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Kurs:Differentialgeometrie (Osnabrück 2023)/Vorlesung 23

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Der Satz von Stokes gehört zu den wichtigsten Sätzen der Mathematik. Er stiftet eine direkte Beziehung zwischen dem Integral einer Differentialform über dem Rand einer berandeten Mannigfaltigkeit und dem Integral der äußeren Ableitung dieser Form über der gesamten Mannigfaltigkeit. Damit handelt es sich um eine weitgehende Verallgemeinerung des Hauptsatzes der Infinitesimalrechnung, nach dem das bestimmte Integral einer auf einem Intervall definierten Funktion mittels der Stammfunktion allein durch die Werte am Intervallrand ausgedrückt werden kann.



Der Satz von Stokes-Quaderversion

Bevor wir den Satz von Stokes allgemein formulieren und beweisen, geben wir die Quaderversion davon, bei der der Definitionsbereich der Differentialform ein Quader ist, dessen Rand aus seinen Seiten besteht. Damit dieses geometrische Objekt eine Mannigfaltigkeit mit Rand ist, müssen wir die „Kanten“ herausnehmen. Allerdings sind die Kanten auf den Seiten jeweils Nullmengen (und ebenso die Seiten auf dem Gesamtquader), so dass beim Integrieren diese Teilmengen ignoriert werden können.



Satz  

Es sei  Qn  ein achsenparalleler n-dimensionaler Quader (mit Seiten aber ohne Kanten)[1] mit dem Rand Q und ω eine auf Q definierte stetig-differenzierbare (n1)-Differentialform.

Dann ist

Qdω=Qω.

Beweis  

Da beide Seiten dieser Gleichung linear in ω sind, können wir annehmen, dass ω die Gestalt

ω=fdx2dxn

mit einer in einer offenen Umgebung von Q definierten stetig differenzierbaren Funktion f besitzt. Die Integrale sind links und rechts Lebesgue-Integrale zu stetigen Funktionen auf Teilmengen des n bzw. n1. Daher können wir auf beiden Seiten zum topologischen Abschluss übergehen, da dadurch die in Frage stehenden Integrationsbereiche nur um eine Nullmenge verändert werden, sodass dies die Integrale nicht ändert.

Wir schreiben den abgeschlossenen Quader als

Q=[a,b]×Q~.

Wir wenden Korollar 14.10 auf jede Seite S ausgenommen a×Q~ und b×Q~ an und erhalten darauf

Sω=Sfdx2dxn=S0=0,

da auf diesen Seiten jeweils eine der Variablen x2,,xn konstant ist. Aufgrund des Satzes von Fubini und des Hauptsatzes der Infinitesimalrechnung (angewendet auf jedes fixierte (x2,,xn)) gilt

Qdω=Qdfdx2dxn=Q(j=1nfxjdxj)dx2dxn=Qfx1dx1dx2dxn=Q~([a,b]fx1dx1)dx2dxn=Q~(f(b,x2,,xn)f(a,x2,,xn))dx2dxn=b×Q~fdx2dxna×Q~fdx2dxn=S orientierte Seite von QSfdx2dxn=Qfdx2dxn=Qω.




Der Satz von Stokes



Satz  

Es sei M eine n-dimensionale orientierte differenzierbare Mannigfaltigkeit mit Rand M und mit abzählbarer Basis der Topologie, und es sei ω eine stetig differenzierbare (n1)-Differentialform mit kompaktem Träger[2] auf M.

Dann ist

Mdω=Mω.

Beweis  

Es sei Ui, iI, eine offene Überdeckung von M mit orientierten Karten und es sei hj, jJ, eine dieser Überdeckung untergeordnete stetig differenzierbare Partition der Eins, die nach Satz 22.10 existiert. Zu jedem  PM  gibt es eine offene Umgebung  PVPM  derart, dass  hj|VP=0  bis auf endlich viele Ausnahmen ist. Es sei Y der Träger von ω. Die Überdeckung  YPMVP  besitzt wegen der vorausgesetzten Kompaktheit eine endliche Teilüberdeckung, sagen wir

YV1Vr=V.

