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Kurs:Mathematik für Anwender (Osnabrück 2020-2021)/Teil II/Vorlesung 37

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Differenzierbare Kurven
Eine Animation des Graphen der trigonometrischen Parametrisierung des Einheitskreises. Die grünen Punkte sind Punkte des Graphen.


Es sei I ein reelles Intervall, V ein endlichdimensionaler reeller Vektorraum und

f:IV

eine Abbildung. Eine solche Abbildung nennen wir auch eine Kurve oder einen Weg in V. Häufig stellt man sich dabei I als ein Zeitintervall und die Abbildung als einen Bewegungsprozess im Raum V vor. Jedem Zeitpunkt  tI  wird also ein Ortspunkt  f(t)V  zugeordnet. Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich eine solche Abbildung zu veranschaulichen. Bei eindimensionalem V, also  V,  ist der Graph die übliche Darstellungsweise. Einen Graphen gibt es bekanntlich zu jeder Abbildung. Bei  V2  ist der Graph eine Teilmenge von  ×2=3.  Häufig skizziert man bei einer Kurve bei  V=2  oder  V=3  nur das Bild (man spricht auch von der Bahn oder der Spur der Kurve) der Kurve. Man beachte aber, dass das Bild nur eine Teilinformation der Abbildung aufzeigt.

Bei einem Bewegungsprozess interessiert man sich natürlich für die „Geschwindigkeit“ zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dabei versteht man unter Geschwindigkeit nicht nur deren Betrag (oder Norm), sondern auch deren Richtung (die Sprechweisen sind uneinheitlich).

Eine gleichmäßige Bewegung auf einem Kreis mit Mittelpunkt (0,0) und Radius r, bei der eine volle Kreisumdrehung die Zeit a benötigt, die zum Zeitpunkt 0 im Punkt (r,0) startet und gegen den Uhrzeigersinn verläuft, wird durch

2,t(rcos2πat,rsin2πat),

beschrieben. Der Geschwindigkeitsvektor der Kreisbewegung ist zu jedem Zeitpunkt t tangential an den Ortspunkt auf dem Kreis (und steht senkrecht zum Ortsvektor). Die Norm der Geschwindigkeit ist bei einer Kreisbewegung konstant, aber die Richtung ändert sich kontinuierlich.

Die Vorstellung der Momentangeschwindigkeit wird durch den Begriff der differenzierbaren Kurve und ihrer Ableitung präzisiert, der eine direkte Verallgemeinerung von differenzierbaren Funktionen ist. Die Idee ist wieder, zu zwei Zeitpunkten  t<t  den Durchschnittsgeschwindigkeitsvektor (die wir den Differenzenquotienten nennen)

f(t)f(t)ttV

zu betrachten und davon den Limes für tt zu bestimmen.

Um einen Limes bilden zu können, brauchen wir, wie schon im Eindimensionalen, eine Metrik (eine Abstandsfunktion) auf V. Wir werden daher euklidische Vektorräume betrachten, also reelle endlichdimensionale Vektorräume, für die ein Skalarprodukt erklärt ist. Ein Skalarprodukt auf V definiert über

v:=v,v

eine Norm und über

d(u,v):=uv

eine Metrik. Für einen Vektor v, der bezüglich einer Orthonormalbasis durch die Koordinaten

v=(v1,,vn)

gegeben ist, lautet die Formel für die Norm

v=v12++vn2.

Da es auf jedem endlichdimensionalen Vektorraum V eine Basis v1,,vn und damit eine dadurch induzierte bijektive lineare Abbildung

nV,eivi,

gibt, gibt es auch auf jedem reellen endlichdimensionalen Vektorraum ein Skalarprodukt und damit eine euklidische Metrik. Diese hängt jedoch von der gewählten Basis ab. Allerdings hängen die offenen Mengen,[1] der Konvergenzbegriff und Grenzwerteigenschaften nicht von einer solchen Wahl ab, wie das folgende Lemma zeigt.


Lemma  

Es sei V ein reeller endlichdimensionaler Vektorraum. Es seien zwei Skalarprodukte ,1 und ,2 auf V gegeben.

Dann stimmen die über die zugehörigen Normen 1 und 2 definierten Topologien überein, d.h. eine Teilmenge  UV  ist genau dann offen bezüglich der einen Metrik, wenn sie offen bezüglich der anderen Metrik ist.

Beweis  


Für uns bedeutet das, dass die im Folgenden zu entwickelnden Differenzierbarkeitsbegriffe nicht vom gewählten Skalarprodukt abhängen. Mit etwas mehr Aufwand kann man auch zeigen, dass eine beliebige (nicht notwendigerweise euklidische) Norm auf einem reellen endlichdimensionalen Vektorraum ebenfalls die gleiche Topologie definiert, und man genauso gut mit einer beliebigen Norm arbeiten könnte. Zunächst müssen wir den Grenzwertbegriff für Abbildungen, den wir im Reellen in der zehnten Vorlesung eingeführt haben, zwischen metrischen Räumen erweitern.


