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Kurs:Mathematik (Osnabrück 2009-2011)/Teil II/Vorlesung 53/kontrolle

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In dieser Vorlesung werden wir wesentliche Hilfsmittel für den Beweis des Satzes von Picard-Lindelöf bereit stellen und ihn anschließend beweisen.



Supremumsnorm und Abbildungsräume

Wir erinnern an die Definition der Supremumsnorm.

Es sei T eine Menge und

f:T

eine Funktion. Dann nennt man

f:=fT=sup(|f(x)||xT)

das Supremum (oder die Supremumsnorm) von f. Es ist eine nichtnegative reelle Zahl oder .


Diese Definition kann man direkt verallgemeinern, wenn die Werte der Abbildungen in einem euklidischen Vektorraum liegen. Es sei also T eine Menge und E sei ein euklidischer Vektorraum. In dieser Situation definiert man zu einer Abbildung

f:TE
f:=fT=sup(f(x),xT)

und nennt dies das Supremum (oder die Supremumsnorm) von f (falls das Supremum nicht existiert, ist dies als zu interpretieren).

Wir setzen  M=Abb(T,E);  dies ist ein (i.A. unendlichdimensionaler) reeller Vektorraum. Die Supremumsnorm erfüllt die folgenden Eigenschaften (die geeignet zu interpretieren sind, falls auftritt).

  1. Es ist  f0  für alle  fM
  2. Es ist  f=0  genau dann, wenn  f=0  ist.
  3. Für  λ  und  fM  gilt
    λf=|λ|f.
  4. Für  g,fM  gilt
    g+fg+f.

Wenn T ein metrischer Raum ist, so betrachtet man

C={f:TEf stetig}.

Dieser ist ein reeller Untervektorraum von M. Wenn  Tk  nichtleer, abgeschlossen und beschränkt ist, so ist nach Satz 22.7 das Supremum von f(x), xT, gleich dem Maximum, d.h. es gibt ein  xT  derart, dass  f(x)f(x)  für alle  xT  gilt. Daher ist in diesem Fall das Supremum stets eine reelle Zahl, und stimmt mit dem Maximum überein. Man spricht daher auch von der Maximumsnorm.



Satz  Satz 53.1 ändern

Es sei  Tk  eine kompakte Teilmenge, es sei E ein euklidischer Vektorraum und es sei  C=C(T,E)  der Vektorraum der stetigen Abbildungen von T nach E.

Dann ist C, versehen mit der Maximumsnorm, ein vollständiger metrischer Raum.

Beweis  

Es sei

fn:TE

eine Cauchy-Folge von stetigen Abbildungen. Wir müssen zeigen, dass diese Folge gegen eine Grenzabbildung konvergiert, die ebenfalls stetig ist. Zu jedem  ϵ>0  gibt es ein  n0  derart, dass für  n,mn0  die Beziehung

fn(x)fm(x)ϵ

für alle  xT  gilt. Daher ist für jedes  xT  die Folge (fn(x))n eine Cauchy-Folge in E und somit, wegen der Vollständigkeit von euklidischen Räumen, konvergent in E. Wir nennen den Grenzwert dieser Folge f(x), sodass sich insgesamt eine Grenzabbildung

f:TE,xf(x)=limnfn(x),

ergibt, gegen die die Funktionenfolge punktweise konvergiert. Da (fn)n eine Cauchy-Folge ist, gibt es zu jedem vorgegebenen  ϵ>0  stets ein n0 derart, dass die Cauchy-Bedingung für alle  xT  gilt, konvergiert die Funktionenfolge sogar gleichmäßig gegen f (und das bedeutet die Konvergenz in der Supremumsnorm). Aufgrund von Lemma 26.4 ist daher f stetig und daher ist  fC



Integration von stetigen Wegen

Für eine stetige Kurve

g:IV

in einem endlichdimensionalen reellen Vektorraum definieren wir für a,bI das Integral abg(s)ds komponentenweise, d.h. man wählt eine Basis v1,,vn von V und drückt die stetige Kurve durch ihre Komponentenfunktionen g1,,gn aus. Dann setzt man

abg(s)ds:=(abg1(s)ds)v1++(abgn(s)ds)vn.

