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Kurs:Mathematik für Anwender (Osnabrück 2020-2021)/Teil II/Vorlesung 48

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Totale Differenzierbarkeit

Wir möchten Abbildungen φ:VW zwischen Vektorräumen differenzieren (ohne auf eine Richtung Bezug zu nehmen), und allgemeiner Abbildungen

φ:GW,

wobei  GV  eine gewisse offene Teilmenge ist. Wir wiederholen kurz die Situation in einer Variablen: Angenommen wir haben eine Abbildung φ:, dann ist die Grundidee einer differenzierbaren Abbildung und ihrer Ableitung, eine „Tangente an den Graphen“ anzulegen. Dabei kann man sagen, dass die Tangente die beste lineare Approximation von φ (genauer: Der Graph einer affin-linearen Approximation) in einem gegebenen Punkt  x  darstellt. Da die Steigung der Tangente wieder eine reelle Zahl ist, wird beim Differenzieren jedem Punkt x wieder eine Zahl zugeordnet. Wir erhalten also eine neue Funktion, welche wir mit φ bezeichnen. Im höherdimensionalen Fall ist dies komplizierter, aber die Idee einer bestmöglichen linearen Approximation bleibt bestehen.

Die Übereinstimmung der Konzepte wird auch deutlich, wenn man den Graphen einer Abbildung anschaut. Zu einer differenzierbaren Funktion f: schmiegt sich die Tangente im Punkt (P,f(P)) an den Graphen zu f an. Zu einer Funktion

f:2

ist der Graph eine Teilmenge von  2×=3,  den man sich als ein Gebirge über der Ebene vorstellen sollte. Eine sinnvolle Fragestellung ist, ob es zu einem Punkt (P,f(P)) eine anschmiegende Tangentialebene an den Graphen zu f gibt, die man als den Graphen einer affin-linearen Abbildung 2 realisieren kann.

Im Folgenden nehmen wir an, dass alle Vektorräume endlichdimensional und mit einer euklidischen Norm versehen sind. Wie schon in Lemma 37.1 erwähnt wurde, hängt die Topologie, also die Konzepte offene Menge, Stetigkeit, Konvergenz, nicht von der gewählten euklidischen Struktur ab.


Es seien V und W endlichdimensionale -Vektorräume,  GV  eine offene Menge und φ:GW eine Abbildung. Dann heißt φ differenzierbar (oder total differenzierbar) im Punkt  PG,  wenn es eine -lineare Abbildung L:VW mit der Eigenschaft

φ(P+v)=φ(P)+L(v)+vr(v)

gibt, wobei r:U(0,δ)W eine in 0 stetige Abbildung mit  r(0)=0  ist und die Gleichung für alle  vV  mit  P+vU(P,δ)G  gilt.

Diese lineare Abbildung L heißt, falls sie existiert, das (totale) Differential von φ an der Stelle P und wird mit

(Dφ)P

bezeichnet.

Äquivalent zur totalen Differenzierbarkeit ist die Eigenschaft, dass der Ausdruck

r(v)=φ(P+v)φ(P)L(v)v

für v0 gegen 0 konvergiert. Ebenfalls äquivalent ist die Eigenschaft, dass der Limes (von Funktionen)

limv0,v0φ(P+v)φ(P)L(v)v

existiert und gleich 0 ist (siehe Aufgabe 37.27).

Das Konzept der totalen Differenzierbarkeit ist eher theoretisch und weniger konkreten Berechnungen zugänglich. Wir werden in Satz 48.11 dieses Konzept mit dem Konzept der partiellen Ableitungen in Verbindung bringen, welches eher für Berechnungen geeignet ist, jedoch von Koordinaten, d.h. von der Auswahl einer Basis, abhängt (siehe auch Beispiel 49.7 in der nächsten Vorlesung).



Lemma  

Es seien V und W endlichdimensionale -Vektorräume und sei die Abbildung φ:GW auf einer offenen Teilmenge  GV  definiert. Es sei  PG  ein Punkt.

