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Kurs:Mathematik für Anwender (Osnabrück 2011-2012)/Teil II/Vorlesung 54

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Gradientenfelder

Es sei V ein euklidischer Vektorraum,  UV  offen und

h:U

eine differenzierbare Funktion. Dann nennt man die Abbildung

UV,PGradh(P),

das zugehörige Gradientenfeld.

Ein Gradientenfeld ist also ein zeitunabhängiges Vektorfeld. Man spricht auch von einem Potentialfeld , die Funktion h (manchmal h) heißt dann ein Potential des Vektorfeldes. Wenn h zweimal stetig differenzierbar ist, so genügt nach Lemma 53.3 das zugehörige Gradientenfeld lokal einer Lipschitz-Bedingung.

Die folgende Aussage zeigt, dass die Lösungskurven der zugehörigen Differentialgleichung  v=Gradh(v)  senkrecht auf den Fasern von h liegen. Die Fasern beschreiben, wo das Potential (oder die Höhenfunktion) konstant ist, die Lösungen beschreiben nach Satz 49.10 den Weg des steilsten Anstiegs. Wenn h beispielsweise die Höhenfunktion eines Gebirges ist, so gibt das Gradientenfeld in jedem Punkt den steilsten Anstieg an und die Trajektorie einer Lösungskurve beschreibt den Verlauf eines Baches (wir behaupten nicht, dass die Bewegung eines Wassermoleküls im Bach durch diese Differentialgleichung bestimmt ist, sondern lediglich, dass der zurückgelegte Weg, also das Bild der Kurve, mit dem Bild der Lösungskurve übereinstimmt). Der Bach verläuft immer senkrecht zu den Höhenlinien.


Lemma  

Es sei V ein euklidischer Vektorraum,  UV  offen,

h:U

eine differenzierbare Funktion und

UV,PG(P)=Gradh(P),

das zugehörige Gradientenfeld. Es sei

φ:JU

eine Lösung der Differentialgleichung

v=G(v).

Dann steht φ(t) senkrecht auf dem Tangentialraum Tφ(t)F der Faser F von h durch φ(t) für  tJ,  für die φ(t) reguläre Punkte von h sind.

Beweis  

Sei  P=φ(t)  ein regulärer Punkt von h und sei  vTPF=kern(Dh)P  ein Vektor aus dem Tangentialraum. Dann gilt direkt

v,φ(t)=v,G(φ(t))=v,Gradh(P)=(Dh)P(v)=0.



Wir betrachten die Produktabbildung

h:2,(x,y)xy.

Das zugehörige Gradientenfeld ist

22,(x,y)G(x,y)=(y,x).

Die Fasern von h sind das Achsenkreuz (die Faser über 0) und die durch xy=c, c0, gegebenen Hyperbeln. Die Lösungen der linearen Differentialgleichung

(φ1φ2)=(φ2φ1)=(0110)(φ1φ2)

sind von der Form

φ(t)=(φ1(t),φ2(t))=(acosht+bsinht,asinht+bcosht)

mit beliebigen  a,b,  wie man direkt nachrechnet und was sich auch aus Lemma 43.1 bzw. Aufgabe ***** ergibt. Dabei ist  φ(0)=(a,b).  Für  a=b=0  ist dies die stationäre Lösung im Nullpunkt, in dem die Produktabbildung nicht regulär ist. Bei  a=b=1  ist  φ(t)=(et,et),  das Bild dieser Lösung ist die obere Halbdiagonale (ohne den Nullpunkt), bei  a=b=1  ist  φ(t)=(et,et),  das Bild dieser Lösung ist die untere Halbdiagonale, bei a=1 und b=1 ist  φ(t)=(et,et),  das Bild dieser Lösung ist die untere Hälfte der Nebendiagonalen, bei a=1 und b=1 ist  φ(t)=(et,et),  das Bild dieser Lösung ist die obere Hälfte der Nebendiagonalen.