Das Ergebnis ist ein Vektor in V, der unabhängig von der gewählten Basis ist. Wenn man die untere Intervallgrenze a fixiert und die obere Intervallgrenze b=t variiert, so bekommt man eine Integralkurve

IV,tatg(s)ds.

Diese Integralkurve kann man wieder ableiten und erhält die Ausgangskurve zurück, d.h. es gilt wieder der Hauptsatz der Infinitesimalrechnung.

Es gilt die folgende Integralabschätzung.


Satz  Satz 53.2 ändern

Es sei V ein euklidischer Vektorraum und

g:[a,b]V

eine stetige Abbildung.

Dann gilt

abg(t)dtabg(t)dt.

Beweis  

Wenn  abg(t)dt=0  ist, so ist nichts zu zeigen. Es sei also

abg(t)dt=v0.

Es sei  u1:=vv.  Das ergänzen wir zu einer Orthonormalbasis u1,u2,,un von V. Es seien g1,g2,,gn die Koordinatenfunktionen von g bezüglich dieser Basis. Dann besteht aufgrund unserer Basiswahl die Beziehung

v=abg(t)dt=(abg1(t)dt)u1++(abgn(t)dt)un=(abg1(t)dt)u1,

da ja v ein Vielfaches von u1 ist und somit die anderen Koeffizienten gleich 0 sind. Daher ist

abg(t)dt=|abg1(t)dt|ab|g1(t)|dtab(g1(t))2++(gn(t))2dt=abg1(t)u1++gn(t)undt=abg(t)dt.




Differential- und Integralgleichungen

Mit dem Begriff des Integrals einer Kurve kann man Differentialgleichungen auch als Integralgleichungen schreiben.


Lemma  Lemma 53.3 ändern

Es sei V ein endlichdimensionaler reeller Vektorraum,  I  ein reelles Intervall,  UV  eine offene Menge und

f:I×UV,(t,v)f(t,v),

ein stetiges Vektorfeld auf U. Es sei  (t0,w)I×U  vorgegeben.

Dann ist eine stetige Abbildung

v:JU,tv(t),

auf einem Intervall  JI  mit  t0J  genau dann eine Lösung des Anfangswertproblems  (insbesondere muss v differenzierbar sein)

v=f(t,v) und v(t0)=w,

wenn v die Integralgleichung

v(t)=w+t0tf(s,v(s))ds

erfüllt.

Beweis  

Es sei die Integralbedingung erfüllt. Dann ist

v(t0)=w

und aufgrund des Hauptsatzes der Infinitesimalrechnung gilt  v(t)=f(t,v(t)).  Insbesondere sichert die Integralbedingung, dass v differenzierbar ist.
Wenn umgekehrt v eine Lösung des Anfangswertproblems ist, so ist  v(s)=f(s,v(s))  und daher

w+t0tf(s,v(s))ds=w+t0tv(s)ds=w+v(t)v(t0)=v(t).




Der Satz von Picard-Lindelöf

Wir kommen nun zum wichtigsten Existenz- und Eindeutigkeitssatz für die Lösungen von gewöhnlichen Differentialgleichungen.


Satz  Satz 53.4 ändern

Es sei V ein endlichdimensionaler reeller Vektorraum,  I  ein reelles Intervall,  UV  eine offene Menge und

f:I×UV,(t,v)f(t,v),

ein Vektorfeld auf U. Es sei vorausgesetzt, dass dieses Vektorfeld stetig sei und lokal einer Lipschitz-Bedingung genüge.

Dann gibt es zu jedem  (t0,w)I×U  ein offenes Intervall J mit t0JI derart, dass auf diesem Intervall eine eindeutige Lösung für das Anfangswertproblem

v=f(t,v) und v(t0)=w

existiert.

