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Kurs:Maß- und Integrationstheorie (Osnabrück 2022-2023)/Vorlesung 21

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Zu einem σ-endlichen Maßraum X und einer reellen Zahl  p1  sind die Lebesgueräume Lp(X) nach dem Satz von Fischer-Riesz vollständige normierte Vektorräume. Wir haben schon erwähnt, dass dabei L2(X) eine besondere Rolle spielt. Dies beruht darauf, dass man zu integrierbaren Funktionen

f,g:X𝕂

das Integral Xfgdμ betrachten kann, das ein Skalarprodukt definiert, dessen zugehörige Norm gerade die L2-Norm ist (siehe auch Beispiel 32.9 (Analysis (Osnabrück 2021-2023))). Diese zusätzliche Struktur erlaubt es, über Winkel, Orthogonalität, orthogonale Projektion etc. auch im Kontext von Funktionen zu sprechen. Der theoretische Rahmen wird durch das Konzept eines Hilbertraumes abgesteckt.



Hilberträume

Ein 𝕂-Vektorraum mit Skalarprodukt, der mit der zugehörigen Metrik ein vollständiger metrischer Raum ist, heißt Hilbertraum.

Endlichdimensionale 𝕂-Vektorräume mit einem Skalarprodukt sind vollständig nach Aufgabe 36.9 (Analysis (Osnabrück 2021-2023)), also Hilberträume. Der Begriff ist insbesondere für unendlichdimensionale Vektorräume relevant.



Ein Untervektorraum  UV  eines 𝕂-Hilbertraumes V

ist genau dann ein Hilbertraum, wenn er abgeschlossen in V ist.

Beweis

Siehe Aufgabe 21.9.

Wir halten die folgende Aussage über den Raum der quadratintegrierbaren Funktionen fest.


Lemma  

Es sei (X,𝒜,μ) ein σ-endlicher Maßraum.

Dann ist der Lebesgueraum L2(X) der quadratintegrierbaren Funktionen, versehen mit dem Skalarprodukt

f,g:=Xfgdμ,

ein Hilbertraum.

Beweis  

Wir argumentieren zuerst auf der Ebene von 2(X). Zu quadratintegrierbaren Funktionen f,g zeigt die Höldersche Abschätzung

Xfgdμf2g2,

dass das angegebene Integral endlich ist. Mit Lemma 16.6 folgt, dass sein Wert unabhängig von den gewählten Repräsentanten sind und eine Funktion auf L2(X)×L2(X) definiert. Eigenschaften des Integrals wie Satz 10.6 sichern, dass ein Skalarprodukt vorliegt. Die Vollständigkeit ergibt sich aus dem Satz von Fischer-Riesz.



Wir betrachten die natürlichen Zahlen als Maßraum mit dem Zählmaß, siehe Beispiel 16.2 und Beispiel 16.11. Der zugehörige Raum der quadratsummierbaren Folgen besitzt das Skalarprodukt

f,g=nfngn,

die Norm eines Elementes ist

f=n|fn|2.

Dieser Hilbertraum wird mit l2 oder mit L2() bezeichnet, man spricht vom Hilbertschen Folgenraum.




Minimaler Abstand

Eine Teilmenge  TV  in einem reellen Vektorraum V heißt konvex, wenn mit je zwei Punkten  P,QT  auch jeder Punkt der Verbindungsstrecke, also jeder Punkt der Form

rP+(1r)Q mit r[0,1],

ebenfalls zu T gehört.



Lemma  

Es sei V ein 𝕂-Vektorraum mit Skalarprodukt und sei  TV  eine nichtleere konvexe vollständige Teilmenge.

Dann enthält T einen eindeutigen Punkt  PT,  indem die Norm P (unter allen Punkten aus T) das Minimum annimmt.

Beweis  

Es sei δ das Infimum von

{QQT}0.

Mit Hilfe von Aufgabe 32.25 (Analysis (Osnabrück 2021-2023)) erhält man für Punkte  P,QT  die Identität

PQ2=2P2+2Q24P+Q22.

Wegen der Konvexität gilt  P+Q2T  und daher ist

PQ22P2+2Q24δ2.

Es seien nun P,Q Punkte, in denen das Infimum angenommen wird. Dann folgt aus

P=Q=δ

sofort  PQ=0  und damit  P=Q,  was die Eindeutigkeit bedeutet.

