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Kurs:Algebraische Zahlentheorie (Osnabrück 2020-2021)/Vorlesung 23

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Zerlegung im Kreisteilungsring

Wir besprechen die Ergebnisse der letzten Vorlesungen genauer anhand der Kreisteilungsringe. Nach Satz 17.11 liegt eine Galoiserweiterung vor. Auf das Verständnis der Kreisteilungsringe bauen wir einen Beweis des quadratischen Reziprozitätsgesetzes auf.



Lemma  

Es sei  Rn=[X]/(Φn)  der n-te Kreisteilungsring. Dann sind für eine ungerade Primzahl q folgende Aussagen äquivalent:

  1. q ist ein Teiler von n.
  2. Das Primideal (q) verzweigt in Rn.
  3. Das Kreisteilungspolynom Φn ist über /(q) nicht separabel.
  4. Das Polynom Xn1 ist über /(q) nicht separabel.
  5. Der Ring /(q)[X]/(Xn1) ist nicht reduziert.

Beweis  

Von (1) nach (2). Wenn q ein Teiler von n ist, so ist eine q-te Einheitswurzel auch eine n-te Einheitswurzel. Die q-ten Einheitswurzeln lassen sich also als eine Potenz einer primitiven n-ten Einheitswurzel erhalten und deshalb gilt für die Kreisteilungskörper  KqKn.  Damit ist auch  RqRn.  Nach Lemma 17.16 in Verbindung mit Satz 18.15 und Satz 18.10 verzweigt (q) in Rq und damit nach Aufgabe 18.10 auch in Rn.

Die Äquivalenz von (2) und (3) ist klar aufgrund von Satz 18.10, Aufgabe 15.7 und Satz 17.18. Von (3) nach (4) ist klar wegen Aufgabe 15.8. Die Äquivalenz von (4) und (5) ist klar.

Von (4) nach (1). Wenn q kein Teiler von n ist, so ist n eine Einheit in /(q) und somit sind Xn1 und (Xn1)=nXn1 teilerfremd über /(q), was nach Aufgabe 15.7 die Separabilität bedeutet.



Satz  

Es sei  Rn=[X]/(Φn)  der n-te Kreisteilungsring und es sei q eine Primzahl, die kein Teiler von n sei. Es sei f die multiplikative Ordnung von q in (/(n))×.

Dann liegen oberhalb von (q) in Spek(Rn) genau φ(n)f Primideale, deren Restekörper gleich 𝔽qf sind.

Beweis  

Nach Voraussetzung ist q kein Teiler von n und damit eine Einheit in /(n). Es gibt deshalb eine wohldefinierte Ordnung f, also die kleinste positive Zahl mit  qf=1modn.  Dabei ist f ein Teiler von φ(n), der Ordnung der Einheitengruppe (/(n))×. Nach Aufgabe 17.16 ist 𝔽qf der kleinste Erweiterungskörper von /(q), der n verschiedene Einheitswurzeln enthält.

Wegen Lemma 22.1 und Lemma 23.1 ist lediglich zu zeigen, dass 𝔽qf der Restekörper der Primideale oberhalb von (q) ist. Betrachten wir also /(q)[X]/(Φn). Da 𝔽qf eine primitive n-te Einheitswurzel enthält, gibt es eine surjektive Abbildung

/(q)[X]/(Xn1)𝔽qf.

Diese faktorisiert nach Lemma 19.9 (Körper- und Galoistheorie (Osnabrück 2018-2019)) durch

/(q)[X]/(Φm)𝔽qf,

wobei m ein Teiler von n ist; dann gibt es auch eine Surjektion

/(q)[X]/(Xm1)𝔽qf.

Wenn m ein echter Teiler von n wäre, so würde sich ein Widerspruch ergeben, da dann das Bild von X eine Ordnung <n hätte.


Die beiden Extremfälle des Zerlegungsverhaltens kann man folgendermaßen herausarbeiten.


Korollar  

Es sei  Rn=[X]/(Φn)  der n-te Kreisteilungsring. Dann sind für eine ungerade Primzahl q folgende Aussagen äquivalent.