Es sei (M,d) ein metrischer Raum, sei  TM  eine Teilmenge und sei  aM  ein Berührpunkt von T. Es sei

g:TL

eine Abbildung in einen weiteren metrischen Raum L. Dann heißt  bL  der Grenzwert (oder Limes) von g in a, wenn es für jedes  ϵ>0  ein  δ>0  gibt mit der folgenden Eigenschaft: Für jedes  xB(a,δ)T  ist  g(x)B(b,ϵ).  In diesem Fall schreibt man

limxag(x)=b.

Statt mit abgeschlossenen Ballumgebungen kann man auch mit offenen Ballumgebungen arbeiten. Eine alternative Bedingung ist, dass für jede Folge (xn)n aus T, die gegen a konvergiert, die Bildfolge (f(xn))n gegen b konvergiert.

Diese Definition werden wir hier hauptsächlich in der Situation  M=I  ein reelles Intervall,  T=I{t},   a=t,   L=V  ein euklidischer Vektorraum und den Differenzenquotienten

g:tf(t)f(t)tt

anwenden. Dieser ist für  t=t  nicht definiert, wir suchen aber dennoch einen sinnvollen Wert für ihn.


Es sei I ein reelles Intervall, V ein euklidischer Vektorraum und

f:IV

eine Abbildung. Dann heißt f in  tI  differenzierbar, wenn der Limes

limh0f(t+h)f(t)h

existiert. Dieser Limes heißt dann die Ableitung von f in t und wird mit

f(t)

bezeichnet.

Die Ableitung ist selbst wieder ein Vektor in V. Statt Ableitung spricht man auch vom Differentialquotienten in einem (Zeit)-Punkt t. Bei  f(t)0  versteht man unter der Tangente an f(t) zum Zeitpunkt t die durch

{f(t)+sf(t)s}

gegebene Gerade.


Es sei I ein reelles Intervall, V ein euklidischer Vektorraum und

f:IV

eine Abbildung. Dann heißt f differenzierbar, wenn f in jedem Punkt  tI  differenzierbar ist. Die Abbildung

IV,tf(t),

heißt dann die Ableitung von f.

Die Ableitung einer differenzierbaren Kurve ist damit selbst wieder eine Kurve. Wenn die Ableitung stetig ist, so nennt man die Kurve stetig differenzierbar. Wenn die Ableitung selbst differenzierbar ist, so nennt man die Ableitung der Ableitung die zweite Ableitung der Ausgangskurve.

Das folgende Lemma zeigt, dass dieser Differenzierbarkeitsbegriff nichts wesentlich neues ist, da er auf die Differenzierbarkeit von Funktionen in einer Variablen zurückgeführt werden kann.


Lemma  

Es sei I ein reelles Intervall, V ein euklidischer Vektorraum und

f:IV

eine Abbildung. Es sei v1,v2,,vn eine Basis von V und es seien

fj:I

die zugehörigen Komponentenfunktionen von f. Es sei  tI

Dann ist f genau dann differenzierbar in t, wenn sämtliche Funktionen fj in t differenzierbar sind.

In diesem Fall gilt

f(t)=f1(t)v1+f2(t)v2++fn(t)vn.

Beweis  

Sei tI, tt. Es ist

f(t)f(t)tt=j=1nfj(t)vjj=1nfj(t)vjtt=j=1nfj(t)fj(t)ttvj.

Nach Aufgabe 37.25 existiert der Limes links für tt genau dann, wenn der entsprechende Limes rechts komponentenweise existiert.


Die vorstehende Aussage wird hauptsächlich für die Standardbasis des n angewendet.


Die Kurve

f:3,t(t2t3,tsint,et)

ist in jedem Punkt  t  differenzierbar, und zwar ist

f(t)=(2t3t2,sint+tcost,et).


Es sei f:I eine differenzierbare Funktion auf einem reellen Intervall. Dann wird der Graph zu f als Bahn durch die differenzierbare Kurve I2, t(t,f(t)), realisiert. Ihre Ableitung ist  g(t)=(1,f(t)).  Der Graph wird in horizontaler Richtung mit konstanter Geschwindigkeit durchlaufen und folgt vertikal dem Funktionsverlauf von f.



Die trigonometrische Parametrisierung des Einheitskreises

f:2,t(cost,sint)

besitzt nach Lemma 37.5 und nach Satz 16.8 die Ableitung

f(t)=(sint,cost).

Wegen

(costsint),(sintcost)=costsint+sintcost=0

steht der Geschwindigkeitsvektor stets senkrecht auf dem Ortsvektor. Die Norm des Geschwindigkeitsvektors ist stets gleich 1, der Kreis wird also mit konstanter Geschwindigkeitsnorm durchlaufen.




