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Kurs:Analysis (Osnabrück 2013-2015)/Teil III/Vorlesung 79

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Produkte von Mannigfaltigkeiten

Es seien M und N zwei differenzierbare Mannigfaltigkeiten mit den Atlanten (Ui,Ui,αi,iI) und (Vj,Vj,βj,jJ). Dann nennt man den Produktraum M×N mit den Karten

αi×βj:Ui×VjUi×Vj

(mit (i,j)I×J und Ui×Vjm×n) das Produkt der Mannigfaltigkeiten M und N.

Es handelt sich dabei in der Tat um eine Mannigfaltigkeit, siehe Aufgabe 79.1. Eine Produktmannigfaltigkeit der Form M× nennt man auch Zylinder über M. Zu abgeschlossenen Untermannigfaltigkeiten  M  und  Nk  ist die Produktmannigfaltigkeit M×N eine abgeschlossene Untermannigfaltigkeit von  ×k=+k,  siehe Aufgabe 79.2.



Lemma  

Es seien M und N differenzierbare Mannigfaltigkeiten und M×N ihr Produkt. Dann gelten folgende Eigenschaften.

  1. Die Projektionen
    p1:M×NM,(x,y)x,

    und

    p2:M×NN,(x,y)y,

    sind differenzierbare Abbildungen.

  2. Der Tangentialraum in einem Punkt  R=(P,Q)  ist  TR(M×N)=TPM×TQN
  3. Es sei L eine weitere differenzierbare Mannigfaltigkeit. Dann ist eine Abbildung
    φ×ψ:LM×N,u(φ(u),ψ(u)),

    genau dann differenzierbar, wenn die Komponentenabbildungen φ und ψ differenzierbar sind.

Beweis  

(1). Durch Übergang zu Karten können wir annehmen, dass M und N offene Teilmengen im m bzw. im n sind. In diesem Fall handelt es sich um eine Einschränkung der linearen Projektion m×nm, die nach Proposition 45.3 stetig differenzierbar ist.
(2). Die differenzierbaren Projektionen p1:M×NM und p2:M×NN liefern die linearen Tangentialabbildungen TR(p1):TR(M×N)TPM und TR(p2):TR(M×N)TQN und damit insgesamt die lineare Abbildung

TR(p1)×TR(p2):TR(M×N)TPM×TQN.

Zum Nachweis der Bijektivität kann man zu Karten übergehen und annehmen, dass  Mm  und  Nn  offene Teilmengen sind. Diese Abbildung wird dann zur Bijektion

p1×p2:m+nm×n.

(3). Für einen fixierten Punkt  AL  kann man unter Verwendung von Kartenumgebungen von A und von φ(A) und ψ(A) sich darauf zurückziehen, dass alle drei Mannigfaltigkeiten offene Mengen in euklidischen Räumen sind. Wenn beide Abbildungen stetig differenzierbar sind, so folgt nach Aufgabe 45.6 die stetige Differenzierbarkeit der Gesamtabbildung. Die Umkehrung ist klar.



Das Produkt der Kreislinie mit sich selbst, also  M=S1×S1,  heißt Torus. Dies ist eine zweidimensionale Mannigfaltigkeit. Da  S12  eine abgeschlossene Untermannigfaltigkeit ist, lässt sich der Torus als abgeschlossenene Untermannigfaltigkeit im  2×2=4  realisieren. Sie lässt sich aber auch als abgeschlossenene Untermannigfaltigkeit im 3 realisieren. Dazu seien r und R positive reelle Zahlen mit  0<r<R.  Dann ist die Menge

{(x,y,z)3(x2+y2R)2+z2=r2}

ein Torus. Es handelt sich bei dieser Realisierung um die Oberfläche eines (aufgeblasenen) „Fahrradschlauches“, dessen „Radradius“ gleich R und dessen „Schlauchradius“ gleich r ist (das Rad liegt in der xy-Ebene). Der Zusammenhang mit dem Produkt S1×S1 ergibt sich, indem man dem Produktwinkel (φ,ψ) den Punkt ((R+rcosψ)cosφ,(R+rcosψ)sinφ,rsinψ) zuordnet.




Das Dachprodukt

Unsere Zielsetzung für die folgenden Wochen ist es, eine sinnvolle Volumentheorie auf Mannigfaltigkeiten zu entwickeln. Was ist beispielsweise der Flächeninhalt einer gekrümmten Fläche wie der Oberfläche einer Kugel? Jeder Tangentialraum in einem Punkt einer Mannigfaltigkeit ist ein reeller endlichdimensionaler Vektorraum und besitzt daher Borel-Lebesgue-Maße, die allerdings nur bis auf die Multiplikation mit einem Skalar wohlbestimmt sind. Für eine sinnvolle Maßtheorie müssen diese Maße in einer kontrollierbaren Weise von den Punkten der Mannigfaltigkeit abhängen. Dies kann man am besten mit Differentialformen erreichen, die wir schon erwähnt haben und bald studieren werden.