  1. n ist ein Teiler von q1.
  2.  q=1modn
  3. In /(q) gibt es n n-te Einheitswurzeln.
  4. Das Polynom Xn1 zerfällt über /(q) in verschiedene Linearfaktoren.
  5. Das Kreisteilungspolynom Φn zerfällt über /(q) in verschiedene Linearfaktoren.
  6. Über (q) liegen φ(n) Primideale von Rn.
  7. Das Kreisteilungspolynom Φn hat eine Nullstelle in /(q) und q ist nicht verzweigt in Rn.

Beweis  

Die Äquivalenz von (1) und (2) und die von (3) und (4) sind klar. Die Einheitengruppe von /(q) ist nach Satz 9.7 (Körper- und Galoistheorie (Osnabrück 2018-2019)) zyklisch mit q1 Elementen, das n-te Potenzieren uun wird unter dieser Identifizierung zum n-ten Multiplizieren,

/(q1)/(q1),yny.

Die n-ten Einheitswurzeln entsprechen dabei dem Kern dieser Abbildung. Wenn n ein Teiler von q1 ist, so sei  q1=na.  In diesem Fall sind 0,a,2a,,(n1)a die verschiedenen Elemente des Kerns, was die Implikation von (1) nach (3) beweist. Umgekehrt besitzt der Kern wie jede Untergruppe von /(q1) einen Erzeuger a, der ein Teiler von q1 ist. Wenn der Kern aus n Elementen besteht, so ist  an=q1,  was die andere Implikation beweist.

Von (4) nach (5) ist klar, da das Kreisteilungspolynom ein Teiler von Xn1 ist. Die Äquivalenz von (5) und (6) ist auch klar, da /(q)[X]/(Φn) der Faserring über (q) ist und da das Kreisteilungspolynom den Grad φ(n) besitzt. Die Eigenschaft (5) impliziert unmittelbar den ersten Teil von (7). Wäre q verzweigt in Rn, so wäre q nach Lemma 23.1 ein Teiler von n, sagen wir  n=qc,  und dann wäre

Xn1=(Xc1)q

über /(q). Doch dann hätte das Kreisteilungspolynom mehrfache Nullstellen.

Von (7) nach (3). Zunächst ist nach Lemma 23.1 q kein Teiler von n, d.h. q ist eine Einheit in /(n). Es sei f die (multiplikative) Ordnung von q in (/(n))×. Dann gibt es in 𝔽qf n verschiedene n-te Einheitswurzeln. Nach Voraussetzung gibt es eine Nullstelle ζ des Kreisteilungspolynoms Φn über /(q). Dessen Potenzen durchlaufen in 𝔽qf die n-ten Einheitswurzeln. Da die Potenzen aber zu /(q) gehören, ist  f=1



Korollar  

Es sei  Rn=[X]/(Φn)  der n-te Kreisteilungsring und es sei q eine Primzahl, die kein Teiler von n sei. Dann sind folgende Aussagen äquivalent.

  1. Das Element q erzeugt die Einheitengruppe von /(n).
  2. Über (q) liegt ein Primideal in Rn, d.h. (q) ist unzerlegt im Kreisteilungsring.
  3. Das Kreisteilungspolynom Φn ist irreduzibel über /(q).

Beweis  

Die Eigenschaft (1) bedeutet, dass die Ordnung von q in der Einheitengruppe (/(n))× gleich φ(n) ist. Somit folgt die Äquivalenz von (1) und (2) aus Satz 23.2. Die Äquivalenz zu (3) ist angesichts der Voraussetzung über die Unverzweigtheit und der expliziten Beschreibung der Kreisteilungsringe klar.