Da das Infimum einer nichtleeren Teilmenge von durch eine Folge beliebig nah angenähert weden kann, gibt es eine Folge  QnT  derart, dass Qn gegen δ konvergiert. Die obige Abschätzung ergibt für Folgenglieder Qn,Qm die Abschätzung

QnQm22Qn2+2Qm24δ2.

Da Qn gegen δ konvergiert, folgt daraus, dass die Differenz links beliebig klein wird. Dies bedeutet, dass Qn eine Cauchy-Folge ist. Wegen der Vollständigkeit von T konvergiert die Folge gegen ein  PT



Korollar  

Es sei V ein 𝕂-Vektorraum mit Skalarprodukt und sei  UV  ein vollständiger Untervektorraum.

Dann gibt es zu jedem Punkt  QV  einen eindeutigen Punkt  PU,  für den der Abstand von Q zu Punkten aus U minimal wird.

Beweis  

Wir verschieben die Situation um Q und haben dann einen vollständigen (da die Verschiebung stetig ist) affinen Unterraum UQ und betrachten den Abstand zum Nullpunkt. Der Untervektorraum ist konvex und dies überträgt sich auf den verschobenen Untervektorraum. Daher folgt die Aussage aus Lemma 21.6.



Korollar  

Es sei V ein 𝕂-Vektorraum mit Skalarprodukt und sei  UV  ein vollständiger Untervektorraum.

Dann gibt es zu jedem  vV  eine eindeutige Darstellung

v=u+w

mit  uU  und  wU

Beweis  

Aus zwei solchen Darstellungen

v=u+w=u+w

mit den geforderten Eigenschaften folgt

0=uu+ww=u~+w~,

wobei die beiden Summanden u~ und w~=u~ orthogonal zueinander sind, woraus folgt, dass sie 0 sind.

Zum Existenznachweis sei  uU  der gemäß Korollar 21.7 eindeutig bestimmte Punkt, in dem der Abstand von v zu U minimal wird. Sei

w=vu.

Es ist

vu,u=0

für jedes  uU  zu zeigen. Wir können  𝕂=  annehmen. Nehmen wir an, dass es ein  uU  mit

vu,u=c0

gibt, wobei wir c, indem wir eventuell u durch u ersetzen, als negativ annehmen können. Es ist dann

2vu,λu+λu,λu=2cλ+λ2u,u=λ(2c+λu,u),

was für λ positiv und hinreichend klein negativ ist. Dann ist aber

vu+λu,vu+λu=vu,vu+2vu,λu+λu,λu<vu,vu

im Widerspruch dazu, dass der Abstand (und damit das Abstandsquadrat) von v zu U in u minimal wird.



Es sei V ein 𝕂-Vektorraum mit Skalarprodukt und sei  UV  ein vollständiger Untervektorraum. Die Abbildung pU:VU, die jedem Element  vV  das  uU  aus der nach Korollar 21.8 eindeutigen Zerlegung  v=u+w  mit  uU  und  wU  zuordnet, heißt orthogonale Projektion auf U.

Wir erwähnen die folgenden Spezialfälle für abgeschlossene Teilmengen in einem Hilbertraum.


Korollar  

Es sei V ein 𝕂-Hilbertraum und sei  TV  eine nichtleere konvexe abgeschlossene Teilmenge.

Dann enthält T einen eindeutigen Punkt  PT,  in dem die Norm P (unter allen Punkten aus T) das Minimum annimmt.

Beweis  

Dies ist ein Spezialfall von Lemma 21.6.



Korollar  

Es sei V ein 𝕂-Hilbertraum und sei  UV  ein abgeschlossener Untervektorraum.

Dann gibt es zu jedem Punkt  QV  einen eindeutigen Punkt  PU,  für den der Abstand von Q zu Punkten aus U minimal wird.

Beweis  

Dies ist ein Spezialfall von Korollar 21.7.



Korollar  

Es sei V ein 𝕂-Hilbertraum und sei  UV  ein abgeschlossener Untervektorraum.

Dann gibt es zu jedem  vV  eine eindeutige Darstellung

v=u+w

mit  uU  und  wU

Beweis  

Dies ist ein Spezialfall von Korollar 21.8.


Insbesondere gibt es zu einem abgeschlossener Untervektorraum  UV  in einem Hilbertraum die orthogonale Projektion pU:VU.



Topologische Eigenschaften



Lemma  

Es sei V ein 𝕂-Hilbertraum und sei  UV  ein abgeschlossener Untervektorraum mit dem orthogonalen Komplement U. Dann gelten folgenden Aussagen.

