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Kurs:Analysis (Osnabrück 2013-2015)/Teil II/Vorlesung 50

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Hinreichende Kriterien für lokale Extrema

Wir kommen jetzt zu hinreichenden Kriterien für die Existenz von lokalen Extrema einer Funktion

f:G,

die auf Eigenschaften der zweiten Richtungsableitungen, genauer der Hesse-Form, beruhen und die entsprechenden Kriterien in einer Variablen verallgemeinern. Zunächst brauchen wir ein Lemma, das beschreibt, wie die Definitheit der Hesse-Form vom Punkt abhängt.


Lemma  

Es sei V ein endlichdimensionaler reeller Vektorraum,  GV  eine offene Teilmenge und

f:G

eine zweimal stetig differenzierbare Funktion. Es sei  PG  ein Punkt, in dem die Hesse-Form HessPf positiv (negativ) definit sei.

Dann gibt es eine offene Umgebung U, PUG, derart, dass die Hesse-Form HessQf in jedem Punkt  QU  positiv (negativ) definit ist.

Beweis  

Es sei v1,,vn eine Basis von V, und sei H(Q) die Gramsche Matrix zur Hesse-Form HessQf im Punkt  QG  bezüglich dieser Basis. Aufgrund der Differenzierbarkeitsvoraussetzungen hängt H(Q) stetig von Q ab. Daher hängen auch die Determinanten der quadratischen Untermatrizen von H(Q) stetig von Q ab. Die Determinanten

Dk(P)=det((H(P)i,j)1i,jk)

sind nach Korollar 48.11 alle von 0 verschieden. Daher gibt es eine offene Umgebung U, PUG, derart, dass für alle  QU  die Determinanten

Dk(Q)=det((H(Q)i,j)1i,jk)

das gleiche Vorzeichen haben wie Dk(P). Da diese Vorzeichen nach Korollar 48.11 über die Definitheit entscheiden, folgt die Behauptung.



Satz  

Es sei V ein endlichdimensionaler reeller Vektorraum,  GV  eine offene Teilmenge und

f:G

eine zweimal stetig differenzierbare Funktion. Es sei  PG  mit  (Df)P=0.  Dann gelten folgende Aussagen.

  1. Wenn HessPf negativ definit ist, so besitzt f ein isoliertes lokales Maximum in P.
  2. Wenn HessPf positiv definit ist, so besitzt f ein isoliertes lokales Minimum in P.
  3. Wenn HessPf indefinit ist, so besitzt f in P weder ein lokales Minimum noch ein lokales Maximum.

Beweis  

(1). Aufgrund von Lemma 50.1 gibt es ein  δ>0  derart, dass die Hesse-Form HessQf für alle  QU(P,δ)  negativ definit ist. Für alle Vektoren vV, vU(0,δ), gibt es nach Satz 49.5 ein  c=c(v)[0,1]  mit

f(P+v)=f(P)+|r|=21r!Drf(P+cv)vr=f(P)+12HessP+cvf(v,v),

wobei die erste Formulierung sich auf eine fixierte Basis bezieht und wobei die zweite Identität auf Aufgabe 49.13 beruht. Da die Hesse-Form negativ definit ist, steht rechts für  v0  eine Zahl, die echt kleiner als f(P) ist. Daher liegt ein isoliertes lokales Maximum vor.
(2) wird wie (1) bewiesen oder durch Betrachten von f darauf zurückgeführt.
(3). Es sei HessPf indefinit. Dann gibt es Vektoren v und w mit

HessPf(v,v)>0 und HessPf(w,w)<0.

Wegen der stetigen Abhängigkeit der Hesse-Form gelten diese Abschätzungen auch für HessQf für Q aus einer offenen Umgebung von P (mit den gleichen Vektoren v und w). Wir können durch Skalierung von v und w annehmen, dass P+v und P+w zu dieser Umgebung gehören. Wie im Beweis zu Teil (1) gilt daher (v und w sind nicht 0)

f(P+v)=f(P)+12HessP+cvf(v,v)>f(P)

und

f(P+w)=f(P)+12HessP+dwf(w,w)<f(P)

mit  c,d[0,1].  Also kann in P kein lokales Extremum vorliegen.