Dann existiert höchstens eine lineare Abbildung mit den Eigenschaften aus Definition 48.1.

Ist φ im Punkt P differenzierbar, so ist das totale Differential (Dφ)P eindeutig bestimmt.

Beweis  

Angenommen, es gelte

φ(P+v)=φ(P)+L1(v)+vr1(v)

und

φ(P+v)=φ(P)+L2(v)+vr2(v)

mit linearen Abbildungen L1 und L2 und mit im Punkt 0 stetigen Funktionen r1,r2:U(0,δ)W mit  r1(0)=r2(0)=0.  Wir müssen  L1=L2  zeigen. Dazu ziehen wir die beiden Gleichungen voneinander ab (da es sich hier um Gleichungen von Funktionswerten im Vektorraum W handelt, ist hier werteweises Abziehen gemeint) und erhalten die Gleichung

0=(L1L2)(v)+v(r1(v)r2(v)).

Daher müssen wir zeigen, dass die (konstante) Nullabbildung die Eigenschaft besitzt, dass die lineare Abbildung 0 ihre einzige lineare Approximation ist.  Wir nehmen daher an, dass

0=L(v)+vr(v)

gilt, wobei L linear und r eine in 0 stetige Funktion mit  r(0)=0  ist. Wenn L nicht die Nullabbildung ist, so gibt es einen Vektor  vV  mit  L(v)=w0.  Dann gilt für  s 

0=L(sv)+svr(sv)=sw+|s|vr(sv).

Dies impliziert, dass  r(sv)=sw|s|v  für  s0  gilt. Die Norm von r(sv) ist daher konstant gleich  wv0.  Also gilt  lims0r(sv)0,  ein Widerspruch.



Ist φ:VW konstant mit  φ(v)=wW  für alle  vV,  so ist φ differenzierbar mit totalem Differential 0 (siehe Aufgabe 48.6).




Proposition  

Es sei L:VW eine -lineare Abbildung zwischen den endlichdimensionalen -Vektorräumen V und W.

Dann ist L in jedem Punkt  PV  differenzierbar und stimmt in jedem Punkt mit ihrem totalen Differential überein.

Beweis  

Aufgrund der Linearität gilt

L(P+v)=L(P)+L(v).

Also können wir  r=0  wählen.


Diese Aussage gilt auch für affin-lineare Abbildungen, also Abbildungen der Form

φ:VW,vL(v)+w,

mit einer linearen Abbildung L und einem festen Vektor  wW.  In diesem Fall ist das totale Differential gleich L.


Wir zeigen direkt, dass die Funktion

f(x,y)=x2+y2

im Nullpunkt (0,0) total differenzierbar ist, und zwar mit der Nullabbildung als totales Differential. Dazu muss man nur zeigen, dass in der Gleichung

f((0,0)+(x,y))=f(x,y)=x2+y2=f(0,0)+0(x,y)+(x,y)r(x,y)=(x,y)r(x,y)

die Funktion r(x,y) die verlangten Eigenschaften besitzt. Wegen  (x,y)=x2+y2  ist aber  r(x,y)=x2+y2x2+y2=x2+y2  und diese Funktion ist stetig im Nullpunkt mit dem Wert 0.




Lemma  

Es sei I ein reelles Intervall, W ein euklidischer Vektorraum und

γ:IW

eine Abbildung.

Dann ist γ genau dann in  tI  als Kurve differenzierbar, wenn γ in t total differenzierbar ist.

In diesem Fall besteht die Beziehung

γ(t)=(Dγ)t(1).

Beweis  

Die Kurvendifferenzierbarkeit im Punkt t bedeutet nach Definition 37.3 die Existenz des Limes

limh0γ(t+h)γ(t)h.

