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Kurs:Analysis (Osnabrück 2013-2015)/Teil II/Vorlesung 55

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Der Satz über die injektive Abbildung

Als ein weiteres Korollar aus dem Satz über die Umkehrabbildung besprechen wir die Situation, wo das totale Differential injektiv ist.



Satz  

Es seien V und W endlichdimensionale reelle Vektorräume, sei  GV  offen und sei

φ:GW

eine stetig differenzierbare Abbildung. Es sei  PG  ein Punkt, in dem das totale Differential (Dφ)P injektiv sei.

Dann gibt es eine offene Umgebung U,  PUG,  derart, dass φ|U injektiv ist.

Beweis  

Es sei  dim(V)=k  und  dim(W)=n.  Es sei  B=(Dφ)P(V)  das Bild des totalen Differentials (Dφ)P. Nach Satz Anhang.1  (1) ist  BW  ein Untervektorraum der Dimension  dim(B)=k.  Wir ergänzen eine Basis von B durch w1,,wnk zu einer Basis von W und setzen  C=w1,,wnk.  Wir betrachten die Abbildung

ψ:G×CW,(v,w)φ(v)+w,

wobei links und rechts zwei n-dimensionale Vektorräume stehen. Diese Abbildung kann man als die Hintereinanderschaltung

G×Cφ×IdCW×C+W

auffassen. Daher ist die Gesamtabbildung stetig differenzierbar und das totale Differential ist (Dφ)P+iC, wobei iC:CW die lineare Einbettung des Unterraums ist. Dieses totale Differential ist surjektiv im Punkt (P,0), da sowohl B als auch C zum Bild gehören, und somit bijektiv. Wir können also den Satz über die Umkehrabbildung anwenden und erhalten offene Mengen  U1G×C  und  U2W  derart, dass (φ×IdC)|U1 ein Diffeomorphismus zwischen U1 und U2 ist. Dies können wir einschränken auf eine offene Menge der Form  U3×U4U1  mit  PU3G  und  0U4C.  Dann ist die Abbildung

φ|U3:U3W

injektiv, da dies die Hintereinanderschaltung

U3U3×U4U2W

mit Q(Q,0) ist.




Lipschitz-Bedingungen


Wir kehren zu Differentialgleichungen zurück und wollen den Satz von Picard-Lindelöf beweisen, einen wichtigen Existenz- und Eindeutigkeitssatz für Lösungen. Dafür wird die Voraussetzung wesentlich sein, dass das Vektorfeld lokal einer Lipschitz-Bedingung genügt.


Es sei V ein endlichdimensionaler reeller Vektorraum,  I  ein reelles Intervall,  UV  eine offene Menge und

f:I×UV,(t,v)f(t,v),

ein Vektorfeld auf U. Man sagt, dass das Vektorfeld f einer Lipschitz-Bedingung genügt, wenn es eine reelle Zahl  L0  mit

f(t,u)f(t,v)Luv

für alle  tI  und  u,vU  gibt.

Die reelle Zahl L nennt man auch eine Lipschitz-Konstante für das Vektorfeld f.


Es sei V ein endlichdimensionaler reeller Vektorraum,  I  ein reelles Intervall,  UV  eine offene Menge und

f:I×UV,(t,v)f(t,v),

ein Vektorfeld auf U. Man sagt, dass das Vektorfeld f lokal einer Lipschitz-Bedingung genügt, wenn es zu jedem Punkt  (t,v)I×U  eine offene Umgebung

(t,v)I×UI×U

derart gibt, dass das auf I×U eingeschränkte Vektorfeld einer Lipschitz-Bedingung genügt.

Die folgende Aussage liefert ein wichtiges und leicht überprüfbares hinreichendes Kriterium, wann ein Vektorfeld lokal einer Lipschitz-Bedingung genügt.


Lemma  

Es sei  I  ein reelles offenes Intervall,  Un  eine offene Menge und

f:I×Un,(t,v1,,vn)f(t,v1,,vn),

ein Vektorfeld auf U derart, dass die partiellen Ableitungen nach vj existieren und stetig sind.

Dann genügt f lokal einer Lipschitz-Bedingung.

Beweis  

Sei  P=(t,v)=(t,v1,,vn) 

ein Punkt in I×U und sei
U(t,ϵ)×U(v,ϵ)
eine offene Umgebung von P innerhalb von I×U derart, dass auch
B=B(t,ϵ)×B(v,ϵ)I×U

ist. Dieses B ist eine abgeschlossene Umgebung von P und daher kompakt. Da die partiellen Ableitungen fivj nach Voraussetzung stetig sind, gibt es nach Satz 36.12 eine gemeinsame Schranke  c  mit

fivj(Q)c

für alle  QB.  Daher gibt es für die Matrizen (fivj(Q))1i,jn eine Schranke L mit

(fivj(Q))1i,jnL.

Man kann daher zu jedem festen Zeitpunkt  sU(t,ϵ)  Lemma 51.2 anwenden und erhält für  u,uU(v,ϵ)  die Abschätzung

f(s,u)f(s,u)Luu.



Abbildungsräume und Supremumsnorm

Wir stellen noch einige funktionalanalytische Hilfsmittel für den Beweis des Satzes von Picard-Lindelöf bereit. Wir verallgemeinern den Begriff der punktweisen (gleichmäßigen) Konvergenz von Funktionenfolgen auf metrische Räume.