Nach Satz 17.11 in Verbindung mit Satz 21.2 und Satz 17.18 operiert die Galoisgruppe

Gal(/Kn)(/(n))×

auf dem n-ten Kreisteilungsring

Rn=[X]/(Φn)

derart, dass  a(/(n))×  durch die Substitution XXa wirkt. Es sei q eine Primzahl, die kein Teiler von n sei, und es sei 𝔮 ein Primideal oberhalb von (q). Das Element q gehört zur Einheitengruppe (/(n))×, seine Ordnung sei f, vergleiche Satz 23.2. Zu q gehört der Automorphismus ψ von Rn, der X auf die q-te Potenz von X abbildet, wobei dies nur von der Restklasse von q modulo n abhängt. Dieser stimmt auf dem Faserring Rn/(q)Rn der Charakteristik q mit dem Frobeniushomomorphismus überein, da er auf einem Erzeuger damit übereinstimmt und da der Frobenius auf /(q) die Identität ist. Daher gilt  ψ(𝔮)=𝔮  nach Aufgabe 5.39 und ψ gehört zur Zerlegungsgruppe G𝔮. Da q die Ordnung f besitzt, und die Zerlegungsgruppe nach Lemma 22.3  (4) f Elemente besitzt, wird die Zerlegungsgruppe von diesem Element erzeugt. Da ψ auf dem Faserring den Frobenius induziert, gilt dies auch auf dessen Restekörpern. Somit wird unter der in Lemma 22.5  (3) beschriebenen natürlichen Korrespondenz zwischen der Zerlegungsgruppe und der Galoisgruppe der Restekörpererweiterungen die Substitution XXq auf den Frobenius abgebildet. Damit ist insbesondere zu jeder Primzahl q das Frobenius-Element (siehe Bemerkung 22.10) im Fall von Kreisteilungsringen explizit gegeben.


Der in der letzten Vorlesung erwähnte Dichtigkeitssatz von Tschebotarjowsch beinhaltet unter Verwendng der vorstehenden Bemerknug im Fall von Kreisteilungsringen den Satz von Dirichlet über Primzahlen in einer arithmetischen Progression. Er besagt, dass die Primzahlen modulo den teilerfremden Resten zu einer gegebenen Zahl n gleichverteilt sind.



Das quadratische Reziprozitätsgesetz

Das quadratische Reziprozitätsgesetz gehört zu den Hauptresultaten der Zahlentheorie und wurde erstmals von Gauß bewiesen. Es seien p und q verschiedene ungerade Primzahlen. Es geht dann um die Frage, ob p in /(q) ein Quadrat ist, also eine Quadratwurzel besitzt, oder eben nicht. Die Aussage des Satzes ist nun, dass dies in einer direkten Beziehung zu der „reziproken Eigenschaft“ steht, ob q in /(p) ein Quadrat ist. Es gibt eine Reihe von ziemlich verschiedenen Beweisen für diesen Satz, auch relativ elementare, siehe beispielsweise Kurs:Zahlentheorie (Osnabrück 2025)/Vorlesung 8. Der Nachteile dieser elementaren Beweise ist, dass sie konzeptionell eher undurchsichtig sind. Man kann die Beweise Zeile für Zeile nachprüfen, fragt sich letztlich aber dennoch, warum die Aussage überhaupt stimmt.


Für eine ungerade Primzahl p und eine zu p teilerfremde Zahl  k  definiert man das Legendre-Symbol, geschrieben (kp) (sprich „ k nach p“), durch

(kp):={1, falls k quadratischer Rest modulo p ist,1, falls k kein quadratischer Rest modulo p ist.

Für einfache Eigenschaften des Legendre-Symbols siehe den Anhang. Für Vielfache von p im Zähler setzt man das Legendre-Symbol gleich 0. Für die Beziehung zwischen quadratischen Resten und Kreisteilungsringen ist das folgende Konzept entscheidend.


Es sei p eine ungerade Primzahl und  ζ=e2πi/p  die erste primitive komplexe Einheitswurzel. Dann nennt man

g=r=0p1(rp)ζr

die (erste) quadratische Gaußsumme.



Lemma  

Es sei p eine ungerade Primzahl.

Dann gilt für das Quadrat der ersten quadratischen Gaußsumme die Gleichung

g2=(1)(p1)/2p=(1p)p.

