder Karte durch die äußere Normale festgelegt ist.

Beweis  

Für jede (orientierte) Karte

α:UV

zu  UM  offen wird die induzierte Karte

UMVH

mit der Orientierung durch die äußere Normale auf H versehen. Nach Voraussetzung besitzen sämtliche Kartenwechsel zu M in jedem Punkt eine positive Fundamentaldeterminante bezüglich der die Orientierungen repräsentierenden Basen, und wir müssen zeigen, dass dies auch für die induzierten Kartenwechsel gilt. Dabei können wir von einem offenen Kartengebiet  PUM  und zwei Karten

α1:UV1

und

α2:UV2

ausgehen und die Übergangsabbildung

φ=α2α11:V1V2

mit offenen Mengen  V1H1n  und  V2H2n  betrachten. Es sei v2,,vn eine Basis von H1 und  v1n  derart, dass v1 die äußere Normale von H1 repräsentiert, dass also v1,v2,,vn die Orientierung des n repräsentiert (es seien x1,,xn die zugehörigen Koordinaten); ebenso sollen  w1,w2,,wnH2  die entsprechenden Eigenschaften erfüllen. Wir schreiben die Fundamentalmatrix von φ bezüglich dieser Basen hin, also die Matrix mit den Einträgen

(φixj(Q))1i,jn.

Die Determinante davon ist nach Voraussetzung positiv. Wegen  φ(H1)H2  gilt für einen Punkt  QH1  die Beziehung

φ1xj(Q)=0

für  j=2,,n.  Nach dem Entwicklungssatz hängt daher das Vorzeichen der Determinante der Matrix

(φixj(Q))2i,jn,

die die Fundamentalmatrix der Übergangsabbildung der Randkarten

U1H1U2H2

(bezüglich der Basen v2,,vn und w2,,wn) im Punkt Q ist, nur von φ1x1(Q) ab. Dabei gilt mit  Q=(0,a2,,an)  nach Lemma 44.3 (Analysis (Osnabrück 2021-2023)) die Beziehung

φ1x1(Q)=limϵ0φ1(ϵ,a2,,an)ϵ.

Da v1 die äußere Normale repräsentiert, ist bei negativem (betragsmäßig hinreichend kleinen) ϵ der Vektor mit den Koordinaten  (ϵ,a2,,an)H1.  Daher muss der Bildvektor zu H2 gehören und daher ist wiederum  φ1(ϵ,a2,,an)<0.  Also ist dieser Quotient 0, was dann auch für den Limes gilt. Da ein Diffeomorphismus vorliegt, muss der Limes sogar positiv sein, woraus die Aussage folgt.



Fußnoten
  1. Bei einer topologischen Mannigfaltigkeit mit Rand, wo also die Übergangsabbildungen lediglich Homöomorphien sind, gilt diese Aussage mit anderem Beweis ebenfalls.
  2. Dies ist für eine Halbgerade  H=0  mit seinem einzigen Randpunkt {0} folgendermaßen zu interpretieren. Die beiden Orientierungen auf {0} sind + und , und repräsentiert die Orientierung durch die äußere Normale, da für einen nach außen weisenden Vektor  w  der entgegengesetzte Vektor w die Standardorientierung von repräsentiert. Für den negativen Halbraum 0 repräsentiert hingegen im Nullpunkt + die Orientierung durch die äußere Normale.


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