Ansonsten treffen die Lösungskurven das Achsenkreuz in einem Punkt (0,0). Wenn man diesen Punkt als Anfangswert zum Zeitpunkt  t=0  nimmt, so kann man die Lösungskurven als

(acosht,asinht)

(zum Zeitpunkt t=0 befindet sich die Lösung auf der xAchse im Punkt (a,0)),

und als
(bsinht,bcosht)

(zum Zeitpunkt t=0 befindet sich die Lösung auf der yAchse im Punkt (0,b)) realisieren. Die Bahnen dieser Lösungen erfüllen die Gleichung x2(t)y2(t)=a2 bzw. x2(t)y2(t)=b2, d.h. sie sind selbst Hyperbeln.




Wegintegrale und Gradientenfelder



Lemma  

Es sei  Un  eine offene Teilmenge und

h:U

eine stetig differenzierbare Funktion mit dem zugehörigen Gradientenfeld  G=Gradh.  Es sei γ:[a,b]U ein stetig differenzierbarer Weg in U.

Dann gilt für das Wegintegral

γG=h(γ(b))h(γ(a)).

D.h. das Wegintegral hängt nur vom Anfangs- und Endpunkt des Weges ab.[1]

Beweis  

Aufgrund der Kettenregel ist

γG=abG(γ(t)),γ(t)dt=abi=1nGi(γ(t))γi(t)dt=abi=1nhxi(γ(t))γi(t)dt=ab(hγ)(t)dt=h(γ(b))h(γ(a)).



Korollar  

Es sei  Un  eine offene Teilmenge und

h:U

eine differenzierbare Funktion mit dem zugehörigen Gradientenfeld  G=Gradh.  Es sei γ:[a,b]U ein stetig differenzierbarer Weg mit  γ(a)=γ(b)

Dann ist

γG=0.

Beweis  

Dies folgt direkt aus Lemma 54.4.



Satz  

Es sei  Un  eine offene zusammenhängende Teilmenge[2] und

G:Un

ein stetiges Vektorfeld. Dann sind die folgenden Eigenschaften äquivalent.

  1. G ist ein Gradientenfeld.
  2. Für jeden stetig differenzierbaren Weg γ:[a,b]U hängt das Wegintegral γG nur vom Anfangspunkt γ(a) und Endpunkt γ(b) ab.

Beweis  

Die Implikation (1)(2) folgt aus Lemma 54.4.
Es sei umgekehrt die Eigenschaft (2) erfüllt. Wir geben eine auf U definierte Funktion h an, die differenzierbar ist und deren Gradientenfeld gleich dem vorgegebenen Vektorfeld ist. Dazu sei ein Punkt  PU  fixiert. Für jeden Punkt  QU  gibt es einen stetig differenzierbaren Weg[3]

γ:[a,b]U

mit γ(a)=P und γ(b)=Q. Wir setzen

h(Q):=γG.

Aufgrund der vorausgesetzten Wegunabhängigkeit des Integrals ist h(Q) wohldefiniert. Wir müssen zeigen, dass diese so definierte Funktion in jedem Punkt  QU  und in jede Richtung  v=(v1,,vn)n  differenzierbar ist und die Richtungsableitung mit G(Q),v übereinstimmt. Dazu betrachten wir

h(Q+tv)h(Q)=δG=0tG(Q+sv),vds=0ti=1nGi(Q+sv)vids,

wobei δ der verbindende lineare Weg von Q nach Q+tv auf [0,t] sei (und t hinreichend klein sei, damit Q+tvU ist). Für den Differentialquotienten ist

limt0h(Q+tv)h(Q)t=i=1nlimt01t0tGi(Q+sv)vids=i=1nGi(Q)vi=G(Q),v.

Somit existiert die Richtungsableitung von h in Richtung v und hängt stetig von Q ab. Diese Gleichung zeigt ferner

(Dh)Q(v)=(Dvh)(Q)=G(Q),v,

sodass G das Gradientenfeld zu h ist.



Die Integrabilitätsbedingung

Wie kann man erkennen, ob ein gegebenes Vektorfeld ein Gradientenfeld ist? Eine notwendige Bedingung schlägt sich in der folgenden Definition nieder.


Es sei  Un  eine offene Teilmenge und

G:Un

ein differenzierbares Vektorfeld. Man sagt, dass G die Integrabilitätsbedingung erfüllt (oder lokal integrabel ist), wenn

Gixj(P)=Gjxi(P)

für alle  PU  und alle i,j gilt.