Beweis  

Die hintere Gleichung beruht auf Satz Anhang 10.8. Nach Definition ist

g=r=0p1(rp)ζr=r=1p1(rp)ζr.

Daher ist

g2=(r=1p1(rp)ζr)(s=1p1(sp)ζs)=1r,sp1(rsp)ζr+s.

Mit der neuen Variablen

s=rt

können wir dies als

1r,tp1(rrtp)ζr+rt=1r,tp1(tp)ζr(1+t)=1r,tp1,tp1(tp)ζr(1+t)+1rp1(1p)ζ0=1r,tp1,tp1(tp)ζr(1+t)+(p1)(1p).

Für  t1,  also t zwischen 1 und p2, ist jedenfalls  ξ=ζ1+t  auch eine primitive p-te Einheitswurzel. Für ein solches fixiertes t ist

1rp1(tp)ξr=(tp)1rp1ξr=(tp).

Die obige Summe ist also

1tp2(tp)+(p1)(1p)=1tp1(tp)+p(1p)=p(1p),

da es nach Satz Anhang 10.1 gleich viele Quadrate wie Nichtquadrate in (/(p))× gibt.


Diese Aussage bedeutet insbesondere, dass im p-ten Kreisteilungsring die quadratische Erweiterung zu p oder p liegt, wobei das Vorzeichen im Lemma mitbestimmt wird.



Lemma  

Es seien p und q verschiedene ungerade Primzahlen. Es sei S der quadratische Zahlbereich zu (1p)p und es sei Rp der p-te Kreisteilungsring. Es sei f die multiplikative Ordnung von q in (/(p))×. Dann sind folgende Aussagen äquivalent.

  1. Es ist (1p)p ein Quadrat in /(q).
  2. Über (q) liegen in Spek(S) zwei Primideale.
  3. Über (q) liegt in Spek(Rp) eine gerade Anzahl von Primidealen.
  4. Es ist f ein Teiler von p12
  5. q ist ein Quadrat in /(p).

Beweis  

Die Äquivalenz von (1) und (2) ist klar nach Aufgabe 9.19. Von (2) nach (3). Nach Lemma 23.8 gilt  SRp,  sodass diese Richtung aus Lemma 22.1 folgt, da sich der nichttriviale Automorphismus der quadratischen Erweiterung zu einem Automorphismus des Kreisteilungsringes fortsetzt, der die beiden Fasern vertauscht. Von (3) nach (2). Es sei 𝔮 ein Primideal über (q). Nach Lemma 22.3  (3) ist

#(G𝔮)=grad/(q)κ(𝔮)=f

und nach Voraussetzung ist wegen Lemma 22.1 p1f gerade. Nach Aufgabe 22.6 ist p1f auch die Anzahl der Primideale über (q) im Zerlegungsring zu (q) in Rp und die Restekörper sind /(q). Da der Index der Zerlegungsgruppe in der zyklischen Galoisgruppe

Aut(Rp)(/(p))×(/(p1),+,0)

gerade ist, umfasst der Zerlegungskörper den quadratischen Zahlbereich. Deshalb sind auch dessen Restekörper gleich dem Grundkörper und es liegt im Zahlbereich Zerlegung vor.

Die Äquivalenz von (3) und (4) ist klar aufgrund von Satz 23.2. (4) bedeutet, dass

qp12=1modp,

deshalb folgt die Äquivalenz von (4) und (5) aus dem Euler-Kriterium.



Satz  

Es seien p und q verschiedene ungerade Primzahlen. Dann gilt:

(pq)(qp)=(1)p12q12={1, wenn p=q=3mod4,1, sonst.

Beweis  

Nach Lemma 23.9 ist unter Verwendung von Lemma Anhang 10.4 und Satz Anhang 10.8

(qp)=((1p)pq)=((1p)q)(pq)=((1)p12q)(pq)=(1q)p12(pq)=((1)q12)p12(pq)=(1)q12p12(pq).


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Arbeitsblatt zur Vorlesung (PDF)