  1. U ist ebenfalls abgeschlossen.
  2. Es gilt
    v=pU(v)+pU(v).
  3. pU ist linear und stetig.

Beweis  

  1. Siehe Aufgabe 21.10.
  2. Klar.
  3. Eine mehrfache Anwendung von (2) liefert
    pU(a1v1+a2v2)+pU(a1v1+a2v2)=a1v1+a2v2=a1pU(v1)+a1pU(v1)+a2pU(v2)+a2pU(v2)=a1pU(v1)+a2pU(v2)+a1pU(v1)+a2pU(v2).
    Die Linearität folgt durch Vergleich der Summanden in U und in U. Wegen
    v2=v,v=pU(v)+pU(v),pU(v)+pU(v)=pU(v),pU(v)+pU(v),pU(v)=pU(v)2+pU(v)2
    ist
    pU(v)v,

    woraus die Stetigkeit mit Satz 15.12 folgt.


Die folgende Aussage besagt, dass eine stetige Linearform auf einem Hilbertraum einen Gradienten besitzt. Im endlichdimensionalen Fall, in dem die Stetigkeit automatische erfüllt ist, folgt dies auch aus Lemma 47.5 (Analysis (Osnabrück 2021-2023))  (3). Für eine andere Formulierung dieses Sachverhaltes, den man den Darstellungssatz von Riesz nennt, siehe Aufgabe 21.12.



Lemma  

Es sei V ein 𝕂-Hilbertraum und sei

φ:V𝕂

eine stetige Linearform.

Dann gibt es einen eindeutig bestimmten Vektor  xV  mit

φ(v)=v,x

für alle  vV

Beweis  

Bei der Nullabbildung ist  x=0  zu nehmen, sei also φ nicht die Nullabbildung. Es sei  zV  mit  φ(z)0  und sei  U=kernφ.  Durch Multiplikation mit einem Skalar können wir davon ausgehen, dass φ(z) eine positive reelle Zahl ist. Wegen der Stetigkeit und der Linearität ist U ein abgeschlossener Untervektorraum von V. Das orthogonale Komplement U ist eindimensional: Zu  w,wU  gibt es  a𝕂  mit  φ(w)=aφ(w),  daher ist  wawU  und wegen der Orthogonalität ist  waw=0.  Wir schreiben

z=pU(z)+y

mit  pU(z)U  und  yU  im Sinne von Korollar 21.12. Es ist  φ(z)=φ(y).  Wir setzen

x:=φ(y)y2y,

dies sichert

x,x=φ(y)y2y,φ(y)y2y=φ(y)2y4y,y=φ(y)y2φ(y)=φ(x).

Für  vV  mit der kanonischen Zerlegung

v=u+w

ist dann

v,x=u+w,x=w,x=ax,x=ax,x=aφ(x)=φ(w)=φ(u+w)=φ(v).



Korollar  

Es sei (X,𝒜,μ) ein σ-endlicher Maßraum und L2(X) der zugehörige Lebesgueraum der quadratintegriebaren Funktionen. Es sei

φ:L2(X)𝕂

eine stetige Linearform.

Dann gibt es eine quadratintegrierbare Funktion  gL2(X)  mit

φ(f)=Xfgdμ.

Beweis  

Dies folgt aus Lemma 21.3 und aus Lemma 21.14.



Lemma  

Es sei V ein 𝕂-Hilbertraum und  TV  eine Teilmenge.

Dann erzeugt T genau dann einen dichten Untervektorraum in V, wenn die Eigenschaft

v,w=0

für alle  wT  nur für  v=0  gilt.

Beweis  

Es erzeuge zuerst T einen dichten Untervektorraum U und sei  vV  gegeben mit

v,w=0

für alle  wT.  Diese Eigenschaft überträgt sich auf alle  wU.  Wegen der Dichtheit von U gibt es eine Folge  wnU,  die gegen v konvergiert. Dann konvergiert wegen der Stetigkeit des Skalarproduktes die Folge  v,wn=0  gegen  v,v=0.  also ist  v=0

Es erzeuge nun T einen Untervektorraum U, der nicht dicht sei, es sei

W=U

und sei  zVW.  Es sei  z=y+v  die Zerlegung im Sinne von Korollar 21.12 mit  yW  und  vW.  Dann ist

v0,

dieser Vektor steht aber senkrecht auf allen Vektoren aus W.


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