Das lineare Vektorfeld

G:22,(xy)(yx)=(0110)(xy),

erfüllt wegen

G1y=11=G2x

nicht die Integrabilitätsbedingung. Es kann also nach Lemma 54.8 kein Gradientenfeld sein.



Eine Teilmenge  Tn  heißt sternförmig bezüglich eines Punktes  PT,  wenn für jeden Punkt  QT  die Verbindungsstrecke sQ+(1s)P, s[0,1], ganz in T liegt.



Satz  

Es sei  Un  eine sternförmige offene Teilmenge und

G:Un

ein stetig differenzierbares Vektorfeld. Dann sind die folgenden Eigenschaften äquivalent.

  1. G ist ein Gradientenfeld.
  2. G erfüllt die Integrabilitätsbedingung.
  3. Für jeden stetig differenzierbaren Weg γ:[a,b]U hängt das Wegintegral γG nur vom Anfangspunkt γ(a) und Endpunkt γ(b) ab.

Beweis  

Die Äquivalenz (1)(3) folgt aus Satz 54.6 und die Implikation (1)(2) aus Lemma 54.8. Es bleibt also (2)(1) zu zeigen, wobei wir explizit eine Stammfunktion h zum Vektorfeld G angeben. Es sei  PU  ein Punkt derart, dass U bezüglich P sternförmig ist. Wir definieren h(Q) über das Wegintegral zu G zum linearen Verbindungsweg

γ:[0,1]U,tP+t(QP),

also

h(Q):=γG=01G(γ(t)),QPdt.

Wir müssen zeigen, dass der Gradient zu h gleich G ist, d.h. es ist

hxi=Gi

zu zeigen. Dafür können wir  P=0  annehmen und wir schreiben v statt Q. Mit diesen Bezeichnungen und Voraussetzungen ist

xih(v)=xi(01G(tv),vdt)=01(xiG(tv),v)dt=01(xi(j=1nGj(tv)vj))dt=01tj=1nvj(xiGj)(tv)+Gi(tv)dt=01tj=1nvj(xjGi)(tv)+Gi(tv)dt=01(ttGi(tv))dt=(tGi(tv))|01=Gi(v).

Dabei beruht die zweite Gleichung auf der Vertauschbarkeit von Integration und Differentiation (angewendet auf die stetig differenzierbare Funktion [0,1]×U, (t,v)G(tv),v), die vierte Gleichung auf Aufgabe 47.6, die fünfte Gleichung auf der Integrabilitätsbedingung, die sechste Gleichung auf der Kettenregel und der Produktregel und die siebte Gleichung auf der Newton-Leibniz-Formel.



Wir betrachten das Vektorfeld

G:2{(0,0)}2,(xy)1x2+y2(yx).

Wegen

G1y=y(yx2+y2)=(x2+y2)+y(2y)(x2+y2)2=x2+y2(x2+y2)2

und

G2x=x(xx2+y2)=(x2+y2)x(2x)(x2+y2)2=x2+y2(x2+y2)2

erfüllt dieses Vektorfeld die Integrabilitätsbedingung. Es handelt sich aber nicht um ein Gradientenfeld: Das Wegintegral zur (geschlossenen) trigonometrischen Parametrisierung des Einheitskreises

γ:[0,2π]2,t(costsint),

ist

γG=02πG(γ(t)),(sintcost)dt=02π(sintcost),(sintcost)dt=02πsin2t+cos2tdt=02π1dt=2π0

im Gegensatz zu Korollar 54.5.




Fußnoten
  1. In einem Potentialfeld ist also die geleistete Arbeit gleich der Potentialdifferenz von Start- und Endpunkt.
  2. Eine offene Teilmenge Un heißt (Weg-)zusammenhängend, wenn man je zwei Punkte P,QU durch einen stetigen Weg miteinander verbinden kann.
  3. Aus der Existenz eines verbindenden stetigen Weges folgt die Existenz eines verbindenden stetig differenzierbaren Weges. Man könnte also auch diese Eigenschaft als Definition für zusammenhängend nehmen.



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