Ihre Konstruktion erleichtert sich wesentlich durch die sogenannten Dachprodukte eines Vektorraumes. Dachprodukte hängen stark mit Determinanten und allgemeiner mit multilinearen alternierenden Formen zusammen. Für die Existenz der Dachprodukte brauchen wir Restklassenräume. Diese beruhen auf einer fundamentalen algebraischen Konstruktion, für die wir auf einen Anhang verweisen.

Wir erinnern an multilineare und alternierende Abbildungen.


Es sei K ein Körper und V ein K-Vektorraum. Es sei n und

:Vn=V××Vn-malW

eine Abbildung

in einen weiteren K-Vektorraum W. Man nennt multilinear, wenn für jedes i{1,,n} und jedes (n1)-Tupel
(v1,,vi1,vi+1,,vn)
die induzierte Abbildung
VW,u(v1,,vi1,u,vi+1,,vn),

linear ist.

Eine multilineare Abbildung heißt alternierend, wenn Folgendes gilt: Falls in v=(v1,,vn) zwei Einträge übereinstimmen, also vi=vj für ein Paar ij, so ist (v)=0.


Das wichtigste Beispiel ist die Determinante, die eng mit der Volumenmessung zusammenhängt. Für die Maßthorie auf Mannigfaltigkeiten brauchen wir ein Konzept, dass für jeden Punkt eine infinitesimale Volumenform beschreibt, und dafür braucht man in jedem Tangentialraum eine Determinante. Da es allerdings keine Einheitswürfel in den Tangentialräumen gibt, wird es keine eindeutig bestimmte Determinantenfunktion geben, sondern verschiedene Determinantenfunktionen, die sich punktweise um einen Skalar unterscheiden. Ferner möchten wir nicht nur volldimensionalen Objekten ein Volumen zuordnen, sondern auch kleinerdimensionalen Objekten, wofür wir alternierende Formen von kleinerem Grad brauchen. Hier entwickeln wir die dazu benötigte lineare Algebra.


Es sei K ein Körper, V ein K-Vektorraum und  n.  Wir konstruieren das sogenannte n-te Dachprodukt von V mit sich selbst, geschrieben nV. Dazu betrachten wir die Menge S aller Symbole der Form

(v1,,vn) mit viV

und die zugehörige Menge der e(v1,,vn). Wir betrachten den Vektorraum

H=K(S),

das ist die Menge aller (endlichen) Summen

a1es1++akesk mit aiK und siS,

die es bilden eine Basis. Dies ist mit der natürlichen Addition und der natürlichen Skalarmultiplikation ein Vektorraum, und zwar ein Untervektorraum des Abbildungsraumes Abb(S,K) (es handelt sich bei H um die Menge derjenigen Vektoren, die für fast alle Elemente  sS  den Wert 0 haben). In H betrachten wir den Untervektorraum U, der von den folgenden Elementen erzeugt wird (die man die Standardrelationen des Dachprodukts nennt).

e(v1,,vi1,v+w,vi+1,,vn)e(v1,,vi1,v,vi+1,,vn)e(v1,,vi1,w,vi+1,,vn)

für beliebige  v1,,vi1,vi+1,,vn,v,wV

e(v1,,vi1,av,vi+1,,vn)ae(v1,,vi1,v,vi+1,,vn)

für beliebige  v1,,vi1,vi+1,,vn,vV  und  aK

e(v1,,vi1,v,vi+1,,vj1,v,vj+1,,vn)

für  i<j  und beliebige  v1,,vi1,vi+1,,,vj1,vj+1,,vn,vV

Dabei ist der Leitgedanke, die Regeln, die für eine alternierende multilineare Abbildung gelten müssen, dadurch zu erzwingen, dass man die obigen Terme zu 0 macht. Der erste Typ repräsentiert die Additivität in jedem Argument, die zweite die Verträglichkeit mit der skalaren Multiplikation, die dritte die alternierende Eigenschaft.

Man setzt nun

nV:=H/U,

d.h. man bildet den Restklassenraum von H modulo dem Unterraum U.

Die Elemente e(v1,,vn) bilden dabei ein Erzeugendensystem von H. Die Restklasse von e(v1,,vn) modulo U bezeichnen wir mit[1]

v1vn.