Daher sind überhaupt nur endlich viele der hj auf V von 0 verschieden. Wir setzen  ωj=hjω;  diese Differentialformen sind ebenfalls stetig differenzierbar. Der Träger von hj ist eine in M abgeschlossene Teilmenge, die in Ui(j) liegt, daher liegt der Träger von ωj in YUi(j) und ist selbst kompakt nach Aufgabe 13.10. Es gilt

ω=jJωj,

wobei nur endlich viele dieser Differentialformen ωj von 0 verschieden sind, da  ωj|MY=0  für alle j ist und

ωj|V=0

für alle j bis auf endlich viele Ausnahmen. Wegen der Additivität des Integrals von Differentialformen und der Additivität der äußeren Ableitung kann man die Aussage für die einzelnen ωj getrennt beweisen. Wir können also annehmen, dass eine stetig differenzierbare (n1)-Differentialform gegeben ist, die kompakten Träger besitzt, der ganz in einer Kartenumgebung U liegt.
Es liegt ein Diffeomorphismus α:UV mit  VH  offen vor, der zugleich einen Diffeomorphismus zwischen den Rändern  U=MU  und  V=HV  induziert. Dabei gilt

Uω=Vα1ω

und

Udω=Vα1(dω)=Vd(α1ω)

nach Lemma 20.2  (5). Wir können also von einer auf  VH  definierten stetig differenzierbaren Differentialform mit kompaktem Träger ausgehen, die wir auf ganz H außerhalb des Trägers als Nullform fortsetzen können.
Wegen der Kompaktheit des Trägers gibt es einen hinreichend großen Quader  QH,  dessen eine Seite S auf H liegt und der den Träger von ω nur in S trifft. Auf allen anderen Seiten von Q ist ω (und damit auch dω) die Nullform. Daher gilt einerseits

Hdω=Qdω

und andererseits

Hω=Sω=Qω.

Somit folgt die Aussage aus der Quaderversion des Satzes von Stokes.



Korollar  

Es sei M eine n-dimensionale orientierte differenzierbare Mannigfaltigkeit (ohne Rand) mit abzählbarer Basis der Topologie und es sei ω eine stetig differenzierbare (n1)-Differentialform mit kompaktem Träger auf M.

Dann ist

Mdω=0.

Beweis  

Dies folgt wegen  M=  unmittelbar aus Satz 23.2.



Korollar  

Es sei M eine n-dimensionale orientierte differenzierbare Mannigfaltigkeit mit Rand und mit abzählbarer Basis der Topologie, und es sei ω eine stetig differenzierbare (n1)-Differentialform mit kompaktem Träger auf M, die auf dem Rand M konstant gleich 0 ist.

Dann ist

Mdω=0.

Beweis  

Dies folgt unmittelbar aus Satz 23.2.

Wichtig bei der vorstehenden Aussage ist, dass ω auf dem Rand 0 ist; es genügt nicht, dass die äußere Ableitung dω auf dem Rand 0 ist, wie schon die eindimensionale Situation zeigt.

Es gibt viele Möglichkeiten, die Volumenform  τ=dx1dxn  des n als äußere Ableitung einer (n1)-Form zu realisieren, beispielsweise mit  ω=x1dx2dxn.  Damit kann man die Berechnung des Volumens eines berandeten Körpers auf die Berechnung eines Integrals über den Rand zurückführen. Im ebenen Fall nennt man diese Aussage auch den Satz von Green.



Satz  

Es sei  M2  eine kompakte Mannigfaltigkeit mit Rand[3] M, und es seien

f,g:M

stetig differenzierbare Funktionen.

Dann ist

M(fy(x,y)+gx(x,y))dxdy=Mf(x,y)dx+g(x,y)dy

Beweis  

Dies folgt aus Satz 23.2, angewendet auf die stetig differenzierbare 1-Form  ω=f(x,y)dx+g(x,y)dy



Korollar  

Es sei  M2  eine kompakte Mannigfaltigkeit mit Rand M.

Dann ist der Flächeninhalt von M gleich

λ2(M)=Mxdy=Mydx.

Beweis  

Dies folgt wegen  λ2(M)=Mdxdy  aus Satz 23.5 angewendet auf f=0,g=x bzw. f=y,g=0.


Den Satz von Green kann man auch für kompakte Gebiete  M2  anwenden, deren (topologischer) Rand zusammenhängend und aus endlich vielen glatten Kurven zusammengesetzt ist, die in den Übergängen nicht notwendigerweise glatt sind (beispielsweise ein Dreieck). Das Randintegral ist dann die Summe der Wegintegrale über die glatten Kurvenstücke. Diese etwas allgemeinere Situation kann man auf Satz 23.5 zurückführen, indem man entweder die Übergangsstellen glättet, um einen glatten Rand zu erhalten, wobei man die Abweichungen in den Integralen beliebig klein machen kann, oder die Differentialform in kleinen Umgebungen der Übergangsstellen zu 0 abglättet.



Ein Spezielfall des Satzes von Stokes ist der sogenannte Divergenzsatz oder Satz von Gauß. Er besagt für eine kompakte dreidimensionale Mannigfaltigkeit mit Rand  MU3  (U eine offene Teilmenge) und eine 2-Differentialform ω auf U die Gleichheit

Mω=Mdω.