Beweis  

Nach Lemma 53.3 ist eine stetige Abbildung

v:JV

genau dann eine Lösung des Anfangswertproblems, wenn v die Integralgleichung

v(t)=w+t0tf(s,v(s))ds

erfüllt. Wir wollen die Existenz und Eindeutigkeit einer Lösung für diese Integralgleichung unter Verwendung des Banachschen Fixpunktsatzes dadurch erweisen, dass wir für die Abbildung (man spricht von einem Funktional)

ψ(tw+t0tf(s,ψ(s))ds)

einen Fixpunkt finden. Hierbei stehen links und rechts Abbildungen in t (aus einem gewissen Teilintervall von I mit Werten in V). Die Fixpunkteigenschaft  H(ψ)=ψ  bedeutet gerade, dass  ψ(t)=w+t0tf(s,ψ(s))ds  ist. Um den Fixpunktsatz anwenden zu können, müssen wir ein Definitionsintervall festlegen, und eine Metrik auf dem Abbildungsraum nach V definieren, diesen metrischen Raum dann als vollständig und das Funktional als stark kontrahierend nachweisen. Aufgrund der Voraussetzung über die lokale Lipschitz-Bedingung gibt es eine offene Umgebung

(t0,w)J×U(w,ϵ)I×U

und ein  L0  mit

f(t,v)f(t,v~)Lvv~

für alle tJ und v,v~U(w,ϵ). Durch Verkleinern der Radien können wir annehmen, dass der Abschluss von J×U(w,ϵ), also das Produkt des abgeschlossenen Intervalls mit der abgeschlossenen Kugel, ebenfalls in I×U liegt. Aufgrund von Satz 22.7 gibt es ein  M+  mit

f(t,v)M für alle (t,v)J×U(w,ϵ)

(da diese Beschränktheit auf dem Abschluss gilt). Wir ersetzen nun J durch ein kleineres Intervall

J=[t0δ,t0+δ]J

mit  δ>0,   δϵ/M  und  δ1/(2L)
Wir betrachten nun die Menge der stetigen Abbildungen

C={ψ:JVψ stetig,ψ(t)wϵ für alle tJ}={ψ:JVψ stetig,ψwϵ}.

Dabei wird also C mit der Maximumsnorm auf J versehen. Dieser Raum ist nach Satz 53.1 und nach Aufgabe 49.12 wieder ein vollständiger metrischer Raum.
Wir betrachten nun auf diesem konstruierten Intervall J bzw. der zugehörigen Menge C die Abbildung

H:CC,ψH(ψ)=(tw+t0tf(s,ψ(s))ds).

Dazu müssen wir zunächst zeigen, dass H(ψ) wieder zu C gehört. Für  tJ  ist aber nach Satz 53.2

H(ψ)(t)w=t0tf(s,ψ(s))ds|t0tf(s,ψ(s))ds||tt0|MϵMM=ϵ,

und H(ψ) ist stetig, da es durch ein Integral definiert wird.
Zum Nachweis der Kontraktionseigenschaft seien  ψ1,ψ2C  gegeben. Für ein  tJ  ist

H(ψ1)(t)H(ψ2)(t)=t0tf(s,ψ1(s))dst0tf(s,ψ2(s))ds=t0t(f(s,ψ1(s))f(s,ψ2(s)))ds|t0tf(s,ψ1(s))f(s,ψ2(s))ds||t0tLψ1(s)ψ2(s)ds|=L|t0tψ1(s)ψ2(s)ds|L|t0tψ1ψ2ds|L|tt0|ψ1ψ212ψ1ψ2.

Da dies für jedes  tJ  gilt, folgt aus dieser Abschätzung direkt

H(ψ1)H(ψ2)12ψ1ψ2,

d.h. es liegt eine starke Kontraktion vor. Daher besitzt H ein eindeutiges Fixelement  ψC,  und diese Abbildung löst die Differentialgleichung. Dies gilt dann erst recht auf jedem offenen Teilintervall von J.
Damit haben wir insbesondere bewiesen, dass es in C nur eine Lösung geben kann, wir wollen aber generell auf dem Intervall J Eindeutigkeit erhalten. Für eine Lösung v:JV gilt aber wegen der Integralbeziehung wieder

v(t)=w+t0tf(s,v(s))ds

und die gleichen Abschätzungen wie weiter oben zeigen, dass die Lösung zu C gehören muss.



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