Die Erzeuger von U werden dann zu den Rechenregeln[2]

v1vi1(v+w)vi+1vn=v1vi1vvi+1vn+v1vi1wvi+1vn,
v1vi1avvi+1vn=av1vi1vvi+1vn

und

v1vi1vvi+1vj1vvj+1vn=0.

Es sei K ein Körper und V ein K-Vektorraum. Man nennt den (in Konstruktion 79.4 konstruierten) K-Vektorraum nV die n-te äußere Potenz (oder das n-te Dachprodukt) von V. Die Abbildung

VnnV,(v1,,vn)v1vn,

nennt man die universelle alternierende Abbildung.



Lemma  

Es sei K ein Körper und V ein K-Vektorraum. Dann gelten für die äußeren Potenzen folgende Aussagen.

  1. Die Elemente der Form v1vn mit  viV  bilden ein Erzeugendensystem von nV.
  2. Die Abbildung
    VnnV,(v1,,vn)v1vn,

    ist multilinear und alternierend.

  3. Es ist
    v1vi1vwvi+2vn=v1vi1wvvi+2vn.
  4. Es seien  u1,,umV  gegeben und seien
    vj=i=1maijui

    für  j=1,,n.  Dann ist

    v1vn=(i1,,in){1,,m}n(j=1naijj)ui1uin=1i1<<inm(πSnsgn(π)j=1naiπ(j)j)ui1uin.

Beweis  

(1) folgt direkt aus der Konstruktion.
(2). Es liegt die zusammengesetzte Abbildung

VnHK(Vn)H/U
vor, wobei (v1,,vn) auf e(v1,,vn) und dies auf die Restklasse v1vnabgebildet wird. Dabei sichert die Definition des Unterraums U, dass jeweils die Eigenschaften einer multilinearen alternierenden Abbildung erfüllt sind.

(3) gilt nach Lemma 16.8 (Lineare Algebra (Osnabrück 2024-2025)) für jede alternierende Abbildung.
(4). Die erste Gleichung gilt nach Lemma 16.6 (Lineare Algebra (Osnabrück 2024-2025)) für jede multilineare Abbildung. Wenn sich in dem Indextupel (i1,,in) ein Eintrag wiederholt, so ist  ui1uin=0  wegen alternierend. Wir müssen also nur noch Tupel betrachten, wo alle Einträge verschieden sind. Diese können nach Umordnen auf die Form  1i1<<inm  gebracht werden. Bei einem fixierten aufsteigenden Indextupel ist die Summe über alle dazu permutierten Indextupel gleich

πSnj=1naiπ(j)juiπ(1)uiπ(n)=πSnsgn(π)j=1naiπ(j)jui1uin.



Korollar  

Es sei K ein Körper und V ein K-Vektorraum und seien v1,,vn und w1,,wn Vektoren in V, die miteinander in der Beziehung

(v1vn)=M(w1wn)

stehen, wobei M eine n×n-Matrix bezeichnet.

Dann gilt in nV die Beziehung

v1vn=(detM)w1wn.

Beweis  

Mit  M=(bjk)  ist  vj=k=1nbjkwk  und mit der transponierten Matrix  Mtr=(aij)  ist  vj=i=1naijwi.  Damit sind wir in der Notation von Lemma 79.6  (4) und es gilt

v1vn=1i1<<inn(πSnsgn(π)j=1naiπ(j)j)wi1win=πSnsgn(π)j=1naπ(j)jw1wn,

da dann  ij=j  sein muss. Daher folgt die Aussage aus der Leibniz-Formel für die Determinante.




Fußnoten
  1. Es ist nicht einfach, sich unter den Ausdrücken v1vn bzw. etwas vorzustellen. Wichtiger als die „Bedeutung“ dieser Symbole ist ihr Transformationsverhalten und die Rechenregeln, die dafür gelten. Erst der operative Umgang mit diesen Symbolen lässt die Bedeutung entstehen. Wenn man aber eine ungefähre Vorstellung haben möchte, so kann man sagen, dass v1vn das von den Vektoren v1,,vn erzeugte „orientierte“ Parallelotop in V repräsentiert. Das Dachprodukt nV besteht dann aus Linearkombinationen von solchen Parallelotopen.
  2. Es gilt die Klammerungskonvention „Dachprodukt vor Punktrechnung“, d.h. der Ausdruck av1vn ist als a(v1vn) zu lesen. Es gelten aber ohnehin die Gleichheiten
    a(v1vn)=(av1)vn=v1(avn).


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