Wir betrachten die Funktion

f:2,(x,y)x+3x22xyy2+y3.

Die partiellen Ableitungen sind

fx=1+6x2y und fy=2x2y+3y2.

Zur Berechnung der kritischen Punkte dieser Funktion eliminieren wir x und erhalten die Bedingung

9y28y+1=0,
die zu
y=±79+49

führt. Die kritischen Punkte sind also

P1=(27154,79+49) und P2=(27154,79+49).

Die Hesse-Form ist in einem Punkt  Q=(x,y)  gleich

HessQf=(6222+6y).

Zur Bestimmung des Definitheitstyps ziehen wir Satz 48.10 heran, wobei der erste Minor, also 6, natürlich positiv ist. Die Determinante der Hesse-Matrix ist

16+36y,

was genau bei  y>49  positiv ist. Dies ist im Punkt P1 der Fall, aber nicht im Punkt P2. Daher ist die Hesse-Matrix im Punkt P1 nach Satz 48.10 positiv definit und somit besitzt die Funktion f im Punkt P1 nach Satz 50.2 ein isoliertes lokales Minimum, das zugleich ein globales Minimum ist. In P2 ist die Determinante negativ, sodass dort die Hesse-Form indefinit ist und somit, wiederum nach Satz 50.2, kein Extremum vorliegen kann.



Wir betrachten die Abbildung

φ:+×,(x,y)xy.

Nach Aufgabe 17.1 ist

xy=e(lnx)y.

Die partiellen Ableitungen sind

φx=yxe(lnx)y=yxxy und φy=(lnx)e(lnx)y=(lnx)xy.

Da die Exponentialfunktion stets positiv ist, ist  P=(1,0)  der einzige kritische Punkt. Die Hesse-Matrix in einem Punkt (x,y) ist

(y+y2x2e(lnx)y1+ylnxxe(lnx)y1+ylnxxe(lnx)y(lnx)2e(lnx)y)=(y+y2x2xy1+ylnxxxy1+ylnxxxy(lnx)2xy).

In P ist dies

HessPφ=(0110).

Nach Korollar 48.11 ist daher die Hesse-Form im kritischen Punkt weder positiv definit noch negativ definit. Man kann direkt zeigen, dass diese Matrix indefinit ist (vom Typ (1,1)), da diese Bilinearform auf (11) positiv und auf (11) negativ definit ist. Nach Satz 50.2 liegt in diesem Punkt also kein Extremum vor.

Dies kann man auch ohne Differentialrechnung erkennen. Für x=1 oder y=0 ist  xy=1.  Ansonsten gelten die folgenden Beziehungen.

  1. Für 0<x<1 und y>0 ist  xy<1
  2. Für x>1 und y>0 ist  xy>1
  3. Für 0<x<1 und y<0 ist  xy>1
  4. Für x>1 und y<0 ist  xy<1

Daher gibt es in jeder Umgebung von (1,0) Punkte, an denen die Funktionswerte größer bzw. kleiner als 1 sind.


Es sei

g:[a,b]

eine stetige Funktion und

a=x0<x1<x2<<xn<xn+1=b

eine Unterteilung des Intervalls durch n Zwischenpunkte (in n+1 Teilintervalle). Dazu gehört die Treppenfunktion, die auf [xi,xi+1[ den konstanten Wert g(xi) annimmt. Wenn g monoton wachsend ist, so ist dies eine untere Treppenfunktion, und das zugehörige Treppenintegral ist eine untere Schranke für das bestimmte Integral abg(t)dt. Das Treppenintegral ist durch

f(x1,,xn)=i=0ng(xi)(xi+1xi)

