Subgraph und Epigraph sind nach unten bzw. nach oben unbeschränkt. Im Kontext der Integrationstheorie interessiert man sich für den positiven Subgraphen, der durch die -Achse nach unten beschränkt ist. Der Graph der Funktion gehört sowohl zum Subgraphen als auch zum Epigraphen.
Bei beiden Begriffen muss man lediglich überprüfen, ob die Verbindungsstrecke zwischen je zwei Punkten des Graphen jeweils oberhalb bzw. unterhalb des Graphen verläuft, siehe
Aufgabe*****.
{{:Kurs:Kurs:Analysis (Osnabrück 2014-2016)/Reelle Funktion/Konvex/Graphtest/Aufgabe/Aufgabereferenznummer/Reelle Funktion/Konvex/Graphtest/Aufgabe/Aufgabereferenznummer}}
Die Verbindungsstrecke zwischen
und
ist durch
, ,
bzw. als Ausschnitt
(zu
)
des Graphen zur linearen Funktion
gegeben. Im differenzierbaren Fall gibt es einfache Ableitungskriterien für diese Verhaltensweisen, wobei wir nur den konvexen Fall anführen.
Es sei zunächst konvex und seien zwei Punkte
aus gegeben. Es sei
die lineare Funktion, die und verbindet. Aufgrund der Konvexität ist
für alle
.
Für die Differenzenquotienten gilt daher
Durch Übergang zu den Limiten für bzw. folgt
Es sei nun als nicht konvex vorausgesetzt und seien zwei Punkte
aus mit der Eigenschaft gegeben, dass die verbindende Gerade von
und
nicht vollständig oberhalb des Graphen von verläuft. Es gibt also ein
mit
,
wobei wieder die verbindende lineare Funktion ist. Durch Übergang zu können wir
und
annehmen. Nach dem
Mittelwertsatz
gibt es Punkte
und
mit
und
,
sodass nicht wachsend ist.
eine auf einem Intervall
definierte Funktion und
ein innerer Punkt von . Man sagt, dass in ein
Wendepunkt
von vorliegt, wenn es ein
derart gibt, dass auf konvex
(konkav)
und auf konkav
(konvex) ist.
Für eine zweimal differenzierbare Funktion liegt nach
Korollar 20.6
genau dann ein Wendepunkt in
vor, wenn
für
und
für
ist
(oder umgekehrt).
Eine notwendige Voraussetzung für die Existenz eines Wendepunktes ist somit, dass
ist. Die Funktion
erfüllt im Nullpunkt dieses notwendige Kriterium, es liegt aber kein Wendepunkt vor.
Es sei
, ,
vorgegeben und sei
mit .
Dann konvergiert gemäß der Definition von Konvergenzradius. Wegen
für hinreichend groß ist
sodass die Potenzreihe in und somit in konvergiert (dafür, dass der Konvergenzradius von nicht größer als ist, siehe
Aufgabe 20.8).
Die Potenzreihe
ist ebenfalls in dieser Kreisscheibe konvergent, stellt eine nach
Korollar 16.9
stetige Funktion dar und besitzt in den Wert . Daher zeigt die Gleichung
(von Potenzreihen und dargestellten Funktionen)
dass in linear approximierbar, also nach
Satz 18.5
differenzierbar ist mit der Ableitung
Es sei nun
.
Nach dem
Entwicklungssatz
gibt es eine konvergente Potenzreihe mit Entwicklungspunkt ,
deren dargestellte Funktion mit der durch dargestellten Funktion in einer offenen Umgebung von übereinstimmt, und wobei
gilt. Daher gilt nach dem schon Bewiesenen
(angewendet auf und die formale Potenzreihenableitung )
Die äußeren Gleichheiten sind Definitionen. Aufgrund von
Korollar 20.12
ist
.
Dies bedeutet aufgrund der Definition des
Differentialquotienten
insbesondere
Wir schreiben die Folgenglieder der linken Seite als und wenden darauf die
Exponentialfunktion
an. Daraus ergibt sich unter Verwendung der
Stetigkeit
und der
Funktionalgleichung
der Exponentialfunktion die Gleichungskette