Dieser Satz bezieht sich auf die physikalische Situation einer Strömung. Die Form ω beschreibt für einen Punkt  PU  und ein infinitesimales Parallelogramm an diesem Punkt, wie viel Flüssigkeit pro Zeiteinheit durch dieses Stück durchfließt. Bei der äquivalenten Beschreibung dieser Situation mit einem Vektorfeld beschreibt F(P) die Flussrichtung zusammen mit ihrer Stärke. Die Ableitung dω ist eine Volumenform, die sogenannte Divergenz. Sie beschreibt für einen Punkt den infinitesimalen Zuwachs an Flussmaterial (Quelle oder Senke) an diesem Punkt. Dabei ist die Bedingung  dω=0  häufig erfüllt und bedeutet, dass es für die Flüssigkeit in U keinen Materialgewinn gibt. Der Satz von Gauß besagt dann, dass die Gesamtdurchströmung durch den Rand (wobei die Orientierung festlegt, welche Strömung als nach draußen oder als nach innen zu betrachten ist) gleich 0 ist. Was also irgendwo in M hineinfließt, fließt irgendwo sonst wieder heraus.




Der Brouwersche Fixpunktsatz



Satz  

Es sei M eine kompakte orientierte differenzierbare Mannigfaltigkeit mit Rand M und mit abzählbarer Basis der Topologie.

Dann gibt es keine stetig differenzierbare Abbildung

φ:MM,

deren Einschränkung auf M die Identität ist.

Beweis  

Der Rand M ist nach Satz 21.8 eine orientierte differenzierbare Mannigfaltigkeit (ohne Rand). Daher gibt es nach Satz 22.11 eine stetig differenzierbare positive Volumenform τ auf M. Es ist  Mτ>0.  Die äußere Ableitung der Volumenform τ ist 0.  Nehmen wir an, dass es eine stetig differenzierbare Abbildung

φ:MM

mit  φ|M=IdM  gebe. Dann ist die zurückgezogene Form φτ eine (n1)-Differentialform auf M, deren Einschränkung auf den Rand mit τ übereinstimmt. Daher gilt unter Verwendung von Satz 23.2 und Satz 20.4  (5)

Mτ=Mφτ=Md(φτ)=Mφ(dτ)=Mφ(0)=0.

Dies ist ein Widerspruch.

Man formuliert diese Aussage auch so, dass man sagt, dass es keine (stetig differenzierbare) Retraktion auf den Rand gibt.

Der folgende Satz heißt Brouwerscher Fixpunktsatz.


Satz  

Es sei

ψ:B(0,r)B(0,r)

eine stetig differenzierbare Abbildung der abgeschlossenen Kugel im n in sich.

Dann besitzt ψ einen Fixpunkt.

Beweis  

Zur Notationsvereinfachung sei  r=1.   Nehmen wir an, dass es eine fixpunktfreie stetig differenzierbare Abbildung ψ geben würde. Dann ist stets

xψ(x),

sodass die beiden Punkte eine Gerade definieren. Die Idee ist, mittels dieser Geraden einen (der beiden) Durchstoßungspunkt mit der Sphäre als Bildpunkt einer Retraktion auf den Rand zu nehmen. Mit der Hilfsfunktion

h(x)=ψ(x)xψ(x)x

definieren wir eine Abbildung

φ:B(0,1)n

durch

φ(x)=x+(x,h(x)+1+x,h(x)2x2)h(x).

Dabei ist der Ausdruck unter der Wurzel positiv. Dies ist bei  x<1  klar und bei  x=1  liegt ein Punkt auf der Sphäre vor, dessen Verbindungsgerade mit dem Kugelpunkt ψ(x) nicht senkrecht zu x ist (der affine Tangentialraum zu einem Punkt der Sphäre trifft eine Kugel nur in einem Punkt), sodass

x,h(x)0

ist. Da die Quadratwurzel und der Betrag außerhalb des Nullpunktes stetig differenzierbar sind, handelt es sich bei h(x) und bei φ(x) um stetig differenzierbare Abbildungen. Die Abbildung φ bildet nach Aufgabe 23.23 die Kugel auf die Sphäre ab und ihre Einschränkung auf die Sphäre ist die Identität. Damit liegt eine stetig differenzierbare Retraktion der abgeschlossenen Vollkugel auf ihren Rand vor, was nach Satz 23.9 nicht sein kann.



Fußnoten
  1. Diese Voraussetzungen sichern, dass eine Mannigfaltigkeit mit Rand vorliegt, und zwar ist der Rand die disjunkte Vereinigung der offenen Seiten. Im Beweis werden wir aber auch den abgeschlossenen Quader verwenden.
  2. Unter dem Träger einer Differentialform versteht man den topologischen Abschluss der Punkte, auf denen die Form 0 ist.
  3. Die umgebende reelle Ebene spielt nur insofern eine Rolle, dass durch sie Koordinaten und Differentialformen auf M festgelegt werden.


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