Es sei I ein reelles Intervall und V ein euklidischer Vektorraum. Es seien

f,g:IV

zwei in  t0I  differenzierbare Kurven und es sei

h:I

eine in t0 differenzierbare Funktion. Dann gelten folgende Aussagen.

  1. Die Summe
    f+g:IV,tf(t)+g(t),

    ist in t0 differenzierbar mit

    (f+g)(t0)=f(t0)+g(t0).
  2. Das Produkt
    hf:IV,th(t)f(t),

    ist differenzierbar in t0 mit

    (hf)(t0)=h(t0)f(t0)+h(t0)f(t0).

    Insbesondere ist für  c  auch cf differenzierbar in t0 mit

    (cf)(t0)=cf(t0).
  3. Wenn h nullstellenfrei ist, so ist auch die Quotientenfunktion
    fh:IV,tf(t)h(t),

    in t0 differenzierbar mit

    (fh)(t0)=h(t0)f(t0)h(t0)f(t0)(h(t0))2.

Beweis

Siehe Aufgabe 37.33.

Man kann natürlich zwei Abbildungen f,g:IV nicht miteinander multiplizieren, sodass in der obigen Produktregel eine differenzierbare Kurve und eine differenzierbare Funktion auftreten. Ebenso muss die Kettenregel mit Bedacht formuliert werden. In Satz 49.2 werden wir noch eine allgemeinere Kettenregel kennenlernen.



Lemma  

Es seien I und J zwei reelle Intervalle, es sei

h:IJ,sh(s),

eine in  s0I  differenzierbare Funktion und es sei

f:JV,tf(t),

eine in  t0=h(s0)  differenzierbare Kurve in einem euklidischen Vektorraum V.

Dann ist auch die zusammengesetzte Kurve

fh:IV,sf(h(s)),

in s0 differenzierbar und es gilt

(fh)(s0)=h(s0)f(h(s0)).

Beweis  

Es seien f1,,fn die Komponentenfunktionen von f bezüglich einer Basis von V. Nach der Kettenregel in einer Variablen gilt

(fih)(s0)=h(s0)fi(h(s0))

für jedes  i=1,,n.  Dies ist wegen Lemma 37.5 die Behauptung.


In der vorstehenden Situation sollte man sich h als eine Umparametrisierung der Zeit vorstellen. Die Bahn der Kurve bleibt erhalten, es ändert sich aber die Geschwindigkeit und eventuell die Orientierung, mit der die Bahn durchlaufen wird. Wenn h:, tt die Negation ist, so wird die Kurve mit umgekehrter Zeitrichtung durchlaufen. Die Aussage besagt in diesem Fall, dass die Ableitung der umgekehrten Kurve negiert werden muss.



Lemma  

Es sei I ein reelles Intervall, V und W seien euklidische Vektorräume und es sei

f:IV

eine differenzierbare Kurve. Es sei

L:VW

eine lineare Abbildung.

Dann ist auch die zusammengesetzte Abbildung

Lf:IW,tL(f(t)),

differenzierbar und es gilt

(Lf)(t)=L(f(t)).

Beweis  

Sei  t0I  fixiert und sei tI, tt0. Wegen der Linearität ist

L(f(t)f(t0)tt0)=L(f(t))L(f(t0))tt0.

D.h. der Differenzenquotient zu Lf ist gleich dem Wert unter L des Differenzenquotienten zu f. Wegen der Voraussetzung und der Stetigkeit einer linearen Abbildung existiert der Limes links für tt0, also existiert auch der Limes rechts, und das bedeutet, dass der Differentialquotient der zusammengesetzten Abbildung Lf existiert und mit dem Wert unter L des Differentialquotienten zu f übereinstimmt.


Es sei

f:3
eine differenzierbare Bewegung im Raum, bei der man sich nur für die lineare Projektion der Bewegung auf eine Ebene interessiert. Eine solche Situation liegt beispielsweise vor, wenn man zu einer Flugbewegung nur die Bewegung des Schattens des Flugkörpers auf der Erdoberfläche beschreiben möchte

(bei parallel gedachten Lichtstrahlen). Die Projektion wird (in geeigneten Koordinaten) durch eine lineare Abbildung

L:32
beschrieben.

Lemma 37.11 besagt in dieser Situation, dass der Geschwindigkeitsvektor der Schattenbewegung einfach die Projektion des Geschwindigkeitsvektors der Flugbewegung ist.




Fußnoten
  1. Die Menge der offenen Mengen eines metrischen Raumes wird als Topologie bezeichnet. Wesentliche Begriffe wie Konvergenz und Stetigkeit hängen nur von der Topologie ab.


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