Es sei T eine Menge, M ein metrischer Raum und

fn:TM

(n) eine Folge von Abbildungen. Man sagt, dass die Abbildungsfolge punktweise konvergiert, wenn für jedes  xT  die Folge

(fn(x))n

konvergiert.


Es sei T eine Menge, M ein metrischer Raum und

fn:TM

(n) eine Folge von Abbildungen, die punktweise konvergiert. Dann nennt man die Abbildung

TM,xf(x):=limnfn(x),

die Grenzabbildung der Abbildungsfolge.


Es sei T eine Menge, M ein metrischer Raum und

fn:TM

(n) eine Folge von Abbildungen. Man sagt, dass die Abbildungsfolge gleichmäßig konvergiert, wenn es eine Abbildung

f:TM

derart gibt, dass es zu jedem  ϵ>0  ein n0 gibt mit

d(fn(x),f(x))ϵ für alle nn0 und alle xT.



Lemma  

Es seien L und M

metrische Räume und es sei
fn:LM

eine Folge von stetigen Abbildungen, die gleichmäßig gegen die Abbildung f konvergiert.

Dann ist f stetig.

Beweis  

Es sei  xL  und  ϵ>0  vorgegeben. Aufgrund der gleichmäßigen Konvergenz gibt es ein n0 mit  d(fn(y),f(y))ϵ/3  für alle  nn0  und alle  yL.  Wegen der Stetigkeit von fn0 in x gibt es ein  δ>0  mit  d(fn0(x),fn0(y))ϵ/3  für alle  yL  mit  d(x,y)δ.  Für diese y gilt somit

d(f(x),f(y))d(f(x),fn0(x))+d(fn0(x),fn0(y))+d(fn0(y),f(y))ϵ/3+ϵ/3+ϵ/3=ϵ.


Wir erinnern an die Definition der Supremumsnorm.

Es sei T eine Menge und

f:T

eine Funktion. Dann nennt man

f:=fT=sup(|f(x)||xT)

das Supremum (oder die Supremumsnorm) von f. Es ist eine nichtnegative reelle Zahl oder .


Diese Definition kann man direkt verallgemeinern, wenn die Werte der Abbildungen in einem euklidischen Vektorraum liegen. Es sei also T eine Menge und E sei ein euklidischer Vektorraum. In dieser Situation definiert man zu einer Abbildung

f:TE
f:=fT=sup(f(x),xT)

und nennt dies das Supremum (oder die Supremumsnorm) von f (falls das Supremum nicht existiert, ist dies als zu interpretieren).

Wir setzen  M=Abb(T,E);  dies ist ein (i.A. unendlichdimensionaler) reeller Vektorraum. Die Supremumsnorm erfüllt die folgenden Eigenschaften (die geeignet zu interpretieren sind, falls auftritt).

  1. Es ist  f0  für alle  fM
  2. Es ist  f=0  genau dann, wenn  f=0  ist.
  3. Für  λ  und  fM  gilt
    λf=|λ|f.
  4. Für  g,fM  gilt
    g+fg+f.

Wenn T ein metrischer Raum ist, so betrachtet man

C={f:TEf stetig}.

Dieser ist ein reeller Untervektorraum von M. Wenn  Tk  nichtleer, abgeschlossen und beschränkt ist, so ist nach Satz 36.12 das Supremum von f(x), xT, gleich dem Maximum, d.h. es gibt ein  xT  derart, dass  f(x)f(x)  für alle  xT  gilt. Daher ist in diesem Fall das Supremum stets eine reelle Zahl, und stimmt mit dem Maximum überein. Man spricht daher auch von der Maximumsnorm.



Satz  

Es sei  Tk  eine kompakte Teilmenge, es sei E ein euklidischer Vektorraum und es sei  C=C(T,E)  der Vektorraum der stetigen Abbildungen von T nach E.

Dann ist C, versehen mit der Maximumsnorm, ein vollständiger metrischer Raum.

Beweis  

Es sei

fn:TE

eine Cauchy-Folge von stetigen Abbildungen. Wir müssen zeigen, dass diese Folge gegen eine Grenzabbildung konvergiert, die ebenfalls stetig ist. Zu jedem  ϵ>0  gibt es ein  n0  derart, dass für  n,mn0  die Beziehung

fn(x)fm(x)ϵ

für alle  xT  gilt. Daher ist für jedes  xT  die Folge (fn(x))n eine Cauchy-Folge in E und somit, wegen der Vollständigkeit von euklidischen Räumen, konvergent in E. Wir nennen den Grenzwert dieser Folge f(x), sodass sich insgesamt eine Grenzabbildung

f:TE,xf(x)=limnfn(x),

ergibt, gegen die die Funktionenfolge punktweise konvergiert. Da (fn)n eine Cauchy-Folge ist, gibt es zu jedem vorgegebenen  ϵ>0  stets ein n0 derart, dass die Cauchy-Bedingung für alle  xT  gilt, konvergiert die Funktionenfolge sogar gleichmäßig gegen f (und das bedeutet die Konvergenz in der Supremumsnorm). Aufgrund von Lemma 55.8 ist daher f stetig und daher ist  fC


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