gegeben. Wir fragen uns, für welche Intervallunterteilung mit n Teilpunkten das Treppenintegral maximal oder minimal wird. Dazu kann man die differentiellen Methoden zur Bestimmung von Extrema für Funktionen in mehreren Variablen verwenden (nämlich den variablen Unterteilungspunkten x1,,xn), vorausgesetzt, dass g (hinreichend oft) differenzierbar (in einer Variablen) ist. In diesem Fall sind die partiellen Ableitungen von f gleich

fxi=g(xi)(xi+1xi)g(xi)+g(xi1)

für  i=1,,n  (wobei x0=a und xn+1=b zu lesen ist). Als Definitionsbereich von f kann man die offene Menge

{(x1,,xn)a<x1<x2<<xn<b}n

oder aber [a,b]n wählen. Es ist im Allgemeinen schwierig, die kritischen Punkte dieser Abbildung zu bestimmen.



Wir wollen für die Funktion

g:,tg(t)=1t3,

und das Einheitsintervall [0,1] bestimmen, für welche zwei Unterteilungspunkte  0<x<y<1  das Treppenintegral der zugehörigen (dreistufigen) unteren Treppenfunktion maximal wird. Das Treppenintegral wird durch die Funktion

f(x,y)=x(1x3)+(yx)(1y3)=xx4+yy4x+xy3=x4+yy4+xy3

beschrieben. Die partiellen Ableitungen dieser Funktion sind

fx=4x3+y3

und

fy=14y3+3xy2.

Wir bestimmen die kritischen Punkte. Aus der ersten partiellen Ableitung ergibt sich die Bedingung

y=43x

und daraus ergibt sich mit der zweiten partiellen Ableitung die Bedingung

116x3+342/3x3=0,

also

(16342/3)x3=1

bzw.

x=116342/33.

Somit ist

P=(116342/33,4316342/33)(0,4911,0,7796)

der einzige kritische Punkt. Wir bestimmen die Hesse-Matrix in diesem Punkt, sie ist

HessPf=(12x23y23y212y2+6xy)

und in P gleich

(2,89421,82331,82334,9961),

also negativ definit nach Korollar 48.11. Daher liegt in P ein Maximum nach Satz 50.2 vor.



Wir wollen für die Funktion

g:,tt,

und das Einheitsintervall [0,1] bestimmen, für welche n Unterteilungspunkte  0<x1<<xn<1  das Treppenintegral der zugehörigen ((n+1)-stufigen) unteren Treppenfunktion maximal wird. Das Treppenintegral wird durch die Funktion

f(x1,,xn)=x1(x2x1)+x2(x3x2)++xn1(xnxn1)+xn(1xn)=i=1n1xixi+1+xni=1nxi2

beschrieben. Die partiellen Ableitungen dieser Funktion sind

fx1=x22x1,
fxi=xi1+xi+12xi

für  i=2,,n1  und

fxn=xn1+12xn.

Wir bestimmen die kritischen Punkte, indem wir die partiellen Ableitungen gleich 0 setzen. Die ersten n1 Gleichungen ergeben sukzessive die Bedingungen

xi=ix1

für alle i. Dies zeigt man durch Induktion, der Induktionsanfang (i=1) ist trivial,  i=2  folgt direkt aus der ersten Gleichung und der Induktionsschritt ergibt sich aus

xi+1=xi1+2xi=(i1)x1+2ix1=(i+1)x1.

Aus der letzten Gleichung folgt schließlich

0=xn1+12xn=1+(n12n)x1=1(n+1)x1

und somit  x1=1n+1.  Der einzige kritische Punkt liegt also in der äquidistanten Unterteilung vor. Die Hesse-Matrix ist (unabhängig vom Punkt) gleich

(21001210001210001210012).

Diese Matrix ist negativ definit nach Korollar 48.11. Daher liegt in der äquidistanten Unterteilung nach Satz 50.2 das Maximum vor.



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