Diese Existenz ist (entsprechend Satz 14.5) dazu äquivalent, dass man

γ(t+h)=γ(t)+hw+hr(h)

mit einem Vektor  wW  und einer in 0 stetigen Abbildung r mit  r(0)=0  schreiben kann (wobei w=γ(t) sein muss). Dabei kann man hinten h durch |h| ersetzen (wobei man auch r(h) abwandeln muss). Diese lineare Approximierbarkeit ist aber die Definition der totalen Differenzierbarkeit, und zwar ist die lineare Abbildung durch

W,hhw,

gegeben. Somit ist

γ(t)=w=(Dγ)t(1).



Proposition  

Es seien V und W endlichdimensionale -Vektorräume und es sei  GV  eine offene Teilmenge. Es seien φ1,φ2:GW im Punkt  PG  differenzierbare Abbildungen mit den totalen Differentialen (Dφ1)P und (Dφ2)P.

Dann ist auch  φ=φ1+φ2  in P differenzierbar und es gilt

(D(φ1+φ2))P=(Dφ1)P+(Dφ2)P.

Ebenso gilt  (D(aφ1))P=a(Dφ1)P  für alle  a

Beweis  

Sei  φ1(P+v)=φ1(P)+L1(v)+vr1(v)  und  φ2(P+v)=φ2(P)+L2(v)+vr2(v).  Dann gilt

(φ1+φ2)(P+v)=φ1(P+v)+φ2(P+v)=φ1(P)+L1(v)+vr1(v)+φ2(P)+L2(v)+vr2(v)=(φ1+φ2)(P)+(L1+L2)(v)+v(r1(v)+r2(v)).

Wir erhalten also die gewünschte Gestalt, da auch r1+r2 in 0 stetig mit  (r1+r2)(0)=0  ist. Der Beweis der zweiten Aussage ist ähnlich.



Proposition  

Es seien V und W endlichdimensionale -Vektorräume und  GV  eine offene Teilmenge. Es sei φ:GW eine in  PG  differenzierbare Abbildung.

Dann ist φ auch stetig im Punkt P.

Beweis  

Nach Definition gilt  φ(P+v)=φ(P)+L(v)+vr(v)  Die rechte Seite ist stetig (nach Definition 46.1 und Satz 36.10) in  v=0.  Damit ist φ stetig in P.




Totale Differenzierbarkeit und partielle Ableitungen

Im Folgenden wollen wir den Zusammenhang zwischen Richtungsableitungen, partiellen Ableitungen und dem totalen Differential verstehen. Totale Differenzierbarkeit impliziert richtungsweise Differenzierbarkeit.



Proposition  

Es seien V und W endlichdimensionale -Vektorräume, es sei  GV  eine offene Teilmenge und φ:GW eine im Punkt  PG  differenzierbare Abbildung.

Dann ist φ in P in jede Richtung v differenzierbar, und es gilt

(Dvφ)(P)=(Dφ)P(v).

Beweis  

Da (Dφ)P eine lineare Abbildung von V nach W ist, liefert die Anwendung dieser Abbildung auf einen Vektor  vV  einen Vektor  (Dφ)P(v)W.  Nach Voraussetzung haben wir

φ(P+v)=φ(P)+(Dφ)P(v)+vr(v)

(mit den üblichen Bedingungen an r). Insbesondere gilt für (hinreichend kleines)  s 

φ(P+sv)=φ(P)+s(Dφ)P(v)+|s|vr(sv).

Also gilt

lims0,s0φ(P+sv)φ(P)s=lims0,s0s(Dφ)P(v)+|s|vr(sv)s=lims0,s0((Dφ)P(v)+|s|svr(sv))=(Dφ)P(v),

da  lims0r(sv)=0  und der Ausdruck |s|sv beschränkt ist.


Es sei  Gn  offen und f:Gm eine in  PG  total differenzierbare Abbildung. Dann existieren nach Proposition 48.9 und nach Lemma 47.3 die partiellen Ableitungen

fjxi

im Punkt P. Daher existiert die[1] Jacobi-Matrix

(f1x1(P)f1xn(P)fmx1(P)fmxn(P)).

Diese Matrix beschreibt das totale Differential bezüglich der Standardbasen im n und m. Es ist ja nach Proposition 48.9 und Lemma 47.3

(Df)P(ei)=(Deif)(P)=(f1xi(P)fmxi(P))

und dies ist die i-te Spalte der Jacobimatrix. Durch diese Eigenschaft ist aber die beschreibende Matrix zu einer linearen Abbildung bezüglich einer Basis festgelegt.




Satz  

Es sei  Gn  offen und φ:Gm eine Abbildung. Es seien xi, i=1,,n, die Koordinaten von n und  PG  ein Punkt. Es sei angenommen, dass alle partiellen Ableitungen von φ in einer offenen Umgebung von P existieren und in P stetig sind.

Dann ist φ in P (total) differenzierbar.

Ist die Abbildung φ bezüglich der Standardbasis des m durch die Koordinatenfunktionen f1,,fm gegeben, so wird unter diesen Bedingungen das totale Differential in P durch die Jacobi-Matrix

(fjxi(P))1in,1jm

beschrieben.

Beweis  


Bei  Gn  offen und einer total differenzierbaren Abbildung

φ:Gm

wird die affin-lineare Approximation in einem Punkt  P=(a1,,an)G  in Koordinaten folgendermaßen geschrieben. Es sei L das totale Differential, sodass die lineare Approximation für φ(P+v) die Gestalt

φ(P)+L(v)

besitzt. Wenn man dies in den Koordinaten x1,,xn schreiben möchte, so ist  vi=xiai  und daher ist die lineare Approximation für φ(x1,,xn) gleich

φ(a1,,an)+L(x1a1xnan)=L(x1xn)+φ(a1,,an)L(a1an).




Korollar  

Beweis  

Dies folgt aus Satz 48.11 und daraus, dass die partiellen Ableitungen von Polynomfunktionen wieder Polynomfunktionen sind, die nach Satz 36.13 stetig sind.




Fußnoten
  1. Die Benennung der Dimensionen und der Indizes bei höherdimensionalen Abbildungen und insbesondere bei der Jacobimatrix ist ein gewisses Problem, was auch schon in der linearen Algebra auftritt. Für eine Abbildung

    φ:Dimension des ersten RaumesDimension des zweiten Raumes

    ist es naheliegend, die erste Dimension links mit einem im Alphabet früheren Buchstaben als die zweite Dimension zu bezeichnen, also etwa ab oder de oder mn. Diese Reihenfolge überträgt sich sinnvollerweise auf Objekte, die mit dem ersten bzw. dem zweiten Raum verbunden sind, man spricht dann von der Standardbasis ei, 1ia, links und der Standardbasis ej, 1jb, rechts, bezeichnet die Variablen links mit xi, 1ia, und rechts mit yj, 1jb, und die Komponentenfunktionen zu φ bezeichnet man mit φj, 1jb. Diese Bezeichnungsphilosophie beißt sich allerdings mit den Bezeichnungen für Matrizen. Bei einer Matrix sagt man die Anzahl der Zeilen zuerst und dann die Anzahl der Spalten, man spricht von einer Zeilenanzahl x Spaltenanzahl-Matrix und gemäß dieser Reihenfolge werden auch die Einträge benannt. Der Eintrag a3,5 ist in der dritten Zeile und der fünften Spalte der Matrix. Nun wird aber eine lineare Abbildung durch eine Matrix beschrieben, deren Spaltenanzahl wegen „Zeile mal Spalte“ mit der Dimension des ersten Raumes übereinstimmt. Hier liegen also verschiedene Reihenfolgen vor, und dies ist der Grund, warum eine gewählte Bezeichnung nie völlig überzeugend ist. Bei einer partiell differenzierbaren Abbildung sollten die Bezeichnungen für die Indizes der Komponentenfunktionen zu den Bezeichnungen der Jacobimatrix passen.


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Arbeitsblatt zur